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Allgemeine Encyclopädie HIS-Data
5139-1-1-010-1
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Artikel: Aachner Friedensschlüsse
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  Aachner Friedensschlüsse. 1) Aachner Friede vom J. 1668. Ludwig XIV. hatte im Devolutions-Kriege (s. d. Art.) zwölf Plätze in den spanischen Niederlanden, und die Grafschaft Burgund erobert. Dieß bedrohte die Sicherheit der Republik der Vereinigten Niederlande, deren Bollwerk Flandern war. Sie schloß daher die, von Sir William Temple (s. Temple, und Witt, Johann de,) zu Stande gebrachte Triple-Allianz (s. d. Art.) den 23. Jan. 1668 mit England und Schweden ab, um, wie eine geheime Urkunde des Bundes festsetzte, mit Spanien vereinigt, den König von Frankreich zum Frieden zu zwingen, wenn er ihn auf die ihm vorzuschlagende Bedingung nicht eingehen wollte. Als hierauf nach langem Zögern der spanische Statthalter in Flandern, der Marquis de Castel Rodrigo, von dem doppelten Vorschlage, daß Spanien an Frankreich entweder die vom Feinde in den Niederlanden 1667 eroberten Plätze, oder die Grafschaft Burgund nebst einigen Städten in Flandern, abtreten sollte, den ersteren zum großen Verdruß der Republik, welche jene Festungen nur ungern in Frankreichs Händen sah, angenommen hatte, willigte endlich auch Ludwig, zumal als die Verbündeten Ernst zeigten, in den von der Republik und England ihm angetragenen Waffenstillstand mit Spanien ein, und schloß mit den beiden Vermittlern den Vertrag zu St. Germain en Laye vom 15. Apr. 1668 (Dümont, B. VII. Th. I. S. 88.), in welchem seine Bevollmächtigten le Tellier, Lyonne und Colbert, der niederländische, van Beverning, und der englische, Trevor, den auf jene Abtretung gegründeten Entwurf eines, unter der Gewähr der Generalstaaten und des Hofes zu London abzuschließenden, Friedens unterzeichneten. ♦  
  Jetzt nahm das Friedensgeschäft in Aachen seinen Anfang. Außer dem spanischen Bevollmächtigten, dem Marquis de Castel Rodrigo, und dessen Stellvertreter, dem Baron von Bergeick, dem französischen, Colbert de Croissi, und denen der vermittelnden Seemächte, dem Ritter Temple und van Beverning, traten als Vermittler noch hiezu die Gesandten des Papstes Clemens IX, der Kurfürsten von Mainz und Cöln, und des Bischofs von Münster. Nur Temple, die Seele der ganzen Unterhandlung, verhinderte durch kluge Mäßigung, daß die gegenseitige Erbitterung des spanischen und holländischen Bevollmächtigten sein edles Friedenswerk, wie Frankreich schon hoffte, nicht vereitelte. Als Spanien sah, daß es auf keine andere Art von der Triple-Allianz Beistand hoffen könnte, so gab es, nicht ohne sichtbaren  
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  Widerwillen, zu dem Friedens-Entwurfe seine Zustimmung und unterzeichnete den Frieden mit Frankreich zu Aachen den 2. Mai 1668. (Leonard, B. IV. und Dümont, B. VII. Th. I. S. 89.) Nach dem 3ten Art. behielt die Krone Frankreich, mit voller Hoheit erb- und eigenthümlich, die 1667 in den span. Niederlanden eroberten 12 Plätze: Charleroi, Binch, Ath, Douai, Fort Scarpe, Tournai, Oudenarde, Lille, Armentières, Courtrai, Bergues (Vinoxbergen) und Fürnes, nebst deren Zubehör; dafür gab Frankreich nach dem 5. Art. die 1668 eroberte Grafschaft Burgund (Franche-Comté) an Spanien zurück. Nach dem 9ten Art. sollte der König von Frankreich, dann auch der von Spanien, die redliche Erfüllung und Beobachtung dieses Vertrags, auf das Crucifix, die Evangelien, den Meßcanon und auf seine Ehre beschwören. Also ward Flandern gerettet, Ludwigs Eroberungslust gezügelt, und England durch Temple's offne und weise Staatskunst der Friedensstifter in Europa! ♦
