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Zedler: Ort HIS-Data
5028-25-2025-7
Titel: Ort
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 25 Sp. 2025
Jahr: 1740
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 25 S. 1026
Vorheriger Artikel: Orsweyher
Folgender Artikel: Orta
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

Übersicht
 

Stichworte Text Quellenangabe
Ort oder Ord Ort oder Ord, alte Deutsche Wörter, die so viel bedeuten als der Anfang (initium, principium).  
  Gleichwie aber diese Wörter mit denen Lateinischen: Orior und Ordior, die gleichfalls einen Anfang anzeigen, einige Verwandschaft haben; so giebt es auch noch viele alte Deutsche und Holländische Wörter, die des Wohlklangs wegen sich von or vor ord oder ort, anfangen, in denen das Wort or einige Bedeutung des Anfangs oder Ursprungs hat, als  
  Ein mehrerers hiervon siehe in Mylii Archaeol. Teut. beym Leibnitz Collect. Etymol. ...
     
bey den Dänen Ort, heisset bey den Dänen so viel als Wort, davon an seinem Orte.  
     
in der Ontologie Ort, Locus, ist in der Ontologie die Art und Weise, wie ein Ding neben einander zugleich ist.  
  Hieraus erhellet, daß der Ort nichts in einem Dinge ändert, indem er mit seinem innern gar nichts zu thun hat. Und daher ist es möglich, daß ein jedes Ding den Ort eines andern einnehmen kan: denn weder in jenem, noch in diesem ist gegründet, warum es eben in diesem Orte seyn müsse.  
     
