⇧ S. XV |
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Forts. S. XV |
II. Anthropologische Wissenschaften. |
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Was sie im Allgemeinen enthalten, zeigt ihr
bloßer Name schon; sie stellen dar die Menschennatur in ihrem
eigenthümlichen Wesen und nach allen daraus entspringenden
Verhältnissen; die Bestimmung des Menschen, die Bedingungen, unter
denen er sie erreichen kann, und die Art und Weise, wie bis auf die
Gegenwart diese Bedingungen erfüllt worden sind. Da nun theils die
Menschennatur selbst eine Zusammensetzung mannichfaltiger Kräfte
ist, theils die aus ihr entspringenden Verhältnisse sehr
verschiedener Art sind; so läßt sich zum voraus schließen, daß auch
die anthropologischen Wissenschaften selbst von verschiedener Art
seyn müssen. Alle gehen indeß hervor aus einer gemeinsamen Wurzel,
der Anthropologie, die aber mehrere Stämme treibt, deren Äste und
Zweige sich vielfach verschlingen. Fangen wir bei der Wurzel
an. |
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Die Anthropologie oder Naturlehre von dem
Menschen, betrachtet den Menschen |
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1) als körperliche Organisation, wie er an der
Spitze der organisirten Bildungen in der Natur steht: |
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a) Somatologie |
} medicinische Anthropologie. |
b) Physiologie |
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c) Naturgeschichte der Menschen-Species, welche
die Racen und Varietäten der Gattung, nebst ihren Ursachen, namhaft
macht; |
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2) als geistiges Wesen, wo sie des Menschen
innere Welt nach seiner Selbsterforschung aufschließt —
Psychologie; |
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S. XVI |
3) nach den Wechselwirkungen, welche hieraus
entstehen, und in dem Menschengeschlecht die Ursache der
Indivualitäten sind; — Pragmatische Anthropologie; Menschenkentniß;
Hiezu a) Physiognomik, b) Pathognomik, c) Mimik. |
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4) Nach dem geistigen Organismus, und den
Resultaten, welche sich daraus ergeben für die Grenzen und das Ziel
alles menschlichen Strebens — Philosophische Anthropologie. |
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Natürlich ist es, bei Untersuchung der
körperlichen Organisation des Menschen theils seines gesunden
Zustandes zu gedenken, theils der Abweichungen von demselben, der
Entartungen und krankhaften Zustände. Aus der Nachforschung über den
gesunden Zustand des menschlichen Organismus geht hervor: |
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1) die Hygiene, Gesundheitslehre; |
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2) die Diätetik, Gesundheiterhaltungslehre. |
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Aus der Nachforschung über die krankhaften
Zustände gehen hervor: |
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1) Pathologie, Lehre von den Krankheiten nach den
verschiedenen Theilen, |
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2) Nosologie, Lehre von den Krankheiten nach
ihrer verschiedenen Art und Beschaffenheit, |
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3) Ätiologie, — — nach ihren Ursachen, |
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4) Symptomatologie, nach gewissen damit
verbundenen Zufällen, |
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5) Semiotik, — — nach ihren Anzeigen. |
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Von der Anatomie ist die Chirurgie abhängig. |
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In der psychischen Heilkunde begegnen sich
Medicin und Psychologie, denn auch in Ansehung der Sele hat man den
gesunden und kranken Zustand zu unterscheiden, und man kann mithin
hieher als aus Physiologie und Psychologie zusammengesetzte
Wissenschaften rechnen: |
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1) Lehre von den Krankheiten der Sele, |
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2) Selen-Diätetik, |
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3) Selen-Heilkunde. |
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Die Psychologie aber, und hauptsächlich die
philosophische Anthropologie, veranlaßt nun auch noch philosophische
Wissenschaften, denn sie lehrt die verschiedenen Anlagen,
Fähigkeiten und Kräfte des innern Menschen kennen, auf deren
vereinter Wirkung das geistige Menschenleben, unser höheres,
