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⇧ S. 199 |
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S. 199 Forts. |
215. Arnsberg den 15. Juli 1816.
(Y. g. Einrichtung der westfälischen
Regierungen.) |
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Der Königl. Preuß. Ober-Präsident
von Westphalen. |
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In Verfolg der Bekanntmachungen
vom 20. Juli v. J. wegen der Provinzial-Eintheilung
und Organisation der obern Verwaltungs-Behörden, |
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ingleichen vom 19. April l. J.
wegen der zu andern Regierungs-Bezirken übergehenden
Landestheile des Gouvernements zwischen Weser und
Rhein, |
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wird, nach nunmehr auch für die
Provinz Westphalen erfolgter Organisation der obern
Verwaltungs-Behörden, die bisherige Verwaltung mit
dem 1. k. M. sich auflösen, und deshalb nachfolgende
Bestimmungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht. |
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1. Zu den Sitzen der drei
Regierungen sind die Städte Münster, Minden und
Arnsberg, zu Sitzen der Ober-Landesgerichte die
Städte Münster, Paderborn und Hamm, zum Hauptorte
der Provinz, Sitz des General-Commando's und Ober-Präsidiums,
die Stadt Münster bestimmt worden. |
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S. 200 |
Nr. 215 |
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2. Die Regierungs-Bezirke bleiben, wie
sie die Königl. Verordnung vom 30. April, und
darnach die Bekanntmachung vom 20. Juli v. J.
abgränzt, außer daß die Stadt Lippstadt der
Regierung in Arnsberg untergeben, und eben dieser
vorläufig auch die Grafschaften Wittgenstein
überwiesen worden. |
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3. Am 31. d. M. wird die
Geschäftsführung der bisherigen Verwaltungs-Behörden
aufhören, und es werden die Regierungen in
Wirksamkeit treten, namentlich: |
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1) im Regierungs-Bezirk von
Münster die Regierungs-Commission daselbst und die
Landes-Direktion in Dortmund, so wie die Steuer-Direktion
und Domainen-Direktion, letztere in
Ansehung des früher bergischen Theils vom
Fürstenthum Münster und des Vestes Recklinghausen,
ihre Geschäfte an die Regierung in Münster
abgeben; |
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2) im Regierungs-Bezirk von
Minden die Regierungs-Commissionen in Minden,
Bielefeld und Paderborn, die Steuer- und die
Domainen-Direktionen in Paderborn, in Ansehung der
Grafschaft Rheda, die Landes-Direktion und Steuer-Direktion
in Dortmund erlöschen, und deren Geschäfte
an die Regierung in Minden übergehen; |
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3) im Regierungs-Bezirk von
Arnsberg die Landes-Direktion, und Steuer- und
Domainen-Direktionen in Dortmund, die Straßenbau-Direktion
in Schwelm, die bisherigen Verwaltungs-Behörden
für das Herzogthum Westphalen, namentlich
die Regierung, die Hofkammer, der Kirchen- und
Schul-Rath, das Medizinal-Collegium, die Krieges-
Commission, die Frohnfuhren-Deputation, die Steuer-
Rektifikations-Commission, sämmtlich in Arnsberg,
aufhören, und für solche die Regierung in Arnsberg
eintreten. |
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