Titel: |
Auslohnungs-Ort |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
Suppl. 2 Sp. 1007 |
Jahr: |
1751 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Suppl. 2 S. 509 |
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Auslohnen |
Folgender Artikel: |
Ausmärgeln |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Auslohnungs-Ort, ist in Freyberg das Berg-Amt-Hauß, damit
man sehen möge, ob, wie und in was Sorten
Geldes
solche geschehe. |
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Doch ist bey den Zubuß-Zechen eine andere Einrichtung, da die
Schicht-Meister, welche Zubuß-Zechen haben, zu
Hause lohnen, wenn die Zubuße
eingangen; wo aber nicht,
müssen die
Arbeiter die Zubuße statt ihres
Lohnes von
den einheimischen Gewerken, vermittelst der Zubuß-Zettel, selber einfordern. |
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Sonst aber
sollen die Arbeiter und Häuer selber in das Lohn kommen, und
nicht durch
Weiber, oder ihre Gesellen, einheben lassen. |
Minerophili Bergw. Lex. |
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