HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Registrator HIS-Data
5028-30-1868-22
Titel: Registrator
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 30 Sp. 1868
Jahr: 1741
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 30 S. 943
Vorheriger Artikel: REGISTRATIO
Folgender Artikel: Registratur
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Registrator, Nachschreiber, Unterschreiber, oder Gerichtschreiber, Registrator, Registrateur, ist ein Bedienter in einer Cantzeley oder Archiv, dem die Verwahrung der vorhandenen und täglich einkommenden Brieffschafften, Schrifften und Urkunden, dergestalt anbefohlen, daß er dieselben ordentlich halten, in gewisse Verzeichniße und Register bringen, und ein jedes, wenn es erfordert wird, an seinem Ort zu finden wissen solle.  
  Er wird darüber, wie auch ferner dahin vereydet, alles geheim und verschwiegen zu halten, und ohne Vorwissen seiner Obern niemanden etwas  
  {Sp. 1869|S. 944}  
  einsehen zulassen, viel weniger abschrifftlich mitzutheilen.  
  In der Päbstlichen Cantzley zu Rom sind 24 Registratoren der Bullen und Bitt-Schrifften. Wehner.
  Bey dem Königlich-Pohlnischen und Chur-Fürstl. Sächsischen Appellations-Gerichte zu Dreßden bestehet des Registrators Amt darinnen, daß er auf des Appellation-Gerichts-Secretars Geheiß in Ausfertigung aller Verordnungen und Umschreibung der Urthel, auch Aufwarten bey denen Herren Präsidenten und Räthen an die Hand gehet. Siehe Churf. Christians II. Appellat. Ordn. tit. von dem Unterschreiber. Desgleichen: Was der Unterschreiber angeloben soll.
  Bey dem dasigen Ober-Consistoris hat derselbe vornehmlich die ergehenden Kirchen- und Consistorial-Verordnungen, wie auch der Advocaten Sätze bey dem rechtlichen Verfahren zu schreiben. Wabsts histor. Nachr. des Churfürstenthums Sachsen. ...
     

HIS-Data 5028-30-1868-22: Zedler: Registrator HIS-Data Home
Stand: 7. Januar 2012 © Hans-Walter Pries