Titel |
Hn. Veit Ludwig von Seckendorff |
Scan 7 |
|
Teutscher |
|
|
Fürsten-Staat |
|
|
Samt des sel. Herrn Autoris |
|
|
Zugabe |
|
|
Sonderbarer und wichtiger
Materien |
|
|
Vor itzo aber |
|
|
Mit Fleiß verbessert, und mit dienlichen Anmerckungen samt
dazu gehörigen Kupffern, Summarien und Register versehen, durch |
|
|
Hn. Andres
Simson Biechling. |
|
|
Hochfürstl. Sachsen-Meiningischen |
|
|
Geheimden Rathe. |
|
|
Die neueste Auflage. |
|
|
Mit Königl. Poln. und Churs-Sächß. Privilegio. |
|
|
JENA, |
|
|
In der Meyerischen Buchh[andlung, 1]737. |
[1] |
|
|
|
Vorrede |
Vorrede. |
Scan 9 |
|
Hochgeehrter und geneigter Leser! |
|
|
ALs der Verleger dieses Buches vom Teutschen Fürsten-Staat Anno 1720.
eine neue Auflage vorzunehmen willens war, wurde ich damals zu dessen
Verbesserung, so wohl was die vielen Druckfehler, als auch andere dabey noch
abgängige Stücke, anbetrifft, von demselben angesprochen. Ich habe mich |
|
|
Vorrede. |
Scan 10 |
|
auch, so viel meine damahligen Umstände und obliegende Bedienungen leiden
wollen, darüber gemacht, die vielen, offters den Verstand des Innhalts
verdunckelnde, Druckfehler geändert, die von dem sel. Herrn Verfasser selbst
bemerckte Mund-Art verbessert, einige Stellen hier und dar in denen
Anmerckungen erläutert, andere nöthige kürtzlich hinzu gethan, und damit das
Buch zum Gebrauch bequemer seyn möchte, solches mit einem Register, die
Capitel aber mit deutlichen Summarien versehen. |
|
|
Jedermann wird dabey von selbsten finden, wie ich von denen hieher
einschlagenden Dingen nur einen allgemeinen Abriß habe darlegen, und das
Weitere zu einer besondern Ausführung verspahren wollen. Ich hatte auch den
Entschluß feste gefasset, und bereits die |
|
|
Vorrede. |
Scan 11 |
|
Zubereitungen angefangen, dieses Buch aufs neue zu durchgehen, und mit
gehöriger Ordnung ein Stück nach dem andern dergestalt auszuarbeiten, damit
am Ende eine vollständige Erklär- und Abhandlung heraus kommen möchte. Es hat
auch GOtt nach seiner weisesten Fügung gefallen, daß ich bald damals zu
mehrerern Verrichtungen gezogen worden, und folglich gute Gelegenheit gehabt,
aus vielen gefundenen Nachrichten und der täglichen Erfahrung mein Vorhaben
zu erleichtern und zu Stande zu bringen. Allein die viele fast unerträgliche
mir zugleich beygewachsene Geschäffte und andere menschliche Zufälle haben
gehindert, die Feder weiters anzusetzen. Und ob mir nachmals gleich die
Hoffnung zu einer mehrern Musse angeschienen, so habe mich doch bald wieder
in solchen Zustand versetzt gesehen, wobey meiner gnädigsten |
|
|
Vorrede. |
Scan 12 |
|
Herrschafft soviel unausgesetzt zu dienen schuldig bin, als in meinen
Kräfften und Vermögen stehet. |
⇧ Anfang |
|
Indessen hat die von Zeit zu Zeit verschobene neue Auflage dieses Buchs
nicht länger ausgesetzet werden können, sondern nach verschiedenen
eingelauffenen Erinnerungen der kurtze Entschluß gefasset werden müssen,
dasselbe in seiner vorigen Gestalt wiederum hervortreten zu lassen. Es wäre
zwar zu einigen Verbesserungen und Zusätzen ein ziemlicher Vorrath vorhanden
gewesen, jedoch die Maaß-Regeln meiner Obliegenheit, und weil so gar die Zeit
zur Veränderung des Registers zu knapp gefallen, haben mir gebothen, es vor
dieses Mahl bey dem Wenigen hier und dar eingerückten bewenden zu lassen. Nur
etwas inzwischen hiervon zu gedencken, so wäre z. E. |
|
|
Vorrede. |
Scan 13 |
|
Beym ersten Theile so wohl die rechte Art und
Beschaffenheit einer Landes-Beschreibung, als auch deren handgreifflicher
Nutzen auszuführen, nicht weniger von der Eintheilung eines Fürstenthums und
Ursprung der Ämter zu handeln, welches offt bey Vertheydigung der
Gerechtsame, ingleichen bey Erb-Vertheilungen trefflichen Behuff geben
kan. |
|
|
Beym andern Theil, und zwar den 2. Capitel, von Handhabung
der Gerechtigkeit, und besonders deren Nothwendigkeit zu Erhaltung
Landes-Fürstl. Ansehens und zu verhütender Beruffung an die hohe Reichs-Gerichte. |
|
|
Beym 3. Capitel §. 2. ob der im Namen seiner Brüder und
Vettern zugleich regierende Herr allemal deren |
|
|
Vorrede. |
Scan 14 |
|
Namen, oder in gewissen Sachen nur der Person zu gedencken
habe. |
|
|
Beym 4. Capitel. §. 9. von den Zusammenkünfften der
Land-Stände ohne des Landes-Herrn Vorwissen oder Einwilligung, und ob die etlicher
Orten vorhandene alte Befugnisse wider die bekannte neuere Reichs-Gesetze
gelten können. |
|
|
Beym 6. Capitel §. 10. wie höchstnöthig es seye, daß die