übersinnliches Daseyn ruht. Sie zeigt uns den Menschen |
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1) als erkennendes und denkendes
(intellektuelles) Wesen, |
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2) als ein mit Neigungen und Trieben zwar
versehenes, aber durch freien Willen mit Vernunft sich selbst
bestimmendes, und dadurch zu Weisheit und Sittlichkeit bestimmtes,
also moralisches Wesen, |
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3) als ein mit Empfindungs- und Gefühlsvermögen
ausgestattetes, und mit der schöpferischen Kraft, das Schöne selbst
hervorzubringen, begabtes, also ästhetisches Wesen. |
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Stellt aber die Psychologie dies alles blos als
Erfahrungskentniß auf, so wird sich der menschliche Geist damit
nicht begnügen, sondern er verlangt gerade hier am meisten zu
wissen, |
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S. XVII |
da von diesem Wissen die Entscheidung der Frage
abhängt, wozu denn nun doch eigentlich der Mensch bestimmt sey. Die
Untersuchungen hierüber werden angestellt |
⇧ Inhalt |
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1) in der theoretischen Philosophie |
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2) in der praktischen Philosophie |
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3) in der Ästhetik. |
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Die erste entwickelt die Gesetze, an welche der
menschliche Geist, vermöge der Einrichtung seiner Natur, im Erkennen
und Denken gebunden ist. |
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Logik, welche deren Erfinder Aristoteles
eintheilte in Analytik und Dialektik *). |
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Vermöge des innigen Zusammenhanges, worin das
Denken mit der Rede steht, Vernunft mit Sprache; – denn dem Begriff
entspricht das Wort, dem Urtheil der
Satz, dem Schluß die Periode –
hängt mit der Logik aufs innigste zusammen, oder ist vielmehr nichts
als eine auf die Sprache angewendete Logik, |
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die allgemeine Grammatik, philosophische Theorie
der Sprache. |
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Ein Grieche würde hierher noch die Rhetorik
setzen (mit Inbegriff oder Vorgang der Stylistik, da Rhetorik ein
Zusammengesetztes aus Logik und Ästhetik ist), vielleicht Philologie
überhaupt. |
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Die praktische Philosophie entwickelt die
Gesetze, welche die menschliche Vernunft in Beziehung auf die freien
Bestimmungen des Willens und Handelns vermöge ihrer Natur
aufzustellen genöthigt ist, entwickelt also die Grundgesetze des
Rechts und der Pflicht, und zerfällt in die |
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1) philosophische Rechtslehre oder Naturrecht, und
die |
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2) Moralphilosophie oder Ethik. |
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Die Ästhetik entwickelt die Gesetze, die den
menschlichen Geist in Beurtheilung und Hervorbringung des Schönen
leiten: und da das vom Menschen hervorzubringende Schöne nur durch
Kunst zum Daseyn gelangen kann; so schließt sich unmittelbar an sie
an die |
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Theorie der schönen Künste, bei welcher man ja
die höchste von allen nicht vergessen sollte, die – Lebenskunst
(Kalobiotik). |
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Durch alle diese Wissenschaften erkennen wir das
Wesen des geistigen Menschen nach seinen intellektuellen,
moralischen und ästhetischen Vermögen, und sind belehrt über die
drei großen Punkte, um die sich das ganze menschliche Leben dreht,
über Wahrheit, Sittlichkeit und Schönheit. Wir haben dadurch
einsehen gelernt, daß unser Leben von Erkentniß abhängig ist, daß es
aber nur von dem Handeln seinen Werth erhält, daß Weisheit dasselbe
regiren und Gefühl es beglücken soll. – Wird nun keine Unruhe mehr
in unsrer Brust sich regen? – Nur allzu gewiß; denn nicht verlassen
wird uns der Gedanke, ob denn der Endpunkt unseres Daseyns auch den
Endpunkt unseres ganzen Seyns bestimme. Ein Wesen, das sich zum
Selbstbewußtseyn |
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- *) Man mag sowohl die so genannte reine Logik, als
die transcendentale (Bardili's erste), hieher stellen, worüber die
weitere Erklärung dem besondern Artikel vorbehalten bleiben
muß.
