HIS-Data
Seckendorff: Teutscher Fürsten-Staat HIS-Data
5226-5-0-2
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    ⇦ Erinnerung
o.Z. ADDITIONES.
  Innhalt.
  Beym ersten Theil HIS-Data: eingefügt von S. 14
  in Specie bey dessen Eingang auch Cap. 1. §. 2. et seqq. et Cap. 2. §. 3. et 4.
  Von dem nutzen und difficultäten einer landesbeschreibung. §. 1.
  Nutzen und mangel der land-charten. §. 2.
  Vom nutzen einer politischen landes-beschreibung. §. 3.
  Wie solche insgemein beschaffen seyn müsse. §. 4.
  Woraus solche zusammen zu tragen §. 5.
  Zum CAP. 2. §. 3.
  Vom unterscheid der landes- und Erb-herrschafft. §. 6. 7.
  Daß die landes-stände auch mit in den bezirck der ämter zu beschreiben. §. 8.
  Zum Cap. II. §. 5.
  Ausführlicher entwurff einer amts-beschreibung. §. 9.
  Zum Cap. II. in fine
  Wie die erb- und fluhr-bücher nützlich einzurichten. §.  10.
  Beym 4. Cap. §. 4.
  Von dem mißbrauch bey einziehung der geistlichen güther. § 11.
  Wie solche güther und gefälle nützlich zu administriren. §.  12.
  Auch ein überschießender ertrag wohl anzuwenden. §. 13.
  Bey eben diesem Cap. IV. §. 5.
  Von der unterthänigkeit derer grafen und herren, welche ihrer güther und herrschafften wegen, zugleich Reichs- und land-stände sind. §. 14.
  Beym andern Theil
  Cap. 1. §. 1.
  Schaden der eigenwilligen herrschafft. §. 15.
  Uhrsprung derselben und wodurch sie bey einem regenten befördert werde. §. 16.
  Böse und schädliche würck- und folgerungen, so daraus entstehen. §. 17.
  Mittel, welche wider solche mängel des regenten zu gebrauchen. §. 18.
  Beym Cap. I. §. 2.
  Von dem uhrsprung, beschaffenheit und unterscheid der landes-fürstlichen hoheit. §. 19.
  Beym Cap. I. §. 4. 5.
  Ob solche allemahl aus eini-
S. 12 Additiones zum 1. T. Cap. I, 2.
  gen dem landesfürsten zustehenden befugnißen sicher zu schließen: Wobey sonderlich von dem rechte eines landesfürsten, so er aus den Kayserl. lehn-brieffen hat, gefraget wird. §. 20.
  Ob diese landes-fürstliche hoheit allemahl aus der Erb- Huldigung zu schließen. §. 21.
  Daß auch mitten im lande eximirte, und gantz oder zum theil befreyete sich befinden können. §. 22.
  Beym Cap. 2.
  Von der nöthigen harmonie zwischen Kayserl. Maj. und die Stände. §. 23.
  Beym Cap.3.
  Von dem primogenitor recht, auch gesamter oder getheilten landes-Regierung. §. 24.
  Beym Cap. 4.
  Von der eigenwilligen herrschafft remissivè. §. 25.
  Wie es mit dem religions-exercitio der unterthanen nach denen reichs-gesetzen beschaffen. §. 26.
  Amt eines landes-herrn, wenn er keine landstände hat. §.  27.
  Von festhaltung der verträge zwischen obrigkeit und unterthanen. §. 28.
  Daß die curialien bey land-tägen fleißig zu beobachten. §.  29.
  Beym Cap. 5.
  Daß ein Regent in persönlicher regiments-bemühung die mittelstrasse treffen solle. §. 30.
  Auch von allzugrosser mühe und Regiments sorge abgemahnet werden. §. 31.
  Von den qualitäten geschickter diener, und wie ein herr bey derer annehmung sich zu verhalten. §. 32.
  Beym Cap. 6.
  Wie ein herr bey ertheilung der titul, eines directors in der rathstuben, und anderer diener sich zu verhalten. §. 33.
  Daß tüchtige leute zu vacanten stellen in zeiten zuzuziehen. §. 34.
  Vom amt eines Cantzlers oder Directoris; ingleichen von den qualitäten der räthe, sonderlich von den mängeln des verstandes. §. 35.
  Von bestellung geheimder räthe, auch der wahl eines Herrn in der bestellung tüchtiger diener. §. 36.
  Beym Cap. 7.
  Einige nützliche erinnerungen zu behauptung des Staats interesse eines Regenten. §. 37.
  Von den wahren tugenden eines Regenten. §. 38.
S. 13 Von den Mängeln der Land-Charten. §. 2.
  Wie ein junger herr mit einem tüchtigen hoffmeister und sonst mit guter erziehung zu versehen. §. 39.
  Wie ein herr in Regiments- und Staats-sachen seine räthe votiren und referiren lasse. §. 40.
  Wie der ministern geschicklichkeit und gebrechen zu erkennen. §. 41.
  Beym 8. Capitel
  Wie die leute und deren nahrung zu vermehren 1. durch anschaffung der materie : 2. anrichtung der manufacturen : 3. durch befreyete handthierungen von zünfften u.d.g. 4. befreyung neu anzurichtender gewerbe: 5. leidliche imposten : 6. verbothene einfuhre fremder waaren: 7. unterscheid der nahrung in städten und dörffern: wobey gefraget wird: 8. ob die verpachtung oder eigene bestellung der feld-güter besser sey ? 9. durch erziehung armer kinder in waisen-häusern und 10. durch abschaffung der bösen und müßigen leute in spinn- und zucht-häusern, auch versorgung der armen: 11. Endlich durch verstattung zuläßiger ergetzlichkeit dem gemeinen volcke. §. 42.
  Beym 9. Capitel
  Einige zur justiz gehörige materien summarisch, als deren übung, und beschleinigung mittelst bessern votirens, referirens, u.d.g. §.  43.
  Beym 10. Capitel
  Andere zur behauptung der landes-regierung gehörige stücke, als behauptung der posses, vestungen, landausschuß u.d.g. §. 44.
  Beym 11. 12. 13. 14. 15. Capitel
  Noch andere zu kirchen und gottseeligen sachen gehörige dinge, als von des landesherrn fleiß in kirchen-sachen, bestellung einer general-superintendur und consistorii, qualificirung junger leute zu pfarrämtern, bestellung der schulen, verminderung der grossen menge gelehrten, mißbrauch der exercitien, des bücherschreibens, und von guten bibliothecken. §.  45
  Beym dritten Theil
  Wie ein vieles an guter administration der kammer-sachen gelegen. §. 46.
  Von rechter erhaltung eines kammerstaats durch proportionirung der einnahmen und ausgaben. §. 47.
  Ob es nützlich, daß die kammer von dem geheimden-
S. 14 Additiones zum 1. T. C. 1, 2.
  oder Regierungs-rath dependire. § 48.
  Lob der accisen vor denen steuren u.d.g. §. 49.
  Noch einige erinnerungen beym kammerwesen überhaupt. §.  50.
   
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Stand: 11. September 2017 © Hans-Walter Pries