in der Naturlehre Ort, in der Naturlehre, so daher auch Physicalischer Ort, Locus Physicus, genennet wird, pfleget in einen äusserlichen und innerlichen eingetheilet zu werden; was er aber in beyden Absichten sey, und wie man sich denselben vorzustellen und zu beschreiben, darinnen ist man nicht einig.  
äusserlicher Von dem äusserlichen (Loco externo) macht Aristoteles Physic. Lib. IV. c. 4. eine dunckle Erklärung, daß auch darüber unter seinen Anhängern sonderlich den Scholasticis ein Streit entstanden, was der Ort eigentlich sey. Die meisten nehmen sie in  
  {Sp. 2026}  
  dem Verstand an, daß der Ort eine superficies prima et immobilis corporis ambientis wäre, und mercken dabei an, daß, wenn die Superficies genennet werde prima, so werde diejenige darunter verstanden, die am nächsten und unmittelbar dasjenige, so sich an einem Ort befände, umgäbe; immobilis aber müste sie seyn, weil dasjenige, was bewegt werde, nothwendig durch die Bewegung aus seinem Ort kommen müsse, welches nicht geschehen könnte, wenn der Ort zugleich mit bewegt würde.  
  Weil aber andere eingewendet, wie aus dieser Meynung die ungereimte Folgerung kommen müste, daß ein wahrhaftig ruhender Cörper unablässig seinen Ort verändere, z.E. ein Felß in dem Meer, in dem Wasser, so ihn umgäbe, bewege und vorbey flüsse; so haben die Aristotelici sich grosse Mühe gegeben, das unbewegliche Wesen des äusserlichen Orts, zu behaupten, und ob sie wohl hierüber unter sich selbst ungleiche Meynungen gefasset, so kommen sie doch darinnen überein, daß der Ort, wenn er formaliter angesehen werde, unbeweglich sey.  
  Die neuern, als die Cartesianer, sehen den äusserlichen Ort an, als das Verhalten oder den Stand eines Cörpers in Ansehung anderer, die um ihn sind und als ruhend oder stillstehend angenommen werden, wie davon
  • Cartesius in princip. phil. part. 2. art. 13.
  • Rohault in tract. physic. part. 1. c. 8. §. 4.
  • Regis in phil. natur. Lib. I. c. 2
zu lesen sind.
  Man pflegt hieraus zu folgern daß ein Cörper den Ort verändern könne, auch wenn er selbst ruhet, sofern die Cörper, die um ihn sind, von ihrem Ort bewegt werden; vors andere, daß ein Cörper an zweyen gleichmäßigen Orten so wenig als zwey Cörper in einem und demselben gleichmäßigen Ort auf einmal und zu einer Zeit seyn können, und drittens daß ein Cörper den Ort eines andern einnehmen könne, ob er gleich nicht von gleicher Grösse sey.  
innerlicher Durch den innerlichen Ort (Locum internum) verstehet man eben das, was man sonst einen Raum nennet, von dem in einem besondern Artickel gehandelt worden. Jacobus Martini ehemaliger Professor zu Wittenberg hat ein besonders Buch de loco geschrieben, so 1620 daselbst gedruckt worden, dergleichen wir auch von dem Bartholomäo Keckermann haben; im Jahr 1685 ist von Johann Paschio eine weitläuftige Disputation de loco herauskommen, darinnen man alles, was die Aristotelische Schule davon saget, beysammen antrift.
  Es ist besser, daß man betrachtet, wie sich die Cörper in Ansehung des Orts gegen einander verhalten, wie weit einer von dem andern entfernet, warum Gott unter andern bey dem menschlichen Leibe einem Glied diese und keine andere Stelle angewiesen, z.E. warum das Hertz vielmehr in der Brust, als in dem Haupt eines Thieres lieget; als daß man auf eine subtile Art speculiret, was der Ort sey, und sich mit einer Abstraction so viel zu thun machet. Es haben auch die Disputen, die hierüber gewesen, nichts auf sich, welche bloß daher entstanden, daß man das Wort Ort auf verschiedene Art genommen hat.  
  Man nenne das eine den Ort, das andere den Raum, so braucht man nicht den Ort in einen innerlichen und äusserlichen einzutheilen. Betrachtet man den Ort, wie er  
  {Sp. 2027|S. 1027}  
  vom Raum unterschieden, so darf man ihn mit der Lage eines Dinges nicht vermischen, welche wir nach den Dingen, die neben einer Sache zugleich existiren, beurtheilen müssen: Der Ort aber an sich, wie er einem Dinge zukommt, ist nichts anders, als der äussere Umfang eines Dings selbst.  
fatale Örter Es bilden sich einige Leute ein, daß gewisse Örter den Menschen fatal wären. Thuanus hist. Lib. IV. p.. 115. wenn er von dem Ort Mühlberg, wo Churfürst Johann Friedrich von Kayser Carl dem fünften gefangen worden, handelt, so spricht er: Der Name dieses Orts sey Fürstlichen Personen allezeit sehr ominös gewesen, wie curieuse und in den Deutschen Affairen bewanderte Männer angemercket hätten; dergleichen Exempel noch mehr in Becmanns lineis d. ctr. mor. c. 8. §. 5. p. 195 und in Dondorfs Disputation de fatalitate locorum Leipzig 1688 angeführt worden.
  Es urtheilet aber davon Buddeus in thesibus de atheismo et superstitione c. 9. §. 6. sehr wohl, wenn er spricht: es kan wohl geschehen, daß an eben demselben Ort ein Unglück zu etlichen malen gewisse Persohnen betreffe. Weil aber dieses entweder gar zufälliger Weise passiren, oder aus andern auch verborgenen Ursachen herkommen kan, so legen sie durch eine Zusammenfügung der Ideen dem Ort diesen Effect bey, als wenn er Ursache davon wäre, der doch dazu die geringste Kraft und Fähigkeit nicht hat.  
  Doch nimmt die Einbildungs-Kraft, die zur Leichtgläubigkeit geneigt ist, daher Gelegenheit, sich eine Fatalität gewisser Örter zu erdichten. Und wenn auch gleich die Erfahrung selbige bekräftigte, so ist doch gewiß, daß dieser Effect nicht den Örtern oder deren Fatalität, sondern andern Ursachen zuzuschreiben sey. Unterdessen geschichts, daß abergläubische Leute die Fatalität der Zeiten und der Örter mehr, als den Zorn Gottes fürchten; ja sich durch solche abergläubische Furcht von dem Vertrauen, das sie auf Gott setzen solten, abwendig machen lassen.  
Rechte Was in den Rechten von den verschiedentlichen Arten der Örter vorkommt, solches ist an gehörigen Orten beygebracht worden. Überhaupt von dem Orte ist zu mercken, daß, wenn jemand, oder auch einer einem andern etwas an einem gewissen Orte zu zahlen oder zu liefern versprochen hat, und thut es nicht, sondern will es an einem anderen Orte erlegen oder leisten; so hat er eine willkührliche Klage, wegen der Versprechung, so in denen alten Römischen Rechten mit einem besondern Namen Actio ex stipulatu arbitraria heisset, vor der Obrigkeit des Ortes, wo der Schuldner seine wesentliche Wohnung hat, deswegen anzustellen.  
  Wobey aber gleichwohl des Richters Willkühr anheim gestellet wird, wie und welcher gestalt er den Beklagten des Interesse halber, und daß er das versprochener Geld, Waaren oder Ding, an dem bedungenen Orte nicht geliefert oder geleistet hat, der Billigkeit nach verurtheilen wolle. Es muß aber auch hierinnen wiederum nicht allein auf des Klägers Interesse gesehen werden; sondern wofern mit dem Schuldner die Zahlung an dem Orte, wo er solche zu thun versprochen hat, nicht so schwer fallen würde, muß ihm solche ebenfalls billig zu statten kommen. Struv in Synt. Jur. Civ. …
  {Sp. 2028|S. 1030}  
in der Vernunft-Lehre Ort, in der Vernunft-Lehre heisset das Capitel, woraus der Beweiß einer Frage genommen, wird, siehe Loci Topici, im XVIII Bande p. 104 u.ff.  
     