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S. XVIII |
erhoben hat, das durch seines Geistes Kraft sich
die Welt unterwarf, verschwindet aus der Reihe der Lebenden. Ich
will nicht gedenken des natürlichen Schauders, mit welchem unsre
sinnliche Natur vor der Vernichtung zurück bebt, gedenken aber muß
ich dessen, daß wir uns selbst zum Widerspruche werden, daß unser
ganzes Leben ein zweckloses Spiel und wir zum Elend verrathen
scheinen, wenn mit unserm menschlichen Leben unser ganzes Seyn enden
sollte. — Ist nun aber der Endzweck meines Lebens hier erreicht,
oder habe ich noch Hoffnungen über das Grab hinaus? Und wer wird sie
erfüllen, diese Hoffnungen? Er, der mich ins Daseyn hervor rief und
mein Schicksal bestimmte? — Diese Fragen, einen furchtbaren Schwarm
von Zweifeln und Besorgnissen aufregend, erwachen jetzt
unausbleiblich in der Sele des Denkers. Er stößt jetzt auf die Idee
von Gottheit und Unsterblichkeit, fühlt aber auch, daß er an der
Grenze der Erkennbarkeit steht; die Aufgabe, die er hier lösen soll,
liegt jenseit aller Erfahrung. Gleichwol wagt es der strebende
Geist, den Vorhang zu heben, der an der ewigen Nacht des tiefsten
Geheimnisses hernieder hängt, und er stellt |
⇧ Inhalt |
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Theologie und Religion auf. |
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Kein Wort jetzt davon, wie es mit beiden sich
verhalte; bemerken wollen wir nur, daß der Geist auch hier wieder
nach göttlicher Wissenschaft strebt. |
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Insofern wir aber durch alle Philosophie auch nur
Lebensweisheit oder Weltweisheit im eigentlichen Sinne gewonnen
hätten, könnten wir doch nicht leugnen, des Menschen irdische
Bestimmung sey, sein reinstes Glück, seine Zufriedenheit, seinen
höchsten Genuß in dem vernunftmäßigen Gebrauch aller seiner
harmonisch ausgebildeten physischen und geistigen Anlagen zu finden.
Da man nun den vernunftmäßigen Gebrauch aller harmonisch
ausgebildeten Menschenanlagen mit dem Namen der Humanität
bezeichnet, so erschiene diese als des Menschen irdische Bestimmung.
Wo aber finden wir sie, diese Humanität? Selten nur bei Einzelnen;
und wie im Ganzen? |
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Eine Reise um die Welt, um dies zu erfahren,
ersparen wir uns durch das Studium der |
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anthropologischen Geographie, der |
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Ethnographie (Völkerkunde) und |
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Staatenkunde. |
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Diese drei Wissenschaften zeigen uns das
menschliche Geschlecht auf den mannichfaltigsten Stufen der Cultur,
und in allen Verhältnissen, in welche die Menschen durch die Natur,
die Umstände und eigne Wahl gesetzt worden sind. So höchst
verschieden, wie ihre Nahrungsmittel, ihr Klima und Boden, ihre
Kunstfertigkeiten und Gewerbe, sind auch ihre Denkarten, Sitten,
Gebräuche, häusliche und Staats-Einrichtungen. Diesen Umständen
zufolge finden wir wilde, halbwilde, halbcultivirte und cultivirte
Völker; monarchische und republikanische, patriarchalische und
despotische Verfassungen, stolze Freiheit und niedergebückten
Knechtssinn; Stumpfsinn und Witz und Scharfsinn, — alles dies wie
auf einzelne Striche und |
|
S. XIX |
Punkte vertheilt; dieselben Menschenanlagen zwar
überall, aber in Ausbildung und Anwendung so unendlich verschieden,
daß die Stufenleiter vom Affen bis zu Platon kein Traum scheint. Im
Ganzen findet sich der Uncultur mehr als der Cultur: was aber das
Schlimmste ist, auch das cultivirteste Volk darf sich mit seiner
Humanität nicht brüsten; denn wollen wir die Augen gegen die
Wahrheit nicht verschließen, so müssen wir gestehen, daß im
Allgemeinen die Cultur höchst einseitig ist, und daß die Menschen
sich höchstens bis zur Civilisation, bei weitem aber noch nicht zur
Humanität erhoben haben. — Wird nun das immer so seyn? Wer mag diese
Frage beantworten, ohne vorher erforscht zu haben, ob es immer so
war? Antwort gibt hierauf die große Lehrerin des Lebens —
Geschichte. |
⇧ Inhalt |
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Die historische Forschung geht darauf aus, die
Schicksale, Begebenheiten und Thaten der Menschen und ihres
Geschlechts, der Wahrheit gemäß, so darzustellen, daß immer das
Nachfolgende erscheint als Resultat der Vergangenheit. Fürwahr kein
leichtes Unternehmen! Erstreckt sich eine solche Darstellung auf
das ganze menschliche Geschlecht, so nennt man dies |
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Allgemeine Weltgeschichte,
Universalhistorie, |
