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CLEVE, Grafen und Herzöge
von 1). Die Geschichte der Dynasten von Cleve ist
besonders in den frühern Zeiten sehr dunkel und ungewiß.
Nach der Vertreibung der Römer kam dieser Landstrich unter
die Herrschaft der Franken, deren König Sigebert III. einen
seiner Hofleute, Theodor Ursinus, mit Cleve und Nimwegen
belehnt haben soll, und um das Jahr 711 wird als der Letzte
dieses Geschlechts Dietrich und dessen Gemah-
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- l) Vergl. Egbert Hopp Genealogia der
Graffen und Hertzogen zu Cleve. Cleve 1655. 8. Stammbuch
der Graf. und Herz. von Cleve. Arnheim 1661 u. 1679. F. Fr.
Lucä uralter Grafensaal S. 203 — 226. Joh. Siebmachers
Wapenbuch. I. 6. N. 3. V. 302. N. 5. Joh. Hübners genealog.
Tab. Tb. II. Tab. 435—37. Joh. Steph. Pütter tab. genealog.
n. XXII.
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CLEVE |
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lin Beatrix, Tochter des Grafen Walther
von Theisterband genannt. Dietrichs Tochter Beatrix soll
sich dem Elias Grail vermählt haben, welcher, von Karl
Martell begünstigt, im Jahr 720 vom König Theodorich IV.
zum ersten Grafen von Cleve erhoben worden, und im Jahr
734 gestorben seyn soll. Sein Sohn und Nachfolger Dietherich
(gest. 769.) erbte nach des Grafen Walther, seines Großvaters
Tode, um das Jahr 742 die Grafschaft Theisterband, welche
bis in das 9te Jahrhundert mit Cleve vereinigt blieb. |
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Balduin (gest. 821.), war der letzte,
welcher beide Grafschaften beherrschte; in der Grafschaft
Theisterband folgte ihm sein Sohn Robert, die Grafschaft
Cleve aber erbten dessen Bruder Ludwig (gest. 826.) und
Eberhard (gest. 836.), dessen männliche Descendenz im J.
1368 mit dem Grafen Johann — dem Bruder und Nachfolger
des Grafen Dietherich IX. von Cleve (gest. 1347.) — erlosch;
worauf Graf Adolf V. von der Mark (gest. 1394.), der Sohn
Adolfs IV. von der Mark (gest. 1347.) und Margarethens,
der Tochter des Grafen Dietherich, die Grafschaft Cleve
erwarb.♦ |
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Nach dem Tode seines Bruders, des Grafen
Engelbert III. (gest. 1391.), mit dem er eine zeitlang Cleve
gemeinschaftlich regirt hatte, erbte er auch die Grafschaft
Mark, welche seitdem bei Cleve blieb. Seinem Sohn und
Nachfolger Adolf (gest. 1448.), welcher 1431 die Herrschaft
Ravenstein erwarb, wurde 1417 durch Kaiser Sigismund auf
dem Concilium zu Costnitz die herzogliche Würde
ertheilt 2), so wie schon früher Graf Balduin III.
(gestorb. 1001.) im Jahr 996 vom Kaiser Otto III. unter die
vier Grafen des Reichs soll erwählt worden
seyn 3). |
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Herzog Adolf I. hinterließ zwei Söhne,
Johann I. (gest. 1481.), der das Herzogthum Cleve und die
Grafschaft Mark, und Adolf (gest. 1492.), welcher die
Herrschaft Ravenstein erbte, die nach dessen Sohnes Philipps
Tode, nebst den 1473 und 1492 erworbenen Herrschaften
Winnenthal und Breskesand, 1528 an Cleve zurückfiel. Durch
seine Gemahlin Elisabeth von Burgund erwarb Herzog Johann
I. Revers, Estampes und mehre andere burgundische
Besitzungen, welche er seinem Sohne Engelbert im J. 1462
abtrat.♦ |
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In Cleve und der Mark folgte ihm sein
Sohn Johann II. (gest. 1521.), dessen Sohn Johann III. (gest.
