HIS-Data
Scotti Münster 1842 HIS-Data
163-3-2-207
Scotti Münster 1842 > 3. Bd. > 2. Abth. > 207
Bearb. ⇧ 2. Abth.
Titel: Proclamation an die Bewohner der durch den Tilsiter Frieden abgerissenen preußisch-teutschen Länder auf dem linken Elb-Ufer
Textvorlage: ULB Münster S. 186
Hinweise: Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Bearbeitung
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⇧ S. 186    
S. 186 Forts. 207. Berlin den 23. April 1813. (b. Proclamation an die Bewohner der durch den Tilsiter Frieden abgerissenen preußisch-teutschen Länder auf dem linken Elb-Ufer.)  
  Königl. preuß. Militair-Gouvernement auf dem linken Elb-Ufer.  
  Des Königs Majestät, indem Sie auch den preußisch-teutschen Ländern, welche der Tilsiter Friede entriß, Befreier und wieder Vater sein wollen, haben deshalb auch ein Militair-Gouvernement auf dem linken Elb-Ufer zu bestellen, und dazu uns zu berufen geruhet.  
  „Suchen Sie" — so sind die eigenen Worte des Königs — „die Wunden zu heilen, welche fremde Herrschaft und langes Unglück dort geschlagen haben; sorgen Sie aber auch zugleich dafür, daß der Patriotismus dort geweckt werde, und sich durch Kraft-Anstrengungen äußere, die selbst in der Wagschaale des Zufalls unsrer gerechten Sache den Ausschlag zu geben vermögen."  
  So ist der Wille des Königs; so wird nach Pflicht und eigner Gesinnung unser Bestreben sein!  
  Wir kommen als Männer, die schon früher dort zu leben und zu wirken das Glück hatten.  
  Unsre erste Sorge sei, was zuerst Noth ist: allgemeine Bewaffnung gegen den gemeinschaftlichen Feind! mit  
S. 187 Jahr 1813  
  einem selbstbewaffneten Volke darf kein erzwungenes Heer des Feindes sich messen! Auf dann, kräftige Jünglinge, das brave Heer unsers Königs noch zu verstärken! Auf, wehrhafte Männer, zur Landwehr und zum Landsturm! Die gedruckten Verordnungen des Königs hierüber sprechen Seine Absichten vollständig aus; wir lassen sie überall verbreiten. Jeder kann und wird gern sich darnach schon vorläufig und nach Möglichkeit zur Bewaffnung einrichten; ehemalige Krieger können und werden gern schon jetzt dabei Rath und Unterricht geben. Dieß wird die schnellste Ausführung vorbereiten; und wir selbst werden diese sofort an Ort und Stelle durch beauftragte Mitbürger leiten! Bald sind wir selbst dort!  
  Berlin den 23. April 1813.  
  Königliches Preußisches Militair- Gouvernement auf dem linken Elb-Ufer.  
 
Der Militair-Gouverneur Der Civil-Gouverneur
v. Ivernois v. Klewitz
 
S. 187 Forts. ⇩  
HIS-Data 163-3-2-207: Proclamation an die Bewohner der durch den Tilsiter Frieden abgerissenen preußisch-teutschen Länder auf dem linken Elb-Ufer HIS-Data Home
Stand: 20. September 2018 © Hans-Walter Pries