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Scotti Münster 1842 HIS-Data
163-3-2-215
Scotti Münster 1842 > 3. Bd. > 2. Abth. > 215
Bearb. ⇧ 2. Abth.
Titel: Einrichtung der westfälischen Regierungen
Textvorlage: ULB Münster S. 199
Hinweise: Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Bearbeitung
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⇧ S. 199    
S. 199 Forts. 215. Arnsberg den 15. Juli 1816. (Y. g. Einrichtung der westfälischen Regierungen.)  
  Der Königl. Preuß. Ober-Präsident von Westphalen.  
  In Verfolg der Bekanntmachungen vom 20. Juli v. J. wegen der Provinzial-Eintheilung und Organisation der obern Verwaltungs-Behörden,  
  ingleichen vom 19. April l. J. wegen der zu andern Regierungs-Bezirken übergehenden Landestheile des Gouvernements zwischen Weser und Rhein,  
  wird, nach nunmehr auch für die Provinz Westphalen erfolgter Organisation der obern Verwaltungs-Behörden, die bisherige Verwaltung mit dem 1. k. M. sich auflösen, und deshalb nachfolgende Bestimmungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht.  
  1. Zu den Sitzen der drei Regierungen sind die Städte Münster, Minden und Arnsberg, zu Sitzen der Ober-Landesgerichte die Städte Münster, Paderborn und Hamm, zum Hauptorte der Provinz, Sitz des General-Commando's und Ober-Präsidiums, die Stadt Münster bestimmt worden.  
S. 200 Nr. 215  
  2. Die Regierungs-Bezirke bleiben, wie sie die Königl. Verordnung vom 30. April, und darnach die Bekanntmachung vom 20. Juli v. J. abgränzt, außer daß die Stadt Lippstadt der Regierung in Arnsberg untergeben, und eben dieser vorläufig auch die Grafschaften Wittgenstein überwiesen worden.  
  3. Am 31. d. M. wird die Geschäftsführung der bisherigen Verwaltungs-Behörden aufhören, und es werden die Regierungen in Wirksamkeit treten, namentlich:  
  1) im Regierungs-Bezirk von Münster die Regierungs-Commission daselbst und die Landes-Direktion in Dortmund, so wie die Steuer-Direktion und Domainen-Direktion, letztere in Ansehung des früher bergischen Theils vom Fürstenthum Münster und des Vestes Recklinghausen, ihre Geschäfte an die Regierung in Münster abgeben;  
  2) im Regierungs-Bezirk von Minden die Regierungs-Commissionen in Minden, Bielefeld und Paderborn, die Steuer- und die Domainen-Direktionen in Paderborn, in Ansehung der Grafschaft Rheda, die Landes-Direktion und Steuer-Direktion in Dortmund erlöschen, und deren Geschäfte an die Regierung in Minden übergehen;  
  3) im Regierungs-Bezirk von Arnsberg die Landes-Direktion, und Steuer- und Domainen-Direktionen in Dortmund, die Straßenbau-Direktion in Schwelm, die bisherigen Verwaltungs-Behörden für das Herzogthum Westphalen, namentlich die Regierung, die Hofkammer, der Kirchen- und Schul-Rath, das Medizinal-Collegium, die Krieges- Commission, die Frohnfuhren-Deputation, die Steuer- Rektifikations-Commission, sämmtlich in Arnsberg, aufhören, und für solche die Regierung in Arnsberg eintreten.  
   
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Stand: 25. September 2018 © Hans-Walter Pries