1539.), durch seine Gemahlin Maria, Tochter des Herzogs
Wilhelm von Jülich und Berg (gest. 1511.), die Herzogthümer
Jülich und Berg und die Grafschaft Ravensberg erbte. Sein
Sohn und Nachfolger Wilhelm (gest. 1592.), erbte das
Herzogthum Geldern, und nahm 1638 auch wirklich Be-
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- 2) Bertius commentar. rer. german.
lib. II. cap. XIX. Pfeffinger Corp. iur. publ. lib. I. tit. V. §. 11.
v. 37. (Tom. I. p. 694.) K. Sigismunds Diplom in
Teschenmacher Cod. dipl. p. 80.
- 3) Hoppe a. a. O. S. 141.
Vergl. Pfeffinger l. c. Lib. II. tit. VI. §. 30. (Tom. II. p. 1125.)
und die daselbst angeführten Schriften über die ohne
historischen Grund Otto III. zugeschriebene erdichtete
Eintheilung der „Glieder des Reichs" nach Quaterniones, zu
denen diese angeblichen vier Grafen (von Cleve, Savoyen,
Schwarzburg und Cilia oder Grätz) gehörten.
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CLEVE |
⇧ Inhalt |
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sitz davon, mußte es aber 1543 an Kaiser
Karl V. wieder abtreten. Dagegen erlangte er bei seiner
Vermählung mit Maria von Östreich, Ferdinands I. Tochter,
am 19. Juli 1546 ein privilegium habilitationis, nach welchem,
beim Erlöschen des Mannsstammes auch die Töchter des
Herzogs und deren männliche Nachkommen zur Nachfolge
gelangen, die Länder aber nicht getheilt werden
sollten 4). |
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Der Fall, wo dieses Statut in Anwendung
kommen durfte, trat bald ein; denn mit seinem Sohn und
Nachfolger Johann Wilhelm erlosch der Mannsstamm der
Herzöge von Jülich-Cleve-Berg aus dem Geschlecht des
Grafen Adolf von der Mark. |
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Nach seinem am 26. März 1609 zu
Düsseldorf erfolgten Tode machten sich mehre Fürstenhäuser
das Recht auf den Erwerb der von ihm hinterlassenen Länder
streitig, und es entstand der sogenannte Jülichsche Erbfolge-
Streit 5), der endlich durch den, zwischen den
possidirenden Fürsten, Kurfürst Friedrich Wilhelm dem
Großen von Brandenburg und Philipp Wilhelm, Pfalzgrafen
beim Rhein und Herzogen von Neuburg, mit Übergehung der
übrigen Erbprätendenten, abgeschlossenen Clever
Statsvertrag vom 9. Sept. 1666 dahin ausgeglichen wurde,
daß Brandenburg das Herzogthum Cleve und die
Grafschaften Mark und Ravensberg, Pfalz-Neuburg aber die
Herzogthümer Jülich und Berg nebst den Herrschaften
Winnenthal und Breskesand behalten, alle diese Lande jedoch
in einem beständigen Bunde vereinigt bleiben, und beide
Paciscenten und ihre Nachkommen den Titel und das Wapen
von allen Landen führen sollten. Beider Häuser Ansprüche auf
die Herrschaft Ravenstein wurden auf ein Compromissum
ausgestellt. Dieser Vergleich wurde 1678 vom Kaiser Leopold
bestätigt und beiden Fürstenhäusern die kaiserliche Belehnung
ertheilt. |
(Leonhardi.) |
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Herzogtum |
CLEVE. 1) Das Kurfürstl.-Brandenburg.
Herzogthum im westfälischen Kreise des vormaligen
teutschen Reichs, war gelegen zwischen 23° 40' bis 24° 35' ö.
