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Aachner Kirchenversammlungen.♦ |
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1) |
1) Fränkische Mönche, welche als Pilgrime zu
Jerusalem waren, pflegten, wie sie sich zu Hause gewöhnt hatten, bei
dem Gottesdienste das Symbolum mit dem Zusatz: Filioque, zu singen.
Darüber wurden sie von den Griechen verketzert und gemißhandelt. Sie
schickten daher einen aus |
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AACHENER u. s. w. |
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ihrer Mitte, Namens Johannes, im J. 809 an den
Kaiser Karl den Großen, und baten ihn um Schutz und Entscheidung in
der Sache. Karl ließ hierauf auf einer großen Synode zu Aachen (J.
809.) die Streitfrage untersuchen, und die Synode entschied, daß der
heil. Geist eben so von dem Sohn, wie von dem Vater ausgehe. Karl
wünschte nun, daß der Schluß dieser Synode auch von dem Papst Leo
III. bestätigt werden möchte, und schickte daher Gesandte nach Rom.
Allein Leo billigte zwar die Lehre vom Ausgang des heil. Geistes
vorn Sohne selbst, tadelte aber die Veränderung des
Constantinopolitanischen Glaubensbekenntnisses. Doch erhielt die
Entscheidung der Synode in Spanien und Frankreich, und im zehnten
Jahrhundert in der ganzen abendländischen Kirche allgemeine
Gültigkeit. |
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2) |
2) Der Zweck der zweiten Synode zu Aachen im J.
817. war ganz die Verbesserung der Klosterzucht. Benedict von
Aniane, damals Abt zu Juda, oder Cornelismünster bei Aachen, der
sich bisher aufs eifrigste mit diesem Gegenstände beschäftigt hatte,
führte den Vorsitz auf derselben, und durch seinen Betrieb ward auf
dieser Kirchenversammlung ein allgemeiner Plan zu Verbesserung der
Klosterzucht entworfen, der nachher durch mehrere kaiserl.
Verordnungen bestätigt wurde. Dieser Entwurf stellte zum Theil die
Regel des heil. Benedicts wieder her, zum Theil milderte er
dieselbe. Zu bestimmen, wie oft sich in der Regel die Mönche den
Bart scheeren lassen, wenn sie Geflügel essen dürfen u. dgl. war
wohl kein Vorzug desselben; die vernünftigste unter diesen
Vorschriften war aber diese: daß das Mönchsgelübde von solchen, die
man schon als Kinder dem Mönchsstande gewidmet hatte, bei reiferem
Verstande aufs neue bestätigt werden sollte. (Baluz. Capitul.
Aquisgran. in Capitul. Reg. Franc. T. I. p. 579. sq. Hard. Concil T.
IV. p. 1225 sq. Schröckh's K. Gsch. Th. XXIII. S. 16 ff.) |
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3) |
3) Auf der dritten Synode im J. 819 ließ sich der
Kaiser Ludwig der Fromme die Berichte seiner zu Verbesserung der
Kirchcnzucht durch das ganze Reich aufgestellten Commissarien
(Missi) erstatten, und mehrere capitula ausfertigen, worin ihnen
Verhaltungsbefehle ertheilt wurden. |
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4) |
4) Auf der vierten Synode im J. 836. wurde über
die Verbesserung der Kirche und besonders des Clerus u. a.
festgesetzt: Ein Bischof sollte den richtigen Glauben (credulitatem)
von der heil. Dreieinigkeit, und die Geschicklichkeit haben, nach
Anleitung der heil. Schrift Religions-Vorträge zu halten; die Regula
pastoralis des heil. Gregorius soll er sich wohl bekannt machen, und
täglich die Bibel studiren; seine untergeordneten Geistlichen soll
er wohl unterrichten, damit sie nöthigenfalls seine Stelle in
Lehrvortrage vertreten können. (Hard. Concil. IV. 1394.) |
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5) |
5) Die fünfte Synode ist dadurch merkwürdig, daß
die beiden Söhne Ludwigs des Frommen, Ludwig und Karl, ihre
Streitigkeiten mit ihrem Bruder Lothar den dort versammelten
Bischöfen zur Entscheidung vorlegten, (J. 841.) welche an Gottes
Statt einen Ausspruch thun sollten. Die Bischöffe erklärten hierauf,
daß Lothar wegen der an seinem Vater und an seinen Brüdern
begangenen Verbrechen, wegen seiner Ungeschicklichkeit |
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AAGESON |
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und Mangel an gutem Willen, löblich zu regiren,
für des Reichs verlustig zu achten sey, und Gott selbst schon durch
jenen entscheidenden Sieg, welchen Ludwig und Karl über Lothar bei
Fontenai erfochten hatten, dasselbe den Siegern zur Regirung
übergeben habe. Die Bischöfe thaten aber erst noch die Frage an
Ludwig und Karl, ob sie diese nach dem Beispiel ihres Bruders oder
nach dem Willen Gottes führen wollten, und nachdem sie das letzte
versprochen hatten, thaten die Bischöfe den Ausspruch: Wir ermahnen
und befehlen euch unter göttlichem Ansehen, das Reich zu übernehmen,
und nach Gottes Willen zu regiren. Lothar bot hierauf wirklich zum
Vergleiche die Hand. |
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6) |
6) Auf der sechsten Synode (J. 860.) wurde
Theutbergen, Gemalin des Königs Lothar von Lotharingen, ein
Bekenntniß der ihr angeschuldigten Verbrechen abgedrungen, und sie
zur Kirchenbuße und zum Klosterleben verurtheilt. |
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7) |
7) Auf der letzten Synode zu Aachen (J. 862.)
wurde die Ehescheidung vollends bewilligt, und dem König Lothar die
Erlaubniß gegeben, sich von neuem zu vermählen, wobei die Bischöfe
mit Stellen der Bibel, der Synoden und Kirchenväter zu beweisen
suchten, daß es erlaubt sey, beim Leben einer geschiedenen Frau eine
andre zu heurathen, (Concil Aquisgran. III. pag. 739. sq. in Labbei
Concil. T. VIII.♦ |
(Gukenberger.) |
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