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Forts. S. 323 Sp. 1 |
AMBACHT, Ambachtia, Ambactus.♦ |
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Über die Abstimmung des sehr alten
Wortes, welchem Volk, welcher Sprache es angehöre, sind die
Meinungen der Sprachforscher von jeher sehr verschieden
gewesen. Dem einen ist es ein altrömisches, weil Festus es
schon bei Ennius gefunden haben soll, dem anderen ein
gallisches, indem Julius Cäsar von den Ambacten der
gallischen Ritter redet. Scaliger will beide Meinungen
vereinigt wissen.♦ |
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Ambactus bei Ennius soll ein lateinisches,
bei Cäsar ein gallisches Wort seyn. Ihm stimmt Davisius bei
mit der Erklärung: ambacti servi mercede conducti und der
Herleitung von agere, quod |
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S. 323 Sp. 1 |
AMBACHT |
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circumagantur quo lubet conducentibus.
So unwahrscheinlich es aber an sich schon ist, daß zwei ganz
verschiedene Nationen das nämliche Wort in ihrer Sprache in
gleicher Bedeutung gebraucht haben sollten, so gezwungen
erscheint die Herleitung. —♦ |
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Eben so unwahrscheinlich stellt sich die
Voraussetzung dar, daß ein ursprünglich lateinisches Wort so
allgemein von allen germanischen und mit denselben
verwandten Völkerschaften, selbst von solchen, welche nie mit
den Römern in Berührung gekommen, in ihre Sprache
aufgenommen und durch alle christliche Jahrhunderte
hindurch beibehalten worden.♦ |
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Umgekehrt ist viel wahrscheinlicher, und
wol mit Gewißheit anzunehmen: Römer hörten, sey's vor, sey's
zuerst durch Cäsar, das ihnen vielleicht auffallende
germanische Ambaht, Ambacht, gaben ihm eine lateinische
Endung, deuteten es mehr nach ihren, als nach teutschen
Begriffen, und hielten wol den römischen servus (Sklave,
Leibeigenen) mit dem Knecht oder Diener der Teutschen zu
der nämlichen Menschenclasse gehörig. Richtiger drückt sich
doch Cäsar aus, wenn er anders, wie es scheint, in der
bekannten Stelle: „eorum“ (equitum galliae) „ut quisque est
genere copiisque amplissimus, ita plurimos circum se
ambactos, clientesque habet,“ durch den Zusatz: clientes, das
vorausgehende fremde Wort seinen Landsleuten deutlicher zu
machen, die Absicht hatte. Seine ambacti der gallischen Ritter
wären demnach die späteren Knappen, Knechte, gemeine und
Edelknechte, der teutschen Ritter, auch: Dienstmannen,
Ministerialen. |
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Ohne bei den, doch immer zweifelhaften,
Herleitungen des Wortes zu verweilen, ist aus den schon von
Schilter in Gloss. Teuton. häufig angeführten Stellen als völlig
erwiesen anzunehmen, daß mit ambachten, Ambacht, bei den
alten Teutschen bereits die Begriffe von dienen, Dienst,
Diener, verknüpft waren. So sagt der alte Übersetzer der
Schriftstelle Matth. 4, 11. bei Luther: da traten die Engel zu
ihm und dienten ihm — Ambahtitun imo. So heißts von den
Aposteln, wenn sie Diener des Worts genannt werden: „thie
Ambahta warun Wortes." An Sklavendienst und Sklaven ist
hier nicht zu denken. |
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Auf gleiche Welse kommt dann Ambacht
auch in späteren Schriften und Urkunden sehr häufig zur
Bezeichnung eines Dienstes, einer Dienstleistung oder einer
Dienststelle (officii), eines Dienstbezirks und eines
Dienenden, im letzten Falle meistens mit dem Zusatz: Mann,
vor, und ist in der niederländischen Sprache noch als
Ambacht, im Teutschen Amt und Amtmann, was noch im
verflossenen Jahrhundert Ambt und Ambtmann geschrieben
ward, im schwäbischen und schweizerischen Dialekt auch als
Ammann, übrig. So wird der Dienst der Messe, Ambaht der
Messe, genannt, und der ungen. Verf. der Egmonder Chronik
sagt bei dem J. 1083, von dem Richteramt zu Alcmar: quod
Ambacht teutonice dicitur. —♦ |
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So werden vier Landesbezirke, über
welche langwieriger Streit zwischen den Grafen von Holland
und Flandern im 12ten und 13ten Jahrh. war, in den häufig
darüber noch vorhandenen Urkunden bald Ambactus, bald
officia und ministeria genannt. —♦ |
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Elisabeth, Äbtissin zu Quedlin- |
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S. 324 Sp. 1 |
AMBAGIBALIS |
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burg, überlässt 1364 ihre "Ammacht" zu
Sman einem Hof mit allen Einkünften daraus an Conr. u. H.
gegen einen bestimmten Zins. Früher 1327 wird der
Ammachtmann der Äbtissinnen zu Sman genannt, mit
Bemerkung der Grundstücke und Gefälle, welche er als
Bestallung zu benutzen hatte. Die Priorin, Kellnerin und
Küferin des Klosters Hedersleben nennen sich selbst (1426)
"Ammachtesfrauen" ihres Klosters, sowie (1461) die Pröbstin,
Dechantin, Küsterin, Scholasterin u. Pförtnerin des Stifts
Quedlinburg die "Ammachtsfrauen," auch "Ambtefrauen"
der Äbtissin heißen. –♦ |
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Auch Zünfte werden Ambachte, ihre
Zunftmeister oder Vorsteher Ambachtsmeister genannt. –♦ |
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Endlich kommt auch Ambachtslehn, bei den Longobarden Gastaldslehn genannt, vor. Schilter in s. Comment. ad jus feud. Alemann. handelt davon ausführlich, woraus hier nur beispielsweise die Belehnung der Stadt Memmingen durch K. Ruprecht mit dem kaiserlichen "Ammanampt" in der Stadt vom Jahre 1401 angeführt wird. –♦ |
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Daß aber Ambacht im Teutschen auch von Leibeigenen
gebraucht worden, möchte wol nicht zu erweisen sein. |
(v. Arnoldi.) |
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