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Allgemeine Encyclopädie HIS-Data
5139-1-18-63-2
Erste Section > Achtzehnter Theil
Werk Bearb. ⇧ 18. Th.
Artikel: CLEVE
Textvorlage: Göttinger Digitalisierungszentrum 71 : 63
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Hinweise: Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Bearbeitung
Inhalt:
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Forts. S. 63 Sp. 1 CLEVE, Grafen und Herzöge von 1). Die Geschichte der Dynasten von Cleve ist besonders in den frühern Zeiten sehr dunkel und ungewiß. Nach der Vertreibung der Römer kam dieser Landstrich unter die Herrschaft der Franken, deren König Sigebert III. einen seiner Hofleute, Theodor Ursinus, mit Cleve und Nimwegen belehnt haben soll, und um das Jahr 711 wird als der Letzte dieses Geschlechts Dietrich und dessen Gemah-
 
 
  • l) Vergl. Egbert Hopp Genealogia der Graffen und Hertzogen zu Cleve. Cleve 1655. 8. Stammbuch der Graf. und Herz. von Cleve. Arnheim 1661 u. 1679. F. Fr. Lucä uralter Grafensaal S. 203 — 226. Joh. Siebmachers Wapenbuch. I. 6. N. 3. V. 302. N. 5. Joh. Hübners genealog. Tab. Tb. II. Tab. 435—37. Joh. Steph. Pütter tab. genealog. n. XXII.
 
S. 63 Sp. 2 CLEVE  
  lin Beatrix, Tochter des Grafen Walther von Theisterband genannt. Dietrichs Tochter Beatrix soll sich dem Elias Grail vermählt haben, welcher, von Karl Martell begünstigt, im Jahr 720 vom König Theodorich IV. zum ersten Grafen von Cleve erhoben worden, und im Jahr 734 gestorben seyn soll. Sein Sohn und Nachfolger Dietherich (gest. 769.) erbte nach des Grafen Walther, seines Großvaters Tode, um das Jahr 742 die Grafschaft Theisterband, welche bis in das 9te Jahrhundert mit Cleve vereinigt blieb.  
  Balduin (gest. 821.), war der letzte, welcher beide Grafschaften beherrschte; in der Grafschaft Theisterband folgte ihm sein Sohn Robert, die Grafschaft Cleve aber erbten dessen Bruder Ludwig (gest. 826.) und Eberhard (gest. 836.), dessen männliche Descendenz im J. 1368 mit dem Grafen Johann — dem Bruder und Nachfolger des Grafen Dietherich IX. von Cleve (gest. 1347.) — erlosch; worauf Graf Adolf V. von der Mark (gest. 1394.), der Sohn Adolfs IV. von der Mark (gest. 1347.) und Margarethens, der Tochter des Grafen Dietherich, die Grafschaft Cleve erwarb.♦  
  Nach dem Tode seines Bruders, des Grafen Engelbert III. (gest. 1391.), mit dem er eine zeitlang Cleve gemeinschaftlich regirt hatte, erbte er auch die Grafschaft Mark, welche seitdem bei Cleve blieb. Seinem Sohn und Nachfolger Adolf (gest. 1448.), welcher 1431 die Herrschaft Ravenstein erwarb, wurde 1417 durch Kaiser Sigismund auf dem Concilium zu Costnitz die herzogliche Würde ertheilt 2), so wie schon früher Graf Balduin III. (gestorb. 1001.) im Jahr 996 vom Kaiser Otto III. unter die vier Grafen des Reichs soll erwählt worden seyn 3).  
  Herzog Adolf I. hinterließ zwei Söhne, Johann I. (gest. 1481.), der das Herzogthum Cleve und die Grafschaft Mark, und Adolf (gest. 1492.), welcher die Herrschaft Ravenstein erbte, die nach dessen Sohnes Philipps Tode, nebst den 1473 und 1492 erworbenen Herrschaften Winnenthal und Breskesand, 1528 an Cleve zurückfiel. Durch seine Gemahlin Elisabeth von Burgund erwarb Herzog Johann I. Revers, Estampes und mehre andere burgundische Besitzungen, welche er seinem Sohne Engelbert im J. 1462 abtrat.♦  
  In Cleve und der Mark folgte ihm sein Sohn Johann II. (gest. 1521.), dessen Sohn Johann III. (gest. 1539.), durch seine Gemahlin Maria, Tochter des Herzogs Wilhelm von Jülich und Berg (gest. 1511.), die Herzogthümer Jülich und Berg und die Grafschaft Ravensberg erbte. Sein Sohn und Nachfolger Wilhelm (gest. 1592.), erbte das Herzogthum Geldern, und nahm 1638 auch wirklich Be-
 