Ende Ort, heisset auch überhaupt das Ende; ins besondere aber auf Bergwercken, davon folgender Artickel.  
     
auf Bergwercken Ort, heist auf Bergwercken das Ende eines Stollflügelsfeld, Quer- oder andern Orts, so weit ein jedes getrieben worden, und man nicht weiter fahren kan, so sagt man, vor Gantz-Ort kommen.  
  Ingleichen wo ein Bergmann seine Arbeit in der Grube auf dem Gesteine hat, so heist es: vor Ort arbeiten.  
  Auch wird Ort bey den Bergleuten die Spitze am Eisen genennet.
  • Berginform. P. II. f. 67.
  • Bergbausp. post Indit. Lit. O, und dem Worte Arbeiten.
     
Münze Ort, ist der vierte Theil einer Courrant-Müntze, Lat. quadrans nummi, Fr. Quart, z.E. ein  
 
  • Orts-Thaler,
  • Orts-Gülden,
  • Dantziger Ort,
 
  von dem besondere Artickel.  
     
Ende eines Meissels Ort, Fr. la Taille, heisset auch das scharfe Ende eines Meissels. Solcher ist entweder platt, breiter oder schmäler.  
  Siehe Meissel, im XX Bande p. 375.  
     
Schloß Ort, oder Orth, ein Schloß und Herrschafft in Ober-Österreich und zwar im Traun-Viertel am Gemündersee gelegen, sonst dem Grafen von Preysing jetzo aber dem Kayser gehörig. Das Schloß lieget auf einem Felsen mitten in dem Traun-See.  
     
Schantze Ort, eine Schantze, siehe Leer, im XVI Bande p. 1343 u.f.  
     
Adam von Ort Ort (Adam von) ein berühmter Mahler von Antwerpen, Lamberts van Ort Sohn, dessen Schüler er auch gewesen, mahlete lauter grosse Sachen, und zwar zu seiner Zeit in guter Reputation.  
  Die stetige Beschäfftigungen in seiner Arbeit, welche man ihm zubrachte, verhinderte ihn, aus seinem Vaterlande eine Reise zu thun. Er war des Rubens erster Meister, starb zu Antwerpen, im 84 Jahr seines Alters im Jahr 1641. Piles Historie und Leben der Mahler. p. 461. u.f.
     
Martin von Ort Ort (Martin von) kommt in einer alten Urkunde des 1189 Jahres beym Ludwig Reliqu. MSt. T. IV. p. 177 als Zeuge vor.  
     
äusserliche Ort (äusserliche), siehe Ort, in der Naturlehre.  
     
algebraischer Ort (algebraischer) siehe Locus Geometricus, im XVIII Bande p. 134. u.ff.  
     
astronomischer Ort (astronomischer) siehe Ort im Astronomischen Verstande.  
     
befreyter Ort (befreyter) siehe Privilegirter Ort.  
     
