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⇧ S. 196 |
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S. 197 |
Jahr 1813-1814 |
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212. Paris den 3. Juni 1814. (d.
Unterordnung des Militair-Gouvernements unter die
Ministerien. — Conf. All. C. O. vom 3. Juni 1814.
Gesetz-Sammlung von 1814. Seite 40.) |
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1. |
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Wiewohl Ich nach nunmehr
abgeschlossenem Frieden mit Frankreich die Militair-Gouvernements
in den alten Provinzen, da sie nur für
die Dauer des Krieges bestellt waren, mittelst
Meiner an den Staats-Kanzler gerichteten Ordre,
heute aufgehoben habe, so habe Ich doch unter den
vorliegenden Verhältnissen angemessen befunden, sie
in den Provinzen links der Elbe, die während des
Krieges erst in Besitz genommen worden sind, vorerst
noch fortbestehen zu lassen. |
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Ich mache solches dem Militair-Gouvernement bekannt,
damit dasselbe unter der obern
Leitung der betreffenden Ministerien und des
kommandirenden Generals, an die das Militair-Gouvernement nach Beschaffenheit der Gegenstände
nunmehr seine Berichte zu erstatten hat, die
Verwaltung der ihm übertragenen Geschäfte mit dem
bisher zu Meiner Zufriedenheit bewiesenen
Diensteifer fortsetze. |
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Paris den 3. Juny 1814. |
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Friedrich Wilhelm. |
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An |
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das Militair-Gouvernement zu
Münster. |
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2. |
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Nach dem Übereinkommen, welches
Ich wegen provisorischer Besetzung der bisher für
gemeinschaftliche Rechnung verwalteten Länder mit
den verbündeten Mächten getroffen habe, werden
diejenigen Districte, welche Sie bisher unter
Leitung des Central-Departements verwaltet haben,
von Meinen und den damit verbundenen deutschen
Truppen bis zur definitiven Entscheidung über das
Schicksal dieser Länder besetzt und die Revenüen aus
denselben vom 15. d. M. zu Meinen Kassen eingezogen
werden. Ich habe wegen Besetzung derselben bereits
das Nöthige an den General von der Infanterie von
Kleist erlassen, demselben das Militair-Commando
darin übertragen und ihn zugleich autorisirt, auch
die Militair-Angelegenheiten aus der Civil-Administration einstweilen in oberster Instanz zu
entscheiden, Ihnen aber mache Ich hierdurch den |
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S. 198 |
Nr. 212-215 |
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Auftrag, die Civil-Verwaltung in den
gedachten Districten fortzusetzen, in Militair-Angelegenheiten an den General von der Infanterie
von Kleist, in den übrigen aber an die Ministerien
zu Berlin zu berichten. |
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Zugleich mache Ich Ihnen bekannt,
daß die oberhalb Bentheim, Rheina, Lingen und
Tecklenburg belegenen Theile vom Hochstift Münster von Hannover provisorisch werden besetzt und
verwaltet werden, weshalb Sie an dasselbe die
Administration darin abgeben können.{1} |
{1} Münster. Intelligenzbl. 1814 Nr. 25 Extra-Beilage |
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Paris den 3. Juny 1814. |
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Friedrich Wilhelm. |
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An |
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den Regierungs-Präsidenten von
Vincke. |
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S. 198 Forts. ⇩ |
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