 
  • 2) Bertius commentar. rer. german. lib. II. cap. XIX. Pfeffinger Corp. iur. publ. lib. I. tit. V. §. 11. v. 37. (Tom. I. p. 694.) K. Sigismunds Diplom in Teschenmacher Cod. dipl. p. 80.
  • 3) Hoppe a. a. O. S. 141. Vergl. Pfeffinger l. c. Lib. II. tit. VI. §. 30. (Tom. II. p. 1125.) und die daselbst angeführten Schriften über die ohne historischen Grund Otto III. zugeschriebene erdichtete Eintheilung der „Glieder des Reichs" nach Quaterniones, zu denen diese angeblichen vier Grafen (von Cleve, Savoyen, Schwarzburg und Cilia oder Grätz) gehörten.
 
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  sitz davon, mußte es aber 1543 an Kaiser Karl V. wieder abtreten. Dagegen erlangte er bei seiner Vermählung mit Maria von Östreich, Ferdinands I. Tochter, am 19. Juli 1546 ein privilegium habilitationis, nach welchem, beim Erlöschen des Mannsstammes auch die Töchter des Herzogs und deren männliche Nachkommen zur Nachfolge gelangen, die Länder aber nicht getheilt werden sollten 4).  
  Der Fall, wo dieses Statut in Anwendung kommen durfte, trat bald ein; denn mit seinem Sohn und Nachfolger Johann Wilhelm erlosch der Mannsstamm der Herzöge von Jülich-Cleve-Berg aus dem Geschlecht des Grafen Adolf von der Mark.  
  Nach seinem am 26. März 1609 zu Düsseldorf erfolgten Tode machten sich mehre Fürstenhäuser das Recht auf den Erwerb der von ihm hinterlassenen Länder streitig, und es entstand der sogenannte Jülichsche Erbfolge- Streit 5), der endlich durch den, zwischen den possidirenden Fürsten, Kurfürst Friedrich Wilhelm dem Großen von Brandenburg und Philipp Wilhelm, Pfalzgrafen beim Rhein und Herzogen von Neuburg, mit Übergehung der übrigen Erbprätendenten, abgeschlossenen Clever Statsvertrag vom 9. Sept. 1666 dahin ausgeglichen wurde, daß Brandenburg das Herzogthum Cleve und die Grafschaften Mark und Ravensberg, Pfalz-Neuburg aber die Herzogthümer Jülich und Berg nebst den Herrschaften Winnenthal und Breskesand behalten, alle diese Lande jedoch in einem beständigen Bunde vereinigt bleiben, und beide Paciscenten und ihre Nachkommen den Titel und das Wapen von allen Landen führen sollten. Beider Häuser Ansprüche auf die Herrschaft Ravenstein wurden auf ein Compromissum ausgestellt. Dieser Vergleich wurde 1678 vom Kaiser Leopold bestätigt und beiden Fürstenhäusern die kaiserliche Belehnung ertheilt.
   