  Dieß war der erste Friedensvertrag, den Ludwig der XIV., seit Mazarins Tode, für seinen Staatsvortheil unmittelbar selbst abschloß. Er ist denkwürdig als der erste Schritt jener willkürlichen Staatskunst, welche, wenn sie sich nur mächtig genug glaubt, die ungegründetsten Forderungen durchzusetzen wagt. Flassan (Hist. de la Dipl. franç. 2 E. III. 355.) bemerkt freimüthig, daß auf Ludwigs Minister die Schuld fällt, ihm nicht das Fehlerhafte und Gefährliche eines solchen Systems, das selbst bei stetem Glück verächtlich bleibt, gezeigt zu haben. Heeren aber fragt: Warum vollendeten die Alliirten ihr Werk nicht ganz, und ließen dem Eroberer einen Theil der Beute? Die Aufrechthaltung der Heiligkeit des rechtmäßigen Besitzes wird in einem Staatensystem nie zu theuer erkauft! (Heeren's Handb. d. Gesch. d. eur. Staatensyst. 2 A. S. 237.) Allein Temple kannte Spaniens Schwäche, Hollands Abneigung vor dem Kriege, und seines Königs Karls II. Wankelmuth. Er rettete, was zu retten war. Auf der Denkmünze dieses Friedensschlusses sieht man Ludwig XIV. gewaffnet, wie ihm die Friedensgöttin den Ölzweig darreicht, mit der Umschrift: Pax triumphis praelata, und die Unterschrift; Foedus Aquigranense, 2 Maii 1668.
  Mit dem Erfolge nicht zufrieden, dachte Ludwig bald nachher auf die völlige Eroberung der span. Niederlande; dieß bewog England, Schweden und die Vereinigten Niederlande durch einen Vertrag im Haag, d. 7. Mai 1669, (Dümont, VII. I. 107.) ausdrücklich die Gewährleistung jenes Friedensschlusses zu übernehmen; ein Vertrag neuer Art! Man hatte bisher wohl gesehen, daß beim Abschluß eines Friedens andre Mächte, mit Zustimmung der abschließenden Theile, Bürgen desselben wurden; nicht aber, daß dieß, nach Jahresfrist, ohne Wissen derer geschah, die den Frieden geschlossen hatten. Nur Spanien trat dem Bürgschafts-Vertrage bei. ♦
  Vgl. über diesen Frieden Dümont's Memoires sur la paix de Rysvic, Temple's Works, II. und Lettres du comte d’Arlington au chévalier Temple.
2) 2). Aachner Friede vom J. 1748. Im Laufe des östreichischen Erbfolgekrieges, den Maria Theresia, Königin von Ungarn und Böhmen, nebst ihren Verbündeten, Großbritannien und der Republik der Niederlande, zur Aufrechthaltung der pragmatischen ⇧ Inhalt
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  Sanction vom 19. Apr. 1713 mit Baiern, Frankreich, Sachsen, Sardinien, Spanien und Preußen seit 1740 führen mußte, hatte sie durch einzelne Friedensschlüsse (den Breslauer, Füssener, Dresdner Frieden, und den Turiner und Wormser Vertrag) vier Mächte von dem ungerechten französisch-spanischen Waffenbunde gegen sich getrennt. Nach achtjährigem Kampfe hatte Frankreich, das seit 1744 den Krieg mit Östreich und England unmittelbar führte, in den Niederlanden Eroberungen gemacht, Großbritannien aber zur See und in beiden Indien wichtige Vortheile erhalten. Indeß war, seit Franz I. Kaiserwahl, einer der ersten Zwecke des Kriegs für Frankreich nicht mehr vorhanden. Es kämpfte nur noch mit sichtbarer Erschöpfung für seinen Handel und für seine Seemacht, für die Wiederherstellung seiner und Spaniens Verbündeten, Modena und Genua, und für den Infanten, Don Philipp von Spanien, Ludwigs XV. Eidam, der in Italien ein Fürstenthum erhalten sollte. ♦
  Als nun, nach Philipps V. von Spanien Tode, dessen Nachfolger Ferdinand VI. seine Truppen aus Italien abgerufen hatte, so dachte Ludwig XV. an den Frieden. Allein der von ihm in der Hoffnung, seine Feinde zu trennen, zu Breda 1746 mit den Seemächten eröffnete Congreß zerschlug sich bald durch die erfolgten Ministerialveränderungen. Er ließ daher unmittelbar nach dem Siege bei Lafeld durch den Marschall von Sachsen dem aus der Kriegsgefangenschaft auf sein Ehrenwort entlassenen britischen General Ligonier, den 5. Aug. 1747, eine vom Hrn. von Puysieux abgefaßte Staatsschrift