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erstreckt sie sich auf einem besonderen Teil des
Ganzen, |
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Partial-, Special-Geschichte, |
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auf eine einzelne Person |
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Biographie und Charakteristik. |
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Es springt in die Augen, daß das Allgemeine hier
nicht eher dargestellt werden kann, als bis alles Einzelne und
Besondre zur völligen Beglaubigung dargestellt ist. Um diese aber zu
erlangen, wird erfodert |
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1) Linguistik, denn ohne Kentniß der Sprachen gibt
es hier nirgend Gewißheit |
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2) Quellenkunde: Also♦ |
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a) der Literarischen Quellen wie
Biografie, |
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b) – Denkmale – histor. Archäologie,
Antiquitäten, Mythologie |
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c) – Münzen – Numismatik |
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d) – Aufschriften – Epigraphik |
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e) – Urkunden – Diplomatik |
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f) – Wappen – Heraldik, Genealogie. |
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3) Mathematische und historische Chronologie. |
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4) Historisch-politische Geographie. |
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Gewöhnlich nimmt man den Ausdruck: Allgemeine
Welt- oder Menschengeschichte, nur in Beziehung auf Zeit und Raum,
man kann ihn jedoch auch fassen in Beziehung auf die Allheit dessen,
was an dem Menschen sich der Betrachtung darbietet. Der Mensch aber
kann überhaupt betrachtet werden: 1) als organisch-animalisches, 2)
als technisches (mit Kunstfähigkeiten versehe- |
|
S. XX |
nes und Kunstfertigkeit erlangendes), 3) als
intellektuelles, 4) als moralisches, 5) als ästhetisches, 6) als
religiöses und 7) als geselliges Wesen. Je nachdem man nun die
Entwickelung des Menschen von einer dieser Seiten auffaßt, und
dieselbe als Zweck der historischen Forschung setzt, ergibt sich
eine besondere Art von Geschichte |
⇧ Inhalt |
|
1) Genealogie der Menschenstämme, Geschichte der
menschlichen Verbreitung und Nahrungsmittel |
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2) Geschichte der Erfindungen, mechanische Künste
und Gewerbe, |
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3) — der Wissenschaften |
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4) — der Sitten, Gebräuche und Lebensarten, |
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5) — der schönen Künste, |
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6) — der Religionen, Sekten, Kirche u. s. w. |
|
|
7) — Politische Geschichte, Staaten- und
Völkergeschichte, Regirungs- und Kriegsgeschichte. |
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|
Eine Menschengeschichte nun, die in Wahrheit den
Namen einer allgemeinen verdienen sollte, müßte eigentlich alle jene
Arten von Geschichte nicht blos umfassen, sondern pragmatisch in
ihrem nothwendigen Zusammenhange darstellen, keineswegs aber, wie
gewöhnlich geschah, der politischen Geschichte einen Vorrang
einräumen, der ihr nur bedingungsweise zukommen kann. Seit einem
halben Jahrhundert hat man Entwürfe zu einer allgemeinen Geschichte
in jenem Sinne gemacht, und sie aufgestellt als |
|
|
Geschichte der Menschheit, Geschichte der
menschlichen Cultur, |
|
|
und diese Geschichte, welche die sibyllinischen
Blätter der Vorwelt als ein Buch des ewigen Schicksals zu
enträthseln trachtet, und darum für Größe und Wichtigkeit einen ganz
andern Maßstab anlegt, als jede befangene Zeit- und Volksgeschichte,
mag man wol die Blüthe aller Geschichte nennen. Von philosophischem
Geiste beselt, dient ihr etwas Höheres als Volk und Staat oder was
man sonst gesetzt hat, als leitendes Princip, nämlich die Idee des
Menschen. Dadurch schließt sie sich aufs engste an die Philosophie
selbst an. Wenn diese aus den Anlagen der Menschennatur des Menschen
Bestimmung zu enträthseln suchte, und in einem Ideal das Ziel des
ganzen Geschlechts aufstellte; so zeigt diese Geschichte, wie die
Menschennatur gewirkt hat, welche Anlagen, und unter welchen
Bedingungen sie sich entwickelt haben, wie in dem Ganzen die
Bestimmung erreicht, und wie weit das Ideal verwirklicht worden. Wir
sehen jetzt, wie der vollendetste Sohn der Natur in jedem Verhältniß
seines Daseyns und bei der ganzen Entwicklung seiner Anlagen, durch
organische Beschaffenheit, Boden, Klima und Umstände, unter
