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Seckendorff: Teutscher Fürsten-Staat HIS-Data
5226-6-10
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Forts. Sp. 1 L.
  Lachen, und reissen der bäume 477
  Lager-buch über herrschafftliche güther 374
  Landfahrer etc. sind nicht zu dulden 226.
  Land-charten, sind special zu verfertigen 7. die ge-
Sp. 2 meinen sind mangelhafft. ibid. 17,a.
wie solche einzurichten 8. 71,a.
  Landes-Fürstl. hoheit, erstreckt sich nicht allezeit über alle im lande wohnende 21.
ist nicht despotisch 32.
was sie sey 33.
worauf sie sich gründe 34. 35.
ob sie aus den Käyserl. lehen-brieffen zu beweisen 104,a.
oder aus der erb-huldigung 105,a.
begreiffet geist- und weltliche sachen. 38.
deren endzweck 40.
ist nicht absolut 41.
ist nach den alten vorbehalten und herkommen eingeschrencket 59. 101,a.
ist fleißig zu erhalten 117. 113,a.
auch gegen das Reich 121.
deren uhrsprung 96,a.
und fortgang 99,a.
  Landes-herr, dessen person und geschlecht ist in die Landes-beschreibung zu bringen 29.
dessen macht über die unterthanen 58.
regieret nützlich selber 76.
muß seines Landes kündig seyn 77.
dessen verrichtungen beim regiment 79.
beym consistorio 311.
bey der cammer 584.
bey der hof-statt 649.
dessen ehre und respect ist zu erhalten 114
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Sp. 1 Landes-hauptmann 626
  Landes-kinder, ob sie vor frembden in dienste zu nehmen 84. 138,a.
  Landes-ordnungen. S. ordnungen.
  Landes-regierung, ist zuweilen gemeinschafftlich 52. 54
  Landes-Stände, wie weit solche unter die ämter zu beschreiben 10.
werden vom Landes-herrn zu rath gezogen 62. 64.
doch nicht allemahl aus schuldigkeit 63.
können nicht ohne vorwissen des Landes-herrn zusammenkommen 66.
können durch gevollmächtigte erscheinen 67.
bestehen aus einigen classen 68.
deren recht ist nicht zu kräncken 126.
können über die steuer nicht alleine disponiren 506.
ob solche unter die vertheilungen der ämter mit begriffen 32,a.
  Landes-verweisung abzuschaffen 242,a.
  Land-gerichte 241.
Würtzburgische 243
  Land-richter 242
  Land-sassen, die zum theil reichs-frey 80,a.
  Land-säßigkeit, ob sie aus dem Lehens-bande zu be-
Sp. 2 weisen 105,a. ib.
aus den ausschreiben 112,a.
  Land-sittel-leiche 377
  Land-steuern, wie sie aufkommen 69
  Land-strassen, sind mit zu beschreiben 17.
deren sicherheit 423
  Land-täge, wie sie ausgeschrieben werden 66.
wurden vor alters unter freyen himmel gehalten ibid.
deren eröffnung 66. 67.
und deliberationes 68.
auf solchen läst man die schrifft-wechselungen nicht gerne einreissen 78.
auf solchen wurden vormahls auch rechts-sachen entschieden 243
deren process ist zu beobachten 124,a.
  Land-tages abschied 69
  Land-tags-gravamina 71. deren mißbrauch 72
  Land-tages-schlüsse, binden so wohl die Fürstlichen als der stände unterthanen 70
  Landschaft-Syndicus 69
  Laß-güther 379
  Laqueyen 615
  Laub-streiffeln, verbothen 478
  Lehen, deren uhrsprung 431.
deren pertinent-stücke richtig zu verzeichnen 434.
wie sie heimfallen, oder verlohren werden 435
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Sp. 1 Lehen, einschichtige, affter- oder waltzende 57,a.
  Lehen-brieffe, denen Teutschen Fürsten gegeben 34
  Lehen-brieffe, waren vor alters wenig gebräuchlich 433
  Lehn-geld, lehn-waaren. 377
  Lehen-hof 430
  Lehen-mann, ist nicht allemahl ein unterthan 430.
dessen pflicht 433.
S. Vasall.
  Lehn-Probst 432
  Lehns-registranda 432
  Lehns-reverse 433
  Lehns-Secretarius 432
  Leibeigenschafften 383
  Leib-gedinge, einer Fürstl. Gemahlin 168
  Leib-geleit 425
  Leib-medici 617
  Leib- und hof-barbierer 617
  Leib-guarden 626
  Leutrungen 256
  Liberey 607
  Licenten. S. accisen.
  Licht-cämmerer 608
  Licht-cammer, ordnung 609
  Longobarden 431
  Lust-garten, eines Fürsten 630
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Stand: 29. September 2017 © Hans-Walter Pries