zustellen, in welcher er sich unter annehmlichen Friedens-Bedingungen zur Rückgabe seiner Eroberungen geneigt erklärte. Demzufolge sandte das Cabinet von St. James, welchem auch Frankreichs Angrif auf Holland Besorgnisse einflößte, den Grafen Sandwick nach Lüttich, wo die Unterhandlungen mit dem französ. Bevollmächtigten, dem Marquis von Puysieux, den 11. Sept. ihren Anfang nahmen. England stellte als Hauptbedingung auf, daß Frankreich für die ganze männliche und weibliche Nachkommenschaft den Beschluß der Triple-Allianz von 1717, (s. Triple- und Quadrupleallianz von 1717 und 1718) gegen den Prätendenten aus dem Hause Stuart anerkennen müsse, und daß England weder in die Wiederherstellung der Festungswerke von Dünkirchen, noch in {1} die dafür verlangte Abtretung von Fürnes an Frankreich willigen könne. ♦
  Auf Ludwigs Vorschlag wurde Aachen zum Congreßort gewählt und für neutral erklärt. Hier unterhandelten seit der Mitte des Novembers 1747, für Frankreich der Graf von St. Severin d'Arragon; für Großbritannien der Graf von Sandwick; für Östreich der Graf von Kaunitz, in der Folge so berühmt als Hof- und Staatskanzler; für die Generalstaaten der Graf von Bentink und A.; für Spanien der Marquis de Soto Mayor; für Sardinien der Graf de Chavanes; für Genua der Marchese Doria; für Modena der Graf de Monzone. (S. die Charakteristik dieser Staatsmänner bei Flassan, V. 391 flg.) Binnen drei Monaten ward man über die Neutralitätsverhältnisse der Gesandten einig. Herr von St. Severin erhielt endlich den 29. Febr. 1748 Vollmacht und Verhaltungsbefehle (bei Flassan V. 393—404.) um mit England die vorläufige Grundlage des allgemeinen Friedens festzustellen. Al-
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  le Schwierigkeiten gaben sich, als in Folge des von England und Holland mit Rußland geschlossenen Subsidien-Vertrages vom 17. Nov. 1747, ein russisches Heer von 37,000 Mann, der Kaiserin zu Hülfe, bereits in Franken eingetroffen war; England nebst Holland aber den Fall des von den Franzosen belagerten Maastricht, auch die von Frankreich angedrohte Schleifung Bergenopzooms, befürchten mußten. Daher wurde der vom Grafen Sandwick den 26. Apr. dem französis. Bevollmächtigten übergebene vorläufige Friedens-Entwurf schon den 30. April von den Grafen Severin, Sandwick und Bentink insgeheim unterzeichnet, und im Laufe des Mai auch von Östreich, Sardinien und Modena, von Spanien und Genua aber erst den 28. Juni angenommen. Herr von Severin erhielt hierauf in Paris über die Abfassung der Hauptfriedens-Urkunde neue Vorschriften vom 17. Juni, (bei Flassan V. 409—413), worin Frankreich u.a. für alle künftige Kriege die Neutralität der Colonialbesitzungen in Afrika und Ostindien vom 18° N.B. südwärts anerkannt zu sehen wünschte. Auch jetzt leitete Frankreich mit England und Holland ausschließend das allgemeine Friedensgeschäft; die übrigen Bevollmächtigten wurden nur über das, was ihre Höfe besonders anging, zu den Berathungen gezogen. So schlossen jene drei Mächte allein den Aachener Vertrag vom 2. Aug. ab, nach welchem das russische Hülfsheer sofort in Böhmen Winterquartiere beziehen sollte, wogegen Frankreich eine gleiche Truppenzahl von seinen Heeren abrief.♦
  Indessen erhoben sich neue Schwierigkeiten; und der brittische Staatsminister, Herz. v. Newcastle, der an Lord Carterers Stelle getreten war, sandte einen zweiten Bevollmächtigten nach Aachen, Thomas Robinson, der, älter und erfahrner als Graf Sandwick, aus einem höhern Tone sprach; dennoch erlangte Frankreich, das ebenfalls einen zweiten Bevollmächtigten, la Porte du Theil, nach Aachen gesandt hatte, mehreres, sogar daß England wegen Rückgabe der Colonien an Frankreich zwei Päirs als Geiseln stellte, die Frankreich erst im Juli 1749 wieder entließ.♦