unveränderlichen Gesetzen steht, wie der einzige Freigelassene der
Natur nach den Bestimmungen eines höherern Schicksals wirkt, in
welchem Verhältniß seine Freiheit mit der Nothwendigkeit der Natur
steht, welchen Gang Natur und Schicksal in seiner Erziehung
genommen, und welchen er sich selbst zu seiner Vollendung
vorschreiben muß. Wir sehen, daß zwar auch die Geschlechter der
Menschen in ge- |
|
S. XXI |
messenen Zeiten fallen wie die Blätter des
Herbstes, daß aber kein Geschlecht vereinzelt dasteht, denn ein
unendlicher Geist waltet in allem Vorübergehenden, umfaßt das Ganze,
und führt Alles in heiliger Stille, wundervoll sich offenbarend, dem
Ziele jener fernen Zukunft zu, für welche die edelsten Geister in
hoher Selbstaufopferung den Tod nicht scheuten. |
⇧ Inhalt |
|
Beschleicht wol zuweilen ein Zweifel das Herz, ob
diesem freien Wirken von Jahrtausenden auch im Ganzen ein Plan zum
Grunde liege, wie er sich in der Erziehung der Nationen zeigt:
höhere Kraft quillt auch aus der Betrachtung, daß zwar der Gute
stirbt, aber nicht das Gute; daß der Edle getödtet werden kann, das
Werk seines Lebens aber nicht vernichtet werde; über den engen Raum
des Lebens wirkt er hinaus; vielleicht nach Jahrtausenden erst, in
noch unentdeckten Welttheilen gelangt es zur Reife. Einem
ängstigenden Gedanken, ob nicht auch im Reiche der Freiheit, wie im
Gebiete der Nothwendigkeit, nur ein rastloser Wechsel von Entstehen
und Vergehen sey, und ob sich nicht alles nur in einem ewig sich
erneuernden Kreislaufe bewege, diesem Gedanken stellt sich die
Betrachtung entgegen, daß der Mensch durch Vernunft und freies
Wirken seine Bestimmung erreichen soll. Die Keime zu der letzten
Periode seiner Entwickelung (nachdem er die des Kindes, des Knaben
und Jünglings durchlaufen, Wilder, Barbar und Civilisirter gewesen)
liegen doch unverkennbar in ihm. Wie kommt's nun, daß die Geschichte
das nicht als Thatsache nachweisen kann, was doch der Philosoph als
Zielpunkt alles menschlichen Strebens aufstellt? was sie als
nothwendig für die Menschheit aus der Vernunft selbst entwickelt
hat? Sind Hindernisse da? Welche sind es? Und sollten sie sich nicht
beseitigen lassen? |
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Diese Fragen, die hier gewiß jeder Menschenfreund
thun wird, lenken unsere Aufmerksamkeit geschärfter auf eine neue
Verzweigung an dem Stammbaume der Wissenschaften, auf |
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die politischen Wissenschaften, |
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womit wir überhaupt (nach der Abstammung von
polis, Stadt-Bürger-Verein, Staat, die Staats- Wissenschaften
bezeichnen. |
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Staatswissenschaft im Allgemeinen ist der
Inbegriff der den Staat betreffenden Erkentnisse, welche sich
sämtlich auf folgende Fragen beziehen: Was ist der Staat? Welche
Zwecke hat er? Welche Zwecke soll er nach vernünftigen Grundsätzen
haben? Welche sind die Mittel, diese Staatszwecke zu erreichen? ―
Diesemnach zerfällt die Staatswissenschaft in zwei Haupttheile: |
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1) Staatsverfassungslehre (welche handelt von den
Staatszwecken: Sicherheit, Wohlstand und Bildung), die Wissenschaft
von der Begründung und Errichtung eines Staats in Absicht der
möglichsten Vernunftmäßigkeit und Zweckmäßigkeit; Organisation des
Staates. ― Diese Staatsverfassungslehre ist die Grundlage des
|
|
|
Staatsrechts (jus civitatis, nicht zu verwechseln mit dem
bürgerlichen Rechte, jus civile s. civium), der Wissenschaft, welche
die Rechte der höchsten Gewalt und deren Grenzen in Gemäßheit des
Staatszweckes bestimmt, sich gründend auf zwei Verträge, den Verei- |
|
S. XXII |
nigungs- und den Unterwerfungstraktat. Der
Inbegriff der Bedingungen in beiden Traktaten ist die Constitution
des Staates. |
⇧ Inhalt |
|
2) Staatsverwaltungslehre; handelt von den
Mitteln zur Erreichung jedes Staatszweckes, und enthält also den
Inbegriff aller systematisch geordneten Hilfsmittel für die möglich
zweckmäßigste Administration (Regirung und Verwaltung) eines
Staates. — Nach den drei angegebenen Zwecken eines Staates entsteht
eine dreifache Eintheilung der Staatsverwaltungslehre |
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a) Sicherheits |
} Politik |
b) Wohlstands |
c) Bildungs |
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1) Sicherheits-Politik. |
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Die Sicherheit eines Staats ist entweder eine
innere oder eine äußere: es muß das Recht in den Verhältnissen der
Bürger eines Staates gegen einander selbst, oder in den
Verhältnissen mit andern Staaten behauptet und geschützt werden.
