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⇦ S. 432: §. 1 |
S. 432 (Forts.) |
§. 2. Damit wir aber allhier nur dasjenige hauptsächlich
berühren, was unsers zwecks ist, so wird in rechter behauptung dieses Regals in
einem Lande und Fürstenthum, weil die lehen so gar unterschiedlicher arten
sind, eine ausführliche Lehn-Registratur gehalten, darinnen die lehenbare
stücke inner- und ausserhalb landes und die darüber ertheilte Lehen-Briefe,
auch wohl hingegen die Bekäntnisse und revers der lehen-leute über die
empfangene lehen, so weit solche gebräuchlich,* samt den namen der lehen-leute,
und wie, auch von welchem herrn sie jederzeit belehnet worden: Ingleichen was
die beamten für adeliche lehen, in der Herrschafft nahmen zu verleihen pflegen,
ordentlich beschrieben: Solches zu verführen, wird ein sonderbarer
Lehen-secretarius bey der Fürstlichen Cantzley gehalten, dem solche expedition
aufgetragen: die direction und erkäntniß in streitigen lehn-fällen liegt zwar
denen fürstlichen räthen mit einander ob, vornemlich aber einem Cantzlar oder
wie es etlicher orten bräuchlich, einem Lehen-Probsten, der darzu besonders aus
dem mittel der räthe bestellet ist, welcher bey dem lehns-empfängniß das wort
thut, im namen des landes-fürsten, in beyseyn der andern räthe, auch wohl
etlicher adels-personen von hof, das lehen ertheilet, an etlichen höfen, zu
dessen anzeig, an eine taffende mit den Fürstlichen wapen gezeichnete Binde,
die er auf der tafel in der lehen- oder rath-stuben legen lässet, |
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S. 433 |
Dritter Theil. C. 3. S. 4. vom Fürstl. Lehen-Hof. |
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neben dem vassallen angreiffen, und hingegen den handschlag
oder angelöbniß, nach verlesung des lehen-eydes, animmet, und denn den eyd
selbst durch den lehn-secretarium oder lehen-schreiber vorlesen und
nachsprechen lässet, die ausfertigung der lehen-briefe, nach innhalt der alten
urkunden angeordnet, und solche nebst dem Lehen-herrn mit unterschreibet. |
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* Vor alters sind die reverse sehr gebräuchlich und statt der
lehen-brieffe, welche hingegen erst neuerer zeiten aufkommen, gewesen, wie
davon herr Schilter in J. F. Alem. lehret, und ich selbst aus dem alten
Königsbergischen archiv viele nachricht bekommen |
S. 433 §. 3. ⇨ |