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S. I |
Seiner Majestät Friedrich August König von Sachsen in tiefster Ehrfurcht
zugeeignet. |
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S. II |
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S. III |
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König und Herr! |
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Ew. MAJESTÄT geruheten der Allgemeinen Encijclopädie der Wissenschaften und
Künste die höchste Zierde dadurch zu gewähren, daß Höchstdieselben dem Gesuche der
Ehrfurchtvollsten Zueignung ein gnädiges Gehör schenkten! |
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Ew. Majestät gestatteten dadurch auf das Huldvollste einem freilich nur
schwachen Bestreben, sich zum Organ der Verehrung und Liebe, welche in den Herzen der lebenden
Generation glüht, zu erheben und diese Huld dadurch auszusprechen, daß Höchstdero Name einem
Werke vorgesetzt werden durfte, dessen Wert durch seine Herausgeber und Verfasser, durch die
Anerkennung und durch den Beifall eines sehr edlen Theiles der Nation festbegründet, unvergänglich
bleiben wird. |
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S. IV |
Spätere Zeiten, für welche die Allgemeine Encijclopädie ein bleibendes
Denkmal des jetzigen Standes der Kultur abgeben dürfte, werden dann erkennen, wie unter
Ew. Majestät segensreicher und väterlicher Regierung dem Rechte gesetzlicher Schutz und allem Guten,
Nützlichen und Schönen ehrende Aufmunterung ward. |
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Ew. Majestät |
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allerunterthänigster |
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Carl Friedrich Enoch Richter. |
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S. V ⇩ |
Firma: Johann Friedrich Gleditsch. |
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