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Zedler: Hausmanns-Kost HIS-Data
5028-12-907-1
Titel: Hausmanns-Kost
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 12 Sp. 907
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 12 S. 469
Vorheriger Artikel: Hausmann von Namedy
Folgender Artikel: Haus-Maus
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Hausmanns-Kost, heißt eigentlich nur dasjenige Essen, so ein gemeiner Bürger oder Bauer, die an einigen Orten auch Haus-Leute genennet werden, täglich zu genüssen pfleget, und meisten Theils nur in solchen Arten derer Speisen bestehet, welche unter denen Zugemüsen begriffen, und die er in seiner Haushaltung, entweder selbst erbauet, oder die doch mit denen wenigsten Kosten angeschafft werden können, auch jedes Mahl etwas davon vorräthig zu seiner Bedürfnisse im Hause haben soll.  
  Es ist aber durch den Gebrauch mit diesem Worte so weit gekommen, daß man über Haupt eine ordentliche tüchtige Mahlzeit, die jeder nach seiner Einrichtung einzunehmen gewohnet, in Ansehung eines besondern Tractaments, wobey ausserordentliche und mehrere Speisen aufgesetzet werden, ebenfalls Hausmanns-Kost nennet.  
     

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Stand: 15. Februar 2013 © Hans-Walter Pries