Behaltungsort Ort (Behaltungs-) ist in den Apothecken ein solcher Ort, wo sowohl die einfachen, als zusammengesetzten Artzneyen mit Fleiß aufbehalten werden, damit sie lange Zeit gut und brauchbar bleiben mögen.  
  Insgemein muß der Behaltungsort hoch, trocken, offen, luftig und gegen den Mittag liegen. Derowegen müssen staubichte, unterirdische, rusichte, und an der Sonnen gelegene Örter vermieden werden. Die Sonnenstrahlen dienen auch nicht, ingleichen alle Feuchtigkeit von dem Gemäuer. Dannenhero soll man die Simplicia in besondern Stuben, auf Bäncken und Brettern bei gelinder Wärme trocknen, und sie hernach reinlich aufbehalten.  
  Besonders aber werden die Sachen aufgehoben in Krügen, Kästgen, gedreheten Büchsen, Flaschen, Gläsern, Säcken und dergleichen. Jedes  
  {Sp. 2029|S. 1028}  
  nach seiner Art, damit das Simplex von dem Geschirre keine fremde Eigenschafft erhalte oder sonst einen andern Geschmack bekomme: die in das Mineralreich gehörigen Dinge, als Erden, Metallen, Steine, werden in Schachteln und höltzernen Büchsen aufbehalten. Die Saltze aber in Holtze oder Glas, keinesweges aber in Metall, und müssen an trockene Örter gestellet werden. Wässerichte Dinge aber behält man in Gläsern oder verglasurten Krügen auf.  
  Die Pflantzen, als Blumen, Kräuter, werden im Schatten getrocknet. Wenn sie aber dicke und starcke, fette Blätter haben, und gerne faulen, die müssen bey einer grössern Wärme, als Sonnen-Hitze, getrocknet werden. Wenn sie nun trocken, werden sie in höltzernen Kästgen, daß sie nicht staubicht werden, verwahret. Saamen und Früchte behält man in höltzernen Büchsen auf, wie auch in Gläsern und Papier, damit sie rein bleiben. Die Wurtzeln behält man in trockner Lufft: die kleinern und dünnern aber, deren Kräffte durch die Wärme des Feuers leichtlich weggehen, muß man im Schatten und Winde austrocknen, als Fenchelwurtzel, Eppichwurtzel. Die gröbern werden an der Sonnen und beym Feuer oder Winde getrocknet, als Enzian, Rhapontick. Die Rinden behält man in höltzernen Büchsen an einem trockenen Orte; die Gummi und trockene Hartze in höltzernen Büchsen, die flüssenden aber in Krügen.  
  Die trockenen Theile der Thiere thut man in höltzerne Büchsen; ingleichen auch die Gebeine, Fettigkeiten und Marck, welche man in irdenen und verglasten Krügen verwahret, und sie an einen kalten und trockenen Ort stellet.  
  Was die zubereiteten Sachen anlanget: so werden die destillirten Wasser und Eige in gläsernen Gefässen und Flaschen verwahret. Die wohlrüchenden Balsame halten in zinnernen Geschirren sich sehr wohl, noch besser aber in gläsernen. Flüßige und destillirte Balsame aber verwahret man, wie die destillirten Geister und Öle. Cerata behält man wie Pflaster. Eingemachte Sachen erfordern vielmehr irdene als zinnerne Gefässe. Confecte, und andere überzuckerte Sachen, erfordern Schachteln und höltzerne Büchsen, werden warm und trocken gehalten.  
  Conserven, Eclegmata und Lattwergen behält man in irdenen Gefässen, welche die zinnernen weit übertreffen. Pflaster und Cerata werden mit Blasen oder Wachspapiere umwickelt, und in trockenen Schachteln verwahret. Extracte thut man in irdene und gläserne Geschirre, mit einem weiten Mundloch, daß man mit einem Spatel darein kommen kan, sind sie aber trockener: so behält man sie, wie die Pillen.  
  Feculas und Flores thut man in Gläser. Morsellen verwahret man wie die Confectionen. Die angesetzten und ausgepreßten Öle werden in Gläsern oder irdenen verglasurten Geschirren verwahret. Die destillirten hingegen in Gläsern, mit einem engen Mundloche. Die Pillenmassen wickelt man in eine Blase oder durch Wachs gezogenes Papier ein, und leget sie in trockene höltzerne oder zinnerne Büchsen, an einen trockenen Ort.  
  Die Präparate stellet man in Gläser an einen trockenen Ort. Die Saltze erfordern Gläser und einen trockenen Ort. Aromatische Species hebet man  
  {Sp. 2030}  
  in ledernen wohl vernäheten Säcken, oder auch in gläsernen und höltzernen Büchsen auf. Die Geister erfordern wohl vermachte Gläser mit engen Mundlöchern, an einem mäßigen und kalten Orte. Die flüssenden Säffte verwahret man in Gläsern mit engen Mundlöchern und geußt ein wenig Mandel- oder Baumöl u.s.f. darauf, damit sie nicht verderben. Die dicken Säffte kommen mit den Extracten überein. Die Syrupe halten sich in irdenen verglasurten Gefäßen am besten, besonders diejenigen, welche vor sich sauer sind. Denn sie sonsten, wo sie in metallenen Geschirren stünden, leichtlich das Metall angreiffen möchten, und dadurch Schaden leiden.  
  Trochiscos, Küchelgen hebet man in höltzernen Büchsen auf. Die Weine in irdenen und gläsernen Gefässen. Die Salben und Schmierwercke behält man auch in irdenen Geschirren, einige auch in zinnernen Büchsen, welche verschlossen sind.  
     
cörperlicher Ort (cörperlicher) siehe Locus Geometricus, im XIIX Bande p. 134. u.ff.  
     