hohe Collegia und Raths-Stuben fleißig mit einander conferiren. |
|
|
Beym 7. Capitel §. 17. ob und wie weit es gut, daß ein
Regent gelehrte Wissenschafften besitze, und §. 26. von den Heyrathen des
Landes-Fürsten an Bürgerliche, Adeliche oder Gräfliche Landsäßige Personen; item. §. 30. von der eigentlichen Beschaffen- |
|
|
Vorrede. |
Scan 15 |
|
heit der Fräuleins-Steuer. Auch §. 31. not. 3. von denen Staats-Absichten
der Höfe. |
⇧ Anfang |
|
Beym 8. Capitel §. 3. von den Absichten, so offt bey
Errichtung neuer Gesetze vorgehen. |
|
|
Beym 9. Kapitel §. 2. von Wiedererlangung des erlittenen
Schadens durch die Gerichte, und §. 4. vom Mißbrauch der heutigen Advocatorum fisci, auch §. 8. vom Mißbrauch mit Verschickung der Acten, wie solche oft
aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit der Obrigkeitl. Personen herrühret,
worüber sogar bei Land-Tägen Beschwerden entstanden. |
|
|
Beim dritten Theil Cap. 2. könte noch vieles gesagt werden
von den Verpachtungen, Halb-Bau oder eigenen Ver- |
|
|
Vorrede. |
Scan 16 |
|
gattung der Herrschaftl. Güther: Welche Art darunter am
profitablesten: Ob es nützlich, solche Güther gegen einen Zinß oder Gült zu
vererben: Ob es gut, und auf was Art die Frohnen zu verpachten oder zu
vererben, oder solche alljährlich nach einen Geld-Anschlag bezahlen zu
lassen, und hingegen zu der vorfallenden Arbeit Taglöhner zu halten? samt
andern und dergleichen nach Anleitung dieses III. Theils mehr vorkommenden
nützlichen Anstalten in Cameralibus. |
|
|
Es verdienet aber das Werk einer besondern umständlichen Verhandlung, die
obbesagter Massen dermahlen keinen Platz gehabt. Unterdessen ist überhaupt
unerinnert nicht zu lassen, sondern als ein grosser Fehler anzumercken, daß
die allerwenigsten Gelehrten, so wohl Adelichen als andern Standes, sich so
wenig |
|
|
Vorrede. |
Scan 17 |
|
auf die Haußhaltung-Kunst und Cameralische Dinge legen, auch, wie man
nicht selten wahrnimmet, solches ihnen unnöthig oder wohl gar unanständig
halten, da doch bei einem Regiment hieran das meiste gelegen, und, so gut
auch das übrige eingerichtet, dennoch durch die bei diesem Stück sich
ereignende Mängel alles endlich übern Hauffen gehen, und bei fehlenden
Handhabungs-Mitteln das Hauptwerck nothwendig stutzen und verfallen muß.
Wiewol ich dabey nur mit zwei Worten noch bemercken will, dass unter einer
Privat- und Cameral-Oeconomie ein grosser Unterscheid seye, und zu der
Letztern etwas mehr als eine blosse Haußhaltung-Kunst erfordert werde;
nachdemmahlen die Cameral-Wissenschaft füglich in Prudentiam Oeconomicam et
Directivam abgetheilet werden kann, und |
|
|
Vorrede. |
Scan 18 |
|
in der Letztern sonderlich das Wesen und die Seele des Wercks
bestehet. |
⇧ Anfang |
|
Ob ich nun übrigens über kurtz oder lang im Stande seyn möchte, den
erwehnten Vorsatz noch zu bewerckstelligen, das wird auf GOtt und die
künfftigen Zeiten ankommen. Gefället es seiner unendlichen Güte, sind noch
eine Anzahl der Tage meines fernern Lebens in sein Buch aufgeschrieben, wird
Er die Kräffte meines Leibes und Gemüths noch ferner erhalten, und ich kan
einmal über die Thüre meines Tusculani schreiben: |
|
|
Inveni portum spes et fortuna valete,
Nil mihi vobiscum, ludite nunc alios. |
|
|
Oder ich finde sonst ein wenig mehr Erleichterung, so soll mit göttlicher
Hülffe die Hand näher zu Werck geleget, und |
|
|
Vorrede. |
Scan 19 |
|
ein Theil nach dem andern mit gehöriger an einander hangenden Ordnung zum
Druck befördert werden. |
|
|
Der geehrteste und diese edle Wissenschafft liebende Leser lebe indessen
wohl, und ruffe mit mir GOtt den obersten Regenten inbrünstig an, daß Er bei
diesen je mehr gefährlichen und beschwerlichen Zeiten das gantze Heil.
Römische Reich Teutscher Nation mit seinem Glorwürdigsten Ober-Haupte und
vortrefflichen Gliedern mächtigst erhalte, unter solchen ein hertzliches
Vertrauen und liebreiche Harmonie befestigen, den wahren Wohlstand und
Glückseligkeit ihrer höchsten und hohen Häuser, ja aller getreuen Untertanen,
allenthalben herstellen und täglich vermehren, diejenigen, so am Ruder
sitzen, mit wahrer Klugheit und ungeheuchelter Tugend |
|
|
Vorrede. |
Scan 20 |
|
ausrüsten, allesamt aber zu Erlangung dieses Endzwecks mit seiner
Weißheit so lange begnadigen wolle, bis dereinst alle Fürstenthümer und
Herrschaften ein Ende haben werden. |
|
|
Meiningen, den |
|
|
18. Febr. 1737. |
⇧ Anfang |
|
Andres Simson von Biechling. |
S. 1 ⇨ |