  Endlich ward die allgemeine Friedens-Urkunde zu Aachen d. 18. Oct. 1748, (in Wenck cod. jur. gent. rec. II. 337, und in Rousset actes et memoires XX. 179.) von Frankreichs, Englands und der Rep d. Ver. Niederlande (den 18.), hierauf, nach England im Range, von Östreichs d. 23. von Spaniens d. 20. Oct., von Sardiniens d. 7. Nov. (hier folgte im Range Hollands Unterschrift) von Modena's d. 25. Oct. und d. 28. Oct. von Genua's Bevollmächtigten unterzeichnet. Der König beider Sicilien hatte sich schon früher bloß auf den Beitritt zu dem am 15. Juni in Italien bekannt gemachten Waffenstillstand beschränkt. —♦
  Dem Aachner Frieden lagen (Art. 3) alle früheren Verträge zu Grunde, vom Westfälischen 1648 an bis zum Wiener 1738. Nach dem 6ten Art. traten die Kaiserin Königin, die Republik der Niederlande, der König von Sardinien, der Herzog von Modena, Art. 13. und die Republik Genua Art. 14, in ihren Besitzstand vor dem Kriege zurück; Frankreich gab also die eroberten östreichischen Niederlande, Bergenopzoom und Maastricht, Savoyen und Nizza wieder heraus. Doch sollten nach dem 8ten Art. die Herzogthümer Parma, Piacenza und Guastalla an den Infanten Don Philipp und
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  dessen männliche rechtmäßige Nachkommen von Östreich abgetreten werden, im Fall aber solche Erben nicht vorhanden wären, oder Philipp selbst, oder seine Nachkommen den Thron von Spanien oder Neapel bestiegen, sollte Parma an Östreich zurückfallen; Piacenza hingegen, auch in einem dritten Falle, wenn Don Carlos von Neapel auf den spanischen Thron gelangte, bis an die Stura an Sardinien kommen.♦
  Man hatte dieß so aus Irrthum in dem Präliminarfrieden bestimmt, und Sardinien sich keine Abänderung dieses Punktes in der Haupturkunde gefallen lassen wollen; daher forderte der König von Sardinien, als Don Carlos 1759 den spanischen Thron bestieg, jenes Land, ließ sich jedoch im Pariser Vertrage vom 10. Juni 1762 mit der Capitalsumme der Einkünfte desselben von Frankreich und Spanien entschädigen, die er zurückzuzahlen versprach, wenn Piacenza in den beiden ersten Fällen an Sardinien kommen sollte. Überdieß behielt Sardinien nach dem 12ten Art. die ihm 1743 von Östreich abgetretenen neuen Besitzungen, (s. Wormser-Tractat,) jedoch mit Ausnahme jenes Landstrichs von Piacenza, und des Marquisats Finale, welches Genua behielt.♦
  Nach dem 9ten Art. gab England alle seine Eroberungen in Ost- und Westindien, namentlich Cap Breton und Louisbourg an Frankreich, dieses aber Madras an England zurück, so daß alles daselbst wieder auf den Fuß vor dem Kriege kam; doch beging hier Frankreich den Fehler, die Gränzbestimmung in Akadien und Canada Commissarien zu überlassen, statt einen Fluß oder Bergzug festzusetzen.♦
  England erhielt durch den 16ten Art. die Bestätigung des Assiento (s. d. A.) auf vier Jahr. Frankreich aber mußte nach dem 17. Art. die Befestigung Dünkirchens auf der Landseite so lassen, wie sie war, und auf der Seeseite nach den früheren Verträgen sich richten. Im 21. A. erneuerten sämmtliche abschließende Machte ihre Gewährleistung der pragmatischen Sanction, für deren Vernichtung Frankreich hauptsächlich den ungerechten blutigen Krieg unternommen hatte; so wie A. 19. die Gewährleistung der Erbfolge des Hauses Hannover in Großbritannien. Auch garantirten sie A. 22. dem König von Preußen, Schlesien und Glatz, endlich sich gegenseitig A. 22. die Vollziehung dieses Friedens. Noch ward in einem besondern Art. erklärt, daß die französ. Sprache, in welcher die Friedens-Urkunde abgefaßt worden, darum nicht auch für künftige Verträge als Staatssprache gelten sollte, sondern daß jede Macht sich der herkömmlichen Sprache bedienen könne.♦