Herzogtum CLEVE. 1) Das Kurfürstl.-Brandenburg. Herzogthum im westfälischen Kreise des vormaligen teutschen Reichs, war gelegen zwischen 23° 40' bis 24° 35' ö. Länge und 51° 25' bis 51° 55' n. Breite, und grenzte gegen Osten an das Hochstift Münster und die Grafschaft Recklinghausen; gegen Süden an die Abtei Essen , das Herzogth. Berg, Fürstenth. Meurs, einen abgesonderten Theil des Erzstifts Cöln und das Preuß. Geldern; gegen Westen an holländ. Geldern und Brabant; gegen Norden an die Grafschaft Zütphen.♦ ⇧ Inhalt 
  Es hatte an Umfang 40 Quadratmeilen, und [das Militär (5091 Mann) inbegriffen] im Jahr 1797 90000 Einwohner, welche durch ein gemäßigtes und gesundes Klima, den, besonders in den — durch Banndeiche und Sommerdämme gegen die Überschwemmungen des Rheins gesicherten — Niederungen sehr fruchtbaren und holzreichen Boden und die vortheilhafte Lage des Landes an den schiffbaren Flüssen Rhein und Maas unterstützt, einen sehr ergiebigen Getreide-, Flachs- und Tabaksbau, Pferde-, Hornvieh, und Schafzucht, Leinen- und Wollenweberei, Gerberei, Seifen-,
 
 
  • 4) Du Mont corps diplomatique. T. IV. P. II. p. 313 ss.
  • 5) S. dies. Art. Vergl. Pölitz Gesch. der Preuß. Monarchie. S. 190. und die das. angef. Schriften.
 
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  Stärke-, Essig-, Porzellain-, Spiegel-, Eisen-, Messing, u. a. Fabriken betrieben, deren Absatz im Jahr 1785 im Lande 153,097 Thlr., und außerhalb 330,220 Thlr. betrug.♦  
  Das Herzogthum wurde durch den Rhein, welcher die von Lengscheide an schiffbar gemachte Ruhr, die Emscher und Issel aufnimt, in den östlichen und westlichen Theil getheilt; in politischer Hinsicht aber 1) in die 3 steuerräthlichen Städtekreise westseits Rheins unter- und oberwärts und ostseits Rheins; und 2) in die im Jahr 1753 gebildeten 3 landräthlichen Kreise Cleve, Emrich und Wesel. Die diesen Kreisen vorgesetzten Steuerräthe, welche die Städtische Verwaltung unter ihrer Aufsicht hatten, so wie die Landräthe, welche alle Polizeisachen versahen, standen unter der Kriegs- und Domainen-Kammer zu Cleve, wo auch die Cleve-Märkische Regirung ihren Sitz hatte, welche für alle Hoheits-, Grenz-, Lehns-, Justiz-, Kirchen- und Schulangelegenheiten das höchste Landeskollegium war.♦  
  Die Zoll- und Licenz-Sachen wurden von einer besondern Zolldirektion, die Justizangelegenheiten von dem Cleve-Märkischen Criminal-Collegium zu Cleve, dem 1763 errichteten Landgerichte zu Cleve, Xanten, Wesel und Dinslaken, mehren königl. und Patrimonialgerichten und in den 24 Städten durch die Magistrate verwaltet. Die Statseinkünfte betrugen jährlich gegen 639,223 Rthlr., wozu die königl. Domainenämter ungefähr 150,000 Rthlr. beitrugen. Auf den Landtagen, welche das Herzogthum Cleve mit den Grafschaften Mark und Ravensberg gemeinschaftlich in der Stadt Cleve hielten, hatten nur die Ritterschaft und Städte Sitz und Stimme. Das Wapen des Herzogthums Cleve, welches dem großen Wapen der Preuß. Monarchie einverleibt ist, bilden im rothen Felde acht goldene Lilienstäbe (oder königl. Zepter), die in Form eines gemeinen und Andreas-Kreuzes um ein kleines silbernes Schild gehen. —♦  
  Durch den Frieden von Lüneville vom 9. Febr. 1801 wurde der jenseit des Rheins liegende westliche Theil des Herzogthums (18 Quad. Meil. mit 48,900 Einw.), — welchen bereits König Friedrich Wilhelm II. im Baseler Frieden vom 5. April 1796 in Frankreichs Händen gelassen hatte — und durch den Wiener Vertrag vom 15. Dec. 1806 auch der diesseit des Rheins liegende östliche Theil des Herzogthums gegen Entschädigung an Frankreich abgetreten. Ersterer wurde dem franz. Roerdepartement einverleibt, letzterer mit dem neugeschaffenen Großherzogthum Berg vereinigt.♦  
  Bereits im Jahr 1808 wurde jedoch die Stadt und Festung Wesel mit ihrem Rapon dem französischen Reiche einverleibt und zu dem Roerdepartement geschlagen) und bei Bildung der Hanseatischen Departements im Jahr 1811, auch der auf dem rechten Ufer der Lippe gelegene Theil des Herzogthums Cleve mit dem franz. Lippe-Departement vereinigt, so daß nur der auf dem linken Lippe-Ufer gelegene Theil des Herzogth. Cleve bei dem Großherzogth. Berg verblieb.  
  Diese Lage der Sachen dauerte bis zur Vertreibung der Franzosen aus den teutschen Rheinländern, wo Preußen das Herzogthum Cleve wieder in Besitz nahm, und der neu gebildeten Provinz Jülich-Cleve-Berg (s. den Art.) einverleibte, ausgenommen diejenigen Ortschaften an der Maas, welche in einer Entfernung von 1000 Ru-  
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  then vom Strombette durch die Wiener Congreßacte vom 9. Juni 1815 dem Königreich der Niederlande überwiesen, so wie mit Ausschluß der Städte Huissen und Sevenaer, der Ämter Malburgen und Lymers, und der Herrlichkeit Wehl, welche später ebenfalls an die Niederlande abgetreten wurden.  
   