Dantziger Ort (Dantziger) eine Müntze, ist am Werthe 15 Kreutzer oder 4 Groschen, 9 und drey Fünfftheil Pfennig, und 5 derselben machen einen Reichsthaler.  
     
dunckler Ort (dunckler) siehe Dunckler Ort, im VII Bande p. 1598.  
     
ebener Ort (ebener) siehe Locus Geometricus, im XIIX Bande p. 134. u.ff.  
     
erdichteter Ort (erdichteter) des Monds, siehe Locus Lunae fictus, im XIIX Bande p. 137.  
     
Flügel Ort (Flügel-) siehe Flügel-Ort, im IX Bande p. 1357.  
     
Gantz Ort (Gantz-) siehe Ort, auf Bergwercken.  
     
gebrochene Ort (der gebrochene) Locus refractus, ist der Ort auf der Fläche der Welt-Kugel, wo man einen Stern vermittelst der in unserer Lufft gebrochenen Strahlen siehet.  
  Zu mehrerer Erlätuerung dienet, was in dem Artickel: Refraction, beygebracht worden.  
     
Geburts Ort (Geburts-) Locus natalis, siehe Stadt (Geburts-)  
     
Geometrischer Ort (Geometrischer) siehe Locus geometricus, im XVIII Bande p. 134. u.ff.  
     
geweyheter Ort (geweyheter) siehe Locus religiosus, im XVIII Bande p. 138.  
     
häuslicher Ort (häuslicher) oder der Ort, wo man sich häuslich niedergelassen, siehe Wohnung.  
     
heiliger Ort (heiliger) siehe Locus religiosus, im XIIX Bande p. 138.  
     
Heliocentrische Ort (Heliocentrische) siehe Heliocentrische Ort, im XII Bande p. 1261.  
     
innerlicher Ort (innerlicher) s. Ort, in der Natur-Lehre.  
     
linichter Ort (linichter) siehe Locus Geometricus, im XIIX Bande p. 134. u.ff.  
     
mittlere Ort (mittlere) siehe Mittlere Ort, im XXI Bande p. 638.  
     
öffentlicher Ort (öffentlicher) siehe Locus publica, im XIIX Bande p. 70. u.ff.  
     
optische Ort (der optische) Locus Opticus, heisset in der Astronomie der Punct in der Fläche der Welt-Kugel, wo ein Stern aus einem innerhalb der Welt-Kugel angenommenen Puncte gesehen wird, dergleichen ist so wohl der mittlere als wahre Ort des Planetens.  
  {Sp. 2031|S. 1029}  
Parallel Ort (Parallel-) siehe Loca parallela, im XIIX Bande p. 70.  
     
Physicalische Ort (Physicalische), siehe Ort, in der Naturlehre.  
     
Physicalischer Ort (Physicalischer) Locus Physicus, heisset in der Astronomie der Punct, wo der Mittel-Punct der Sonne, des Mondens oder eines Sternes anzutreffen, als in der Figur, so im Artickel: Mittlerer Ort, im XXI Bande p. 638. befindlich, der Punct S in der Sonnen-Bahn, wo der Mittel-Punct der Sonnen anzutreffen.  
     
privilegirter Ort (privilegirter) siehe Privilegirter Ort.  
     
religiöser Ort (religiöser) Locus religiosus, der Ort, wo die Todten pflegen hin begraben zu werden, siehe Locus religiosus, im XVIII Bande p. 138.  
     
scheinbarer Ort (scheinbarer) Locus apparens, heisset in der Astronomie der Punct auf der Fläche der Welt-Kugel, wo man auf der Erd-Fläche den Mittel-Punct der Sonne, des Mondes oder eines Sternes siehet.  
     
Sitz-Ort Ort (Sitz-) auf den Bergwercken, siehe Strosse.  
     
verdächtiger Ort (verdächtiger) siehe Verdächtiger Ort.  
     
wahre Ort (der wahre) Locus verus, heisset in der Astronomie der Punct auf der Fläche der Welt-Kugel, wo man aus dem Mittel-Puncte der Erde einen Stern siehet.  
     
Wohnungs Ort (Wohnungs-) siehe Wohnung.  

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Stand: 12. Dezember 2023 © Hans-Walter Pries