  Eine Denkmünze auf diesen Frieden zeigt die Friedensgöttin unter einem mit Lilien geschmückten Pavillon, hinter welchem verschiedene Kriegstrophäen, mit der Umschrift: Salus generis humani, und der Unterschrift: Pax Aquisgranensis XVIII. Octobris M. DCCXLVIII. —♦
  Niemand tadelte diesen Frieden mehr als der Marschall von Sachsen. „Warum haben wir nicht, wie wir es konnten, die Republik Holland vernichtet; wir hätten dadurch unserm natürlichen Feinde England den rechten Arm abgehauen! Was nützt nun der Sieg bei Fontenoi, die Einnahme von Bergenopzoom? Besser war es, den Krieg gar nicht zu beginnen, als ihn so zu enden! Frankreich hat erobert, bloß um sich selbst zu bekriegen. Es hat eine Million Unterthanen weniger, und fast kein Geld mehr!" Ludwig XV. erfuhr diese Äußerungen. „Ich erkenne darin,
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  sagte er, den Stil eines Herrn Generalissimus: seine Staatskunst geht immer aus von glühenden Kugeln!“ — Herr von Severin bemerkte dagegen in seiner Staatsschrift sehr verständig: „Wie wenn das entvölkerte, creditlose, von Theurung und Hungersnoth gedrückte Frankreich, statt Holland zu erobern, selbst erobert worden wäre? Einen Staat vernichten wollen, gibt der Verzweiflung die Waffen. (Hatte doch Frankreichs Angriff auf Holland 1747, die Errichtung der Erbstatthalterwürde in der Person Wilhelms IV. von Oranien zur Folge gehabt!) Die ganze europäische Republik hätte für Holland gerüstet." Feinstolz setzte er hinzu: „Eine gute Staatskunst gelangt unvermerkt auf Umwegen zu ihrem Ziele. Nur nach und nach müssen wir die Holländer schwächen, nie sie ganz unterdrücken. Dieser Staat schützt uns, wie einst das römische Reich, vor den Einbrüchen der nordischen Völker."
  In jedem Falle war der Friede für Frankreich Bedürfniß, seine Großmuth in Rückgabe der Eroberungen aber nur scheinbar; denn Ludwig mußte sogar sein dem Prinzen Eduard, dem Sohne des Prätendenten, gegebenes Wort, daß er, wie auch der Krieg ausfallen möchte, in seinen Staaten einen Zufluchtsort behalten sollte, nach dem 19. A. des Aachner Friedens zurücknehmen. England bestand schlechterdings auf der Verbannung des Prinzen aus Frankreich. Der Prinz selbst aber weigerte sich hartnäckig, Paris zu verlassen. Nur mit Gewalt konnte er (d. 10. Dec. 1748) verhaftet und über die Grenze gebracht werden.♦
  An Land gewannen allein Sardinien und der Infant Philipp, welchem aber Maria Theresia weit mehr im Anfange, um den Krieg zu vermeiden, bewilligt haben würde. England, das den Krieg auf dem festen Lande fast nur durch Subsidien (an Östreich, Rußland und Sardinien) geführt, und daher auch vorzugsweise den Frieden abgeschlossen hatte, erhielt dadurch fast keinen unmittelbaren Vortheil. Es geschah nicht einmal in demselben Erwähnung der Befreiung englischer Schiffe im Südmeere von spanischer Durchsuchung; eine Forderung, die zuerst 1739 England und Spanien in Krieg verwickelt hatte. Indeß gab ihm schon jetzt die Schwäche Frankreichs die Herrschaft des Meeres.♦
  Europa erlangte durch diesen Frieden nichts, als die Aufrechthaltung des Gleichgewichts im Geiste des Utrechter Vertrags. Denn Östreich, dessen Zertrümmerung die Absicht Frankreichs gewesen war, blieb aufrecht stehn in der Reihe der ersten Mächte. Preußen war dagegen in Folge dieses Krieges als Hauptmacht eingetreten in die europäische Staatenordnung; von allen übrigen gehaßt! Dieß brachte neue Spannung in die Politik. Östreich und Rußland blieben verbunden. Kaunitz sah in die Zukunft; der Aachner Friede hatte Europa nicht beruhigt. —♦
  Vgl. Häberlin's Ged. und Erläuterung üb. d. Aachenschen Friedens-Präliminarien 1748. Flassan's Hist. de la Dipl. franç. V. Koch's Hist. des Traités de Paix II.
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Stand: 7. Oktober 2017 © Hans-Walter Pries