Regierungsbezirk Cleve 2.) Regirungsbezirk der Preuß. Provinz Jülich-Cleve-Berg, aus dem größten Theile des Herzogthums Cleve (52 Quadratmeilen), dem ehemaligen Reichsstift Elten, einem Theile der Herzogthümer Geldern und Jülich, des Fürstenthums Meurs, den vormals kurfürstl. kölnischen Ämtern Kempen und Rheinberg und der ehemaligen Reichsherrlichkeit Hörstgen gebildet, gegen Norden und Westen vom Königreich der Niederlande, gegen Nordosten und Osten vom Regirungsbezirk Münster, gegen Südosten und Süden vom Regirungsbezirk Düsseldorf und gegen Südwesten vom Regirungsbezirk Aachen begrenzt, enthielt im J. 1820 auf 49,81 Quadratmeilen, 223,546 Einw. und war in 6 Kreise eingetheilt: Cleve, Geldern, Rheinberg und Kempen auf dem linken (33,55 Quadratmeilen mit 162,376 Einw.) und Rees und Dinslacken auf dem rechten Rheinufer (16,26 Quadratmeilen mit 61,170 Einw.). Der Sitz der Regirung und eines Oberlandesgerichts war zu Cleve; die Regirung wurde jedoch am 31. Dec. 1821 aufgelöset und der Bezirk mit dem Regirungsbezirk Düsseldorf vereinigt. ⇧ Inhalt 
   
Kreis Cleve 3.) Landräthlicher Kreis in dem Regirungsbezirk Düsseldorf; gegen Norden und Westen an das Königreich der Niederlande, gegen Osten an Rees, gegen Südosten an Rheinberg und gegen Süden an Geldern grenzend; enthielt im Jahr 1821 auf 9,35 Quadr. Meil. 38,703 Einw., worunter 3897 evang., 34,349 kathol. Confession, 78 Mennoniten und 379 Juden, und ist in 16 Bürgermeistereien eingetheilt, deren erste die Kreisstadt Cleve bildet.♦ ⇧ Inhalt 
  Der Rhein strömt auf der Ostseite, die Nierse durchfließt den südwestlichen Winkel des Kreises, in dessen westlichem Theile sich der große Clever oder sogenante Reichswald ausbreitet, den Einige für den heiligen Hain halten, in welchem Claudius Civilis den Aufstand der Bataver gegen die Römer einleitete 6).♦  
  Der Boden ist leicht, hier und da sandig, aber im Ganzen, besonders in den Niederungen, sehr fruchtbar, daher Ackerbau und Viehzucht und ein starker Handel mit Vieh, Butter und Kleesamen die Hauptquellen des Wohlstandes der Einwohner, deren Kunstfleiß sich, außer den gewöhnlichen Stadtgewerben, fast nur auf Leinen-, Wollen- und Baumwollenweberei beschränkt. Bei Calcar wird etwas Tabak gebaut und im Rhein ergiebige Fischerei getrieben.  
   
