Titel: |
Bedeuten; mit dem Bedeuten |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
Suppl. 3 Sp. 432 |
Jahr: |
1752 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB Suppl. 3 S. 219 |
Vorheriger Artikel: |
Bedeuten |
Folgender Artikel: |
Bedeutung, (einerley) |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Bedeuten; mit dem Bedeuten, daß Ihro
Königl. Majestät Supplicante weiter nicht
behelligen solle etc. ist eine gewöhnliche Formel,
welche noch nicht soviel
sagen will, als die:
mit
der Warnung. etc. Als habt ihr dem von N. zu
bedeuten, daß er etc. ist noch nicht so viel als
auferlegen. |
Jablonsky Lex. |
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