Nordrhein-Westfalen: Stadt

HIS-Data 2403

Daten

Nordrhein-Westfalen: Stadt
Daten

Art:

  Die Bezeichung "Stadt" führen die Gemeinden, denen diese Bezeichnung nach dem bisherigen Recht zusteht oder auf Antrag von der Landesregierung verliehen wird. § 10 Abs. 2

Rechtsgrundlage:

 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.10.1952 Ges.-u. VOBl. NW 1952 S. 283

Gültigkeit:

 10.11.1952 in Kraft. § 120

Zugehörigkeit:

  -

Umfang:

  Das Gebiet der Gemeinde besteht aus den Grundstücken, die nach geltendem Recht zu ihr gehören. § 12

Vorgänger:

  Stadt (Brit. Zone 1946) -

Aufteilung:

 ab 01.01.1979/01.01.1981 Heraushebung von: § 3a Gemeindeordnung, eingeführt durch Art. I des 1. Gesetzes zur Funktionalreform Ges.-VOBl. NW 1978 S. 290

Verzeichnisse:

  -
Stand: 3. September 2007 © Hans-Walter Pries