Länge und 51° 25' bis 51° 55' n. Breite, und grenzte gegen
Osten an das Hochstift Münster und die Grafschaft
Recklinghausen; gegen Süden an die Abtei Essen , das
Herzogth. Berg, Fürstenth. Meurs, einen abgesonderten Theil
des Erzstifts Cöln und das Preuß. Geldern; gegen Westen an
holländ. Geldern und Brabant; gegen Norden an die
Grafschaft Zütphen.♦ |
⇧ Inhalt |
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Es hatte an Umfang 40 Quadratmeilen, und
[das Militär (5091 Mann) inbegriffen] im Jahr 1797 90000
Einwohner, welche durch ein gemäßigtes und gesundes Klima,
den, besonders in den — durch Banndeiche und
Sommerdämme gegen die Überschwemmungen des Rheins
gesicherten — Niederungen sehr fruchtbaren und holzreichen
Boden und die vortheilhafte Lage des Landes an den
schiffbaren Flüssen Rhein und Maas unterstützt, einen sehr
ergiebigen Getreide-, Flachs- und Tabaksbau, Pferde-,
Hornvieh, und Schafzucht, Leinen- und Wollenweberei,
Gerberei, Seifen-,
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- 4) Du Mont corps diplomatique. T. IV.
P. II. p. 313 ss.
- 5) S. dies. Art. Vergl. Pölitz Gesch. der
Preuß. Monarchie. S. 190. und die das. angef.
Schriften.
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CLEVE |
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Stärke-, Essig-, Porzellain-, Spiegel-,
Eisen-, Messing, u. a. Fabriken betrieben, deren
Absatz im Jahr 1785 im Lande 153,097 Thlr., und außerhalb
330,220 Thlr. betrug.♦ |
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Das Herzogthum wurde durch den Rhein,
welcher die von Lengscheide an schiffbar gemachte Ruhr, die
Emscher und Issel aufnimt, in den östlichen und westlichen
Theil getheilt; in politischer Hinsicht aber 1) in die 3
steuerräthlichen Städtekreise westseits Rheins unter- und
oberwärts und ostseits Rheins; und 2) in die im Jahr 1753
gebildeten 3 landräthlichen Kreise Cleve, Emrich und Wesel.
Die diesen Kreisen vorgesetzten Steuerräthe, welche die
Städtische Verwaltung unter ihrer Aufsicht hatten, so wie die
Landräthe, welche alle Polizeisachen versahen, standen unter
der Kriegs- und Domainen-Kammer zu Cleve, wo auch die
Cleve-Märkische Regirung ihren Sitz hatte, welche für alle
Hoheits-, Grenz-, Lehns-, Justiz-, Kirchen- und
Schulangelegenheiten das höchste Landeskollegium
war.♦ |
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Die Zoll- und Licenz-Sachen wurden von
einer besondern Zolldirektion, die Justizangelegenheiten von
dem Cleve-Märkischen Criminal-Collegium zu Cleve, dem
1763 errichteten Landgerichte zu Cleve, Xanten, Wesel und
Dinslaken, mehren königl. und Patrimonialgerichten und in
den 24 Städten durch die Magistrate verwaltet. Die
Statseinkünfte betrugen jährlich gegen 639,223 Rthlr., wozu
die königl. Domainenämter ungefähr 150,000 Rthlr. beitrugen.
Auf den Landtagen, welche das Herzogthum Cleve mit den
Grafschaften Mark und Ravensberg gemeinschaftlich in der
Stadt Cleve hielten, hatten nur die Ritterschaft und Städte Sitz
und Stimme. Das Wapen des Herzogthums Cleve, welches
dem großen Wapen der Preuß. Monarchie einverleibt ist,
bilden im rothen Felde acht goldene Lilienstäbe (oder königl.
Zepter), die in Form eines gemeinen und Andreas-Kreuzes um
ein kleines silbernes Schild gehen. —♦ |
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Durch den Frieden von Lüneville vom 9.
Febr. 1801 wurde der jenseit des Rheins liegende westliche
Theil des Herzogthums (18 Quad. Meil. mit 48,900 Einw.), —
welchen bereits König Friedrich Wilhelm II. im Baseler
Frieden vom 5. April 1796 in Frankreichs Händen gelassen
hatte — und durch den Wiener Vertrag vom 15. Dec. 1806
auch der diesseit des Rheins liegende östliche Theil des
Herzogthums gegen Entschädigung an Frankreich abgetreten.
