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Forts. S. 339 Sp. 1 |
ACTA. Mit diesem Ausdrucke bezeichnete man im
römischen Rechte: 1) Register oder Bücher, in welche |
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S. 340 Sp. 1 |
ACTA |
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Gesetze, Verhandlungen, und Verfügungen der
Kaiser und der Magistratspersonm eingetragen wurden; daher der
Ausdruck Acta Principum, Senatus, Magistratuum, Praesidis provinciae
u. s. w. — 2) Register, in welche richterliche Aussprüche und
Verhandlungen vor den richterlichen Behörden eingetragen wurden
(Audienzregister). Das kanonische Recht fügte diesen noch eine
dritte Bedeutung hinzu, indem es auch 3) die Schriften und
Beweisstücke, welche von den Parteien dem Richter zur Unterstützung
und zur Auseinandersetzung ihrer Ansprüche oder Vertheidigungen
übergeben wurden, Acta nannte. — ♦ |
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Von den Eigenthümlichkeiten der Acten in dem
zweiten und dritten Sinn ist der Artikel Acten nachzusehen; in
Hinsicht der erstern Bedeutung, und namentlich der Acta principum
verdient eine Förmlichkeit, nämlich das in acta principum jurare,
beachtet zu werden. Zur Zeit der freien röm. Republik beschwor zwar
das Volk oder der Magistrat die Aufrechthaltung der Gesetze; die
acta magistratuum wurden aber nach dem Abgange der Magistratsperson
dem Senate zur Untersuchung vorgelegt, und dieser hatte das Recht,
die in denselben enthaltenen Verfügungen zu bekräftigen oder zu
cassiren. Als jedoch August Kaiser wurde, schworen die Triumvirn,
und zwar am ersten Januar, daß sie alle Acta des Julius Cäsar
befolgen wollten; auch nöthigten sie die andern Magistratspersonen
zu einem solchen Eidschwur. Hieraus entstand die Observanz, daß bei
dem Regirungsantritt eines jeden Kaisers jedesmal die Acta seiner
Vorgänger von Julius Cäsar an beschworen wurden. Dieser Schwur wurde
dergestalt abgelegt, daß einer aus jeder Behörde ihn vorschwur, so
daß der Eid in der Sele seiner Collegen abgeleistet wurde;
Schmeichelei gegen den Tiberius hieß den Senat von dieser Regel
abweichen, und jeden besonders schwören. Letzteres wurde auch
späterhin beobachtet, obgleich Claudius die Form des Vorschwörens
auf einige Zeit wieder hergestellt hatte *).
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(Spangenberg.) |
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- *) Dionys. Halicarn. VI. Dio Cassius XLVII undLVIII. Lipsius ad Tacit. AnnaL XVI. p. 244. Ed. Antverp. 1600. Brisson. De formal. VIII. 15.
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