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Acta diurna waren die fortgesetzten amtlichen
Tagebücher der Verhandlungen, Reden und Entscheidungen, sowol im
Senate (acta diurna Senatus), als in den Comitien (acta diurna
Populi). Ihre Einrichtung rührt, nach den bestimmten und
unverdächtigen Worten des glaubwürdigen Suetonius (vit. Jul. Caes.
20) von C. Jul. Cäsar her und fällt in dessen erstes Consulat 694
U.C. Wie lange sie bestanden habe, ist nicht mit Sicherheit
auszumitteln. Tacitus erwähnt die diurna an mehrern Stellen, z. B.
Ann. XVI, 22. Die beiden im 16ten Jahrh. entdeckten Fragmente, das
eine zum Jahre 686 U. C., das andere zu 692 U. C. gehörig, welche
vorzüglich Dodwell in Append. Praelectt. Camdeniarum erläutert und
vertheidigt hat, sind von Wesseling In Probabb. c. 39. als unecht
erwiesen und können daher nicht gegen Sueton's Aussage angeführt
werden. Eben so gewiß aber, als neben diesen actis publicis auch
noch, über mehr oder weniger wichtige Angelegenheiten, oft durch
Schnellschreiber, die dann nöthigenfalls ihre Chif- |
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ACTA ERUDITORUM |
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fern (notae) gebrauchten, einzelne acta privata
angefertigt wurden (cf. Cic, ad Fam. VIII, 1. ed. Schütz. III, 192);
eben so wahrscheinlich ist es, daß auch schon vor der Cäsarianischen
Einrichtung neben den actis privatis von Zeit zu Zeit auch wol acta
publica besorgt wurden, um so mehr, da die von dem jedesmaligen
Pontifex Maximus anzufertigenden Annales maximi mit dem Pont. Max.
PubL Mucius etwa um 625. U. C. aufhörten und in den Stürmen der
Bürgerkriege nicht wieder eingerichtet wurden. cf. Cic. d. Orat. II.
12. Für diese Annahme spricht selbst die erwähnte Hauptstelle in
Sueton. Caes. 20, wo es heißt: Inito honore (Caesar) primus omnium
instituit, ut tam Senatus quam Populi diurna acta confierent et
publicarentur, in welcher Stelle man nur nicht wider die Natur der
Sache den Hauptgedanken in confierent, sondern in diurna und
publicarentur suchen muß. Denn daß die Publication solcher Acten die
Hauptsache war, siehet man auch aus dem Verbote derselben durch
Octavianus. cf. Suet August. 35. Vergl. Ernesti Excursus ad Sueton.
Caes. 20. |
(Günther.) |
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