Ersterer wurde dem franz. Roerdepartement einverleibt,
letzterer mit dem neugeschaffenen Großherzogthum Berg
vereinigt.♦ |
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Bereits im Jahr 1808 wurde jedoch die
Stadt und Festung Wesel mit ihrem Rapon dem französischen
Reiche einverleibt und zu dem Roerdepartement geschlagen)
und bei Bildung der Hanseatischen Departements im Jahr
1811, auch der auf dem rechten Ufer der Lippe gelegene Theil
des Herzogthums Cleve mit dem franz. Lippe-Departement
vereinigt, so daß nur der auf dem linken Lippe-Ufer gelegene
Theil des Herzogth. Cleve bei dem Großherzogth. Berg
verblieb. |
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Diese Lage der Sachen dauerte bis zur
Vertreibung der Franzosen aus den teutschen Rheinländern,
wo Preußen das Herzogthum Cleve wieder in Besitz nahm,
und der neu gebildeten Provinz Jülich-Cleve-Berg (s. den Art.)
einverleibte, ausgenommen diejenigen Ortschaften an der
Maas, welche in einer Entfernung von 1000 Ru- |
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CLEVE |
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then vom Strombette durch die Wiener
Congreßacte vom 9. Juni 1815 dem Königreich der
Niederlande überwiesen, so wie mit Ausschluß der Städte
Huissen und Sevenaer, der Ämter Malburgen und Lymers, und
der Herrlichkeit Wehl, welche später ebenfalls an die
Niederlande abgetreten wurden. |
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Regierungsbezirk |
Cleve 2.) Regirungsbezirk der Preuß.
Provinz Jülich-Cleve-Berg, aus dem größten Theile des
Herzogthums Cleve (52 Quadratmeilen), dem ehemaligen
Reichsstift Elten, einem Theile der Herzogthümer Geldern und
Jülich, des Fürstenthums Meurs, den vormals kurfürstl.
kölnischen Ämtern Kempen und Rheinberg und der
ehemaligen Reichsherrlichkeit Hörstgen gebildet, gegen
Norden und Westen vom Königreich der Niederlande, gegen
Nordosten und Osten vom Regirungsbezirk Münster, gegen
Südosten und Süden vom Regirungsbezirk Düsseldorf und
gegen Südwesten vom Regirungsbezirk Aachen begrenzt,
enthielt im J. 1820 auf 49,81 Quadratmeilen, 223,546 Einw.
und war in 6 Kreise eingetheilt: Cleve, Geldern, Rheinberg
und Kempen auf dem linken (33,55 Quadratmeilen mit
162,376 Einw.) und Rees und Dinslacken auf dem rechten
Rheinufer (16,26 Quadratmeilen mit 61,170 Einw.). Der Sitz
der Regirung und eines Oberlandesgerichts war zu Cleve; die
Regirung wurde jedoch am 31. Dec. 1821 aufgelöset und der
Bezirk mit dem Regirungsbezirk Düsseldorf vereinigt. |
⇧ Inhalt |
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Kreis |
Cleve 3.) Landräthlicher Kreis in dem
Regirungsbezirk Düsseldorf; gegen Norden und Westen an das
Königreich der Niederlande, gegen Osten an Rees, gegen
Südosten an Rheinberg und gegen Süden an Geldern
grenzend; enthielt im Jahr 1821 auf 9,35 Quadr. Meil. 38,703
Einw., worunter 3897 evang., 34,349 kathol. Confession, 78
Mennoniten und 379 Juden, und ist in 16 Bürgermeistereien
eingetheilt, deren erste die Kreisstadt Cleve bildet.♦ |
⇧ Inhalt |
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Der Rhein strömt auf der Ostseite, die
Nierse durchfließt den südwestlichen Winkel des Kreises, in
dessen westlichem Theile sich der große Clever oder
sogenante Reichswald ausbreitet, den Einige für den heiligen
Hain halten, in welchem Claudius Civilis den Aufstand der
Bataver gegen die Römer einleitete 6).♦ |
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Der Boden ist leicht, hier und da sandig,
aber im Ganzen, besonders in den Niederungen, sehr
fruchtbar, daher Ackerbau und Viehzucht und ein starker
Handel mit Vieh, Butter und Kleesamen die Hauptquellen des
Wohlstandes der Einwohner, deren Kunstfleiß sich, außer den
gewöhnlichen Stadtgewerben, fast nur auf Leinen-, Wollen-
und Baumwollenweberei beschränkt. Bei Calcar wird etwas
Tabak gebaut und im Rhein ergiebige Fischerei
getrieben. |
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Stadt |
Cleve 4.) Hauptstadt des vormaligen
Herzogthums Cleve, jetzt des gleichnamigen Kreises im
Regirungsbezirk Düsseldorf, liegt unter 51° 47‘ 40,5“ n. B.
