⇧ S. 18 Sp. 1 |
|
|
|
Aarauer Friede. Durch denselben wurde der
sogenannte Toggenburger oder Zwölfer- (1712) Krieg zwischen den
eidgenössischen Cantonen Zürich und Bern auf der einen, und Luzern,
Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug auf der andern Seite beendigt.
Nachdem Luzern und Uri denselben am 18. Juli 1712 zu Aarau bereits
unterschrieben und besiegelt, unmittelbar hierauf aber durch
Factionen, den Einfluß der Nunciatur und der Geistlichkeit
hingerissen, die Feindseligkeiten wieder erneuert hatten, (s.
Toggenburger Krieg) wurde der Friede endlich am 9 und 11 August zu
Aarau von den sämmtlichen sieben kriegführenden Ständen geschlossen.
Die in dem ersten Abschlusse angenommene Abtretung der Rechte der
fünf letzteren Stände auf die Grafschaft Baden und die Freiämter bis
Hermetschtweil und Fahrwangen wurde bis auf eine vorgerückte
Scheidelinie von Leukhofen nach Fahrwangen ausgedehnt. Uri, Schwyz
und Unterwalden überließen ihre Rechte auf Rapperschweil an Zürch
und Bern. Dieser letzte Stand wurde in die Mitherrschaft des
thurgauer Rheinthals, Sargans und der Fr. Ämter aufgenommen. Auch
wurden die übrigen staatsrechtlichen, insbesondere die Religions-
Verhältnisse in den gemeinen Herrschaften näher bestimmt. Dieser
Friede erhielt daher auch den Namen des neuen Landfriedens. |
(Meyer v. Knonau.) |
S. 18 Sp. 1 ⇩ |
|
|