Daher: |
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A) Innere Sicherheits-Politik, die unter sich
befaßt |
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a) die Rechtswissenschaft |
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α) Lehre von der Gesetzgebung |
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ß) ― ― ― Rechtspflege, die sich beziehen
kann |
|
|
א) auf bürgerliche (Civil-) Gesetzgebung und
Rechtspflege |
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ב) auf peinliche (criminelle). |
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Die erste hat es mit Rechtsverletzungen zu thun,
wegen deren ein Ersatz oder Entschädigung gegeben werden kann, die
zweite mit der Anwendung solcher Strafmittel, die als eine
öffentliche Genugthuung wegen verletzter Sicherheit anzusehen
sind. |
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|
Die höchste Gewalt soll aber nicht nur das
öffentliche Recht für die Privatverhältnisse der Bürger festsetzen,
und durch die Sorge für Ausübung desselben Sicherheit im Staate
verschaffen, sondern sie soll auch, da jene Mittel zur völligen
Sicherung und Beförderung des Gesamtzwecks noch nicht hinreichend
seyn können, alle übrigen Schwierigkeiten möglichst aus dem Wege
räumen. Diesen zweiten Gegenstand der innern Sicherheitspolitik
behandelt |
|
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b) die Polizei-Wissenschaft. |
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Enthält das Gesetz Bestimmungen für die Bürger,
so ist die Polizei Thätigkeit der Regirung; sie befördert die
Gesetze, verhindert deren Übertretung, und hilft, wo sie nicht
hindern konnte, die schädlichen Wirkungen und Folgen durch Anstalten
mindern. — Und da die öffentliche Sicherheit nicht allein durch
Menschen, sondern auch durch die Natur verletzt werden kann, so
richtet sich die Thätigkeit der Polizei auch gegen diese. Physische
und moralisch-politische Übel in der Entstehung zu hindern, ist ihr
Zweck. |
|
S. XXIII |
B) Äußere Sicherheitspolitik. |
⇧ Inhalt |
|
Da eines Staates äußere Sicherheit nur bewirkt
werden kann entweder durch friedliche Völkerverträge oder
öffentliche Vertheidigung im Kriege, so zerfällt diese Politik
in |
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a) Friedens- b) Kriegs-Politik. |
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Zur Friedens-Politik gehört |
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α) Völkerrecht, |
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β) Diplomatie als Verhandlungs- und Vertrags-
Wissenschaft. |
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Zur Kriegs-Politik gehört |
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|
α) Lehre von der zweckmäßigsten Organisirung der
Staatsvertheidigung, geschehe diese nun durch schützende
Landesgrenzen und Wehrplätze, oder durch eine bewaffnete Macht;
Beförderung der Kriegswissenschaften, die einen Theil der
technischen Mathematik ausmachen, und durchaus auf der Feldmeßkunst,
perspektivischen Zeichenkunst und Mechanik gegründet sind. Es
gehören zu ihnen Befestigungswissenschaft, Lagerwissenschaft
(Kriegs-Bau- oder Ingenieurkunst), Geschützwissenschaft (Artillerie,
Pyrotechnie), und Taktik, Lehre von der Organisation und Direction
der zu Angriff und Vertheidigung bestimmten Menschen als beweglicher
Maschinen. ― Die Lehre von der Einrichtung und Verpflegung der Heere
ist Gegenstand der Kriegspolitik selbst. |
|
|
ß) Soldaten- und Kriegsrecht, von denen jenes die
Rechtsbestimmungen enthält, welche sich auf die eigenthümliche
Beschaffenheit des Kriegerstandes beziehen, dieses aber von dem,
gegen die Feinde und in Feindeslande zu beobachtenden, politischen
Verfahren handelt, |
|
|
2) Wohlstandspolitik, |
|
|
oft auch Staatswirthschaftslehre, Staatsökonomie,
und weil in Teutschland diejenigen Staats-Collegien, welche mit
Besorgung derselben beauftragt waren, Kammern (Rechenkammern)
hießen, auch Kammeral-Wissenschaften genannt. Die Basis von allen
ist |
|
|
A) National-Ökonomie oder National-
Wirthschaftskunde, |
|
|
welche die Bedingungen aufstellt, unter welchen
National-Reichthum, d. i. die Masse des Vermögens aller einzelnen
Staatsbürger, erworben, erhalten, vermehrt, vertheilt und verbraucht
wird. National-Vermögen ist kein Vermögen der Staatsregirung. Da
aber jenes nur unter dem vom Staate gewährten Schutze, der
Sicherheit der Personen und des Eigenthums, erworben werden kann, so
muß die Regirung auch einen Theil des National-Vermögens zur
Erreichung der allgemeinen Zwecke des Staats von den Bürgern fodern,
und zur Erreichung dieser Zwecke verwenden. Das Letztere ist Sache
der Staatswirthschaft, die auf richtige Grundsätze über
National-Ökonomie gebaut seyn muß. Wenn diese die Ursachen des Vermögens der
einzelnen Bürger entwickelt, so bestimmt jene, wie viel der Staat
davon zu fodern berechtigt und ermächtigt ist, ohne die Quellen des
National-Wohlstandes zu erschöpfen. |
|
S. XXIV |
Welche zweckmäßige Anstalten zur Erwerbung des
Bedars und Vermögens getroffen werden, zeige |
|
|
die Gewerbskunde, |
|
|
die, da aller Erwerb in den unmittelbaren und
mittelbaren zerfällt, eingetheilt werden muß in die Lehre von dem
unmittelbaren und mittelbaren Erwerb. Die erste lehrt 1) die
Oberfläche des Erdbodens so zu bearbeiten, daß sie die größtmögliche
Menge Bedarf hervorbringe, |
|
|
Landwirthschaft, Ökonomie, |
|
|
2) die von der Natur hervorgebrachten Waldungen
zu erhalten und zu verbessern, |
|
|
Forstwissenschaft, |
|
|
3) die unter der Erde verborgenen Schätze hervor
zu schaffen, |
|
|
Bergwerkskunde. |
|
|
Die zweite Abtheilung der Gewerbskunde, die sich
mit dem mittelbaren Erwerb, der Industrie, der Veredlung, neuen
Verarbeitung und Umsetzung der Naturprodukte beschäftigt, enthält
die |
|
|
Technologie, |
|
|
welche die Arten der Verarbeitung der
Naturprodukte in Kunstprodukte, und die |
|
|
Handelskunde, Merkantilische Wissenschaften, |
|
|
welche die Umsetzung beiderlei Arten von Produkten und die
Circulation des National-Vermögens kennen lehrt *) |
|
|
Den jedesmaligen Zustand eines Staats in
Rücksicht auf sein Nationalvermögen, dessen Ursachen und Folgen, zu
welchen letztem auch die Staatskräfte gehören, stellen dar die |
|
|
Statistik und Politische Geographie. |
|
|
Kennt man durch alle diese Wissenschaften das
National-Vermögen nebst den Mitteln zu dessen Beförderung und
Sicherung, so kann nun die Rede seyn von den Bedürfnissen des
Staates, von der Art, wie sie zu befriedigen sind, wie also ein
Theil des National-Vermögens in Staats-Vermögen zu verwandeln, und
wie dieses Staatsvermögen zu benutzen und anzuwenden ist. Hievon
handelt der zweite Theil der Wohlstands-Politik |
|
|
B) die Finanz-Wissenschaft oder
Staatswirthschaft, wozu auch die Rent-Wissenschaft oder Kammeral-
Rechnungs-Wissenschaft gehört. |
|
|
Über die Thätigkeit jedes einzelnen
Staatsbürgers, um durch unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb sich
seinen Antheil an dem National-Vermögen zu verschaffen, hat zwar der
Staat |
|
|
- *) Unter diesen Classen sind die meisten
Wissenschaften unterzubringen, die nichts anderes sind, als auf
Technik angewendete Mathematik, die man auch unter dem allgemeinen
Namen der Technischen Mathematik befaßt. Mit Weglassung der hieher
nicht gehörigen, dem innern Wesen nach aber verwandten,
Kriegswissenschaften, sind hier zu nennen; Bürgerliche Baukunst und
Wasserbaukunst, (Schleusen- Deich- Damm- Brückenbau u. s. w.),
Schiffsbaukunst, Nautik oder Schiffahrtskunde, und die
Maschinenlehre im Allgemeinen.
|
|
S.XXV |
kein Recht etwas vorzuschreiben; glelchgiltig
kann es ihm aber auch nicht seyn, ob Landescultur, Jndustrie und
Handel befördert oder gehemmt werden, und sein Vortheil, ja sein
Bestand erheischt Anstalten, das Gedeihen zu befördern und das
Sinken zu hemmen. Dies gibt der Polizei-Wissenschaft eine
Erweiterung, denn man darf nicht glauben, daß die
Sicherheits-Polizei die einzige sey. Als nicht minder wichtig tritt neben
sie |
⇧ Inhalt |
|
Die Wohlstands-Polizei, als |
|
|
a) Productions-Polizei |
|
|
b) Fabrications-Polizei |
|
|
c) Handels-Polizei |
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|
d) Armen-Polizei |
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und da zum Wohlstande die unerläßlichen
Bedingungen des Lebens und der Gesundheit gehören, so reiht sich an
sie noch an |
|
|
die Lebens- und Gesundheits-Polizei, |
|
|
die es mit den Medicinal-Anstalten zu thun hat,
und nicht blos durch ein oberstes Gesundheits-Collegium
Medicinal-Verordnungen und Gesundheits-Gesetze gibt, sondern auch die Aufsicht
führt über Krankenhäuser und Spitäler, Entbindungs-Institute,
Irrenhäuser, und gegen Verbreitung ansteckender Krankheiten. |
|
|
In allen diesen Verzweigungen wirken die
Sicherheits- und Wohlstands-Polizei auf ein physisch-glückliches,
durch Gesetz und Recht geschütztes, vor gewaltsamen Eingriffen
gesichertes, Daseyn der Staatsbürger hin. Da aber in dem
staatsbürgerlichen Leben erst das halbe Menschenleben liegt, und da
es unmöglich geleugnet werden kann, daß in der Natur des Menschen
ein Streben liege, Bedürfnisse sich ankündigen, die auf etwas
Höheres gehen, als alle Staaten der Welt befriedigen können; so kann
der Staatszweck auch unmöglich des Menschen höchster Zweck seyn; und
was er nun auch für das unentbehrliche Institut des Staates
aufopfere und hingebe, so fühlt er doch tief und innig, Eins sey,
was er nie aufopfern und hingeben dürfe, seine Ansprüche an
Menschheit, das freie Streben seines Geistes nach Erkenntniß und
Wahrheit, seinen Zusammenhang mit der übersinnlichen Welt. Dem
Staate selbst aber kann es nicht gleichgiltig sein, ob seine Bürger
klug oder dumm, geschickt oder ungeschickt, gesittet oder ungesittet
seyen, denn es ist ja offenbar, wie viel mehr sich mit klugen und
geschickten als dummen und ungeschickten, und wie viel besser es
sich mit gesitteten als mit ungesitteten ausrichten läßt. Unmöglich
konnte er daher diesen wichtigen Theil der Politik übersehen, und
richtete demnach sein Augenmerk auch auf Aufklärung und
Sittlichkeit. Dies aber ist der Gegenstand der |
|
|
3. Bildungs-Politik oder
Staats-Erziehungs-Wissenschaft, als der Wissenschaft von der zweckmäßigen Organisation
der öffentlichen Bildungsanstalten, |
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|
1) der Schulen für das Volk überhaupt, |
|
S. XXVI |
2) Schulen für einzelne Stände und persönliche
Bedürfnisse, (Forst-, Bergwerks-, Handels-, Kriegs-, Taubstummen-
und Blinden-Institute), |
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3) für wissenschaftlichen Unterricht, Gymnasien,
Universitäten, |
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4) der Akademien und Societäten der
Wissenschaften und Künste, |
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5) der öffentlichen Sammlungen für Gelehrsamkeit,
Natur- und Kunst-