und 23° 46' 51" ö. L.; in einer sehr angenehmen Gegend am
Kermisdal, ½ Meile vom Rhein entfernt, mit dem sie
durch den für kleine Schiffe fahrbar gemachten Spoygraben
in Verbindung steht. Sie ist ummauert, im Ganzen wohlgebaut
und besteht aus der obern, auf
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⇧ Inhalt |
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- 6) Tacit. histor. IV. 14.
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CLEVUM |
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drei Hügeln, und der untern, am Wasser
gelegenen, Stadt. Im J. 1821 hatte sie 944, mit 466,630 Rthlr.
in der Feuersozietät versicherte, öffentliche und
Privatgebäude, worunter 1 kathol. Collegiatkirche mit 15
Präbenden , 1 kathol. Pfarrkirche, 1 reform., 1 luther., 1
menonnit. Kirche, 1 Synagoge, 2 Hospitäler.♦ |
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Die auf dem sogenanten Schloßberge
gelegene Schwanenburg, deren Entstehung in die Zeiten der
Römer fallen soll, war früher der Sitz der höchsten
Landeskollegien, ist aber im J. 1817 zum großen Theile
eingestürzt. Im J. 1816 zählte man 6511 Einw., worunter 684
luther., 841 reform., 4804 kathol. Confession, 62 Mennoniten
und 130 Juden; im J. 1821 aber 6959 Einw., und zwar 3187
männl. und 3772 weibl. Geschlechts, welche unbedeutende
Manufakturen in Leinwand, wollenen und baumwollenen
Zeugen, Strümpfen, Mützen, Hüten, Leder, Glas etc., Essig-
und Bierbrauereien und Handel betreiben.♦ |
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Die Stadt, deren Festungswerke nach dem
siebenjährigen Kriege demolirt wurden, ist der Sitz eines
Landgerichts und Postamts, und hat ein reform. Gymnasium.
Unter den reizenden Umgebungen der Stadt ist der jenseit des
Spoykanals gelegene Königsgarten, eine Anlage des Prinzen
Johann Moritz von Nassau-Stegen, welcher 1640 bis 80
Statthalter von Cleve war, und der Thiergarten mit seinen
schönen Alleen, Wasserfällen etc. bemerkenswerth; der in
demselben 1741 durch D. J. H. Schütte entdeckte
Gesundbrunnen wurde früher häufiger als jetzt besucht. In der
angenehmen Holzung, Berg und Thal genant, befindet sich
das Grabmal des Prinzen Moritz mit den bei Cleve
ausgegrabenen Überresten des römischen Alterthums. —
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Während des franz. Besitzes war Cleve der
Hauptort des, in die Kantons Cleve, Cranenburg, Calcar,
Goch, Geldern, Wankum und Xanten eingetheilten
Arrondissements im Roerdepartement, und der Sitz des
Unterpräfecten 7),
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(Leonhardi.) |
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- 7) Außer Leonhardi's, Hassel's und
Stein's Specialgeographien von Preußen, und Büsching's
Erdbeschreibung (7te Ausg. Thl. VI. S. 29 ff.) vergl.
vorzüglich die amtl. Beschreibung d. Regirungsbez. Cleve.
(Emmerich u. Cleve 1821. 4.) S. 1 ff. und Mützell's
topogr.-statist.-geograph. Wörterbuch des preuß. Stats. Thl. II. u. VI.
Art. Cleve.
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⇧ Inhalt |