Stadt Cleve 4.) Hauptstadt des vormaligen Herzogthums Cleve, jetzt des gleichnamigen Kreises im Regirungsbezirk Düsseldorf, liegt unter 51° 47‘ 40,5“ n. B. und 23° 46' 51" ö. L.; in einer sehr angenehmen Gegend am Kermisdal, ½ Meile vom Rhein entfernt, mit dem sie durch den für kleine Schiffe fahrbar gemachten Spoygraben in Verbindung steht. Sie ist ummauert, im Ganzen wohlgebaut und besteht aus der obern, auf
⇧ Inhalt 
 
  • 6) Tacit. histor. IV. 14.
 
S. 65 Sp. 2 CLEVUM  
  drei Hügeln, und der untern, am Wasser gelegenen, Stadt. Im J. 1821 hatte sie 944, mit 466,630 Rthlr. in der Feuersozietät versicherte, öffentliche und Privatgebäude, worunter 1 kathol. Collegiatkirche mit 15 Präbenden , 1 kathol. Pfarrkirche, 1 reform., 1 luther., 1 menonnit. Kirche, 1 Synagoge, 2 Hospitäler.♦  
  Die auf dem sogenanten Schloßberge gelegene Schwanenburg, deren Entstehung in die Zeiten der Römer fallen soll, war früher der Sitz der höchsten Landeskollegien, ist aber im J. 1817 zum großen Theile eingestürzt. Im J. 1816 zählte man 6511 Einw., worunter 684 luther., 841 reform., 4804 kathol. Confession, 62 Mennoniten und 130 Juden; im J. 1821 aber 6959 Einw., und zwar 3187 männl. und 3772 weibl. Geschlechts, welche unbedeutende Manufakturen in Leinwand, wollenen und baumwollenen Zeugen, Strümpfen, Mützen, Hüten, Leder, Glas etc., Essig- und Bierbrauereien und Handel betreiben.♦  
  Die Stadt, deren Festungswerke nach dem siebenjährigen Kriege demolirt wurden, ist der Sitz eines Landgerichts und Postamts, und hat ein reform. Gymnasium. Unter den reizenden Umgebungen der Stadt ist der jenseit des Spoykanals gelegene Königsgarten, eine Anlage des Prinzen Johann Moritz von Nassau-Stegen, welcher 1640 bis 80 Statthalter von Cleve war, und der Thiergarten mit seinen schönen Alleen, Wasserfällen etc. bemerkenswerth; der in demselben 1741 durch D. J. H. Schütte entdeckte Gesundbrunnen wurde früher häufiger als jetzt besucht. In der angenehmen Holzung, Berg und Thal genant, befindet sich das Grabmal des Prinzen Moritz mit den bei Cleve ausgegrabenen Überresten des römischen Alterthums. — ♦  
  Während des franz. Besitzes war Cleve der Hauptort des, in die Kantons Cleve, Cranenburg, Calcar, Goch, Geldern, Wankum und Xanten eingetheilten Arrondissements im Roerdepartement, und der Sitz des Unterpräfecten 7),
 
  • 7) Außer Leonhardi's, Hassel's und Stein's Specialgeographien von Preußen, und Büsching's Erdbeschreibung (7te Ausg. Thl. VI. S. 29 ff.) vergl. vorzüglich die amtl. Beschreibung d. Regirungsbez. Cleve. (Emmerich u. Cleve 1821. 4.) S. 1 ff. und Mützell's topogr.-statist.-geograph. Wörterbuch des preuß. Stats. Thl. II. u. VI. Art. Cleve.
 
   
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Stand: 19. März 2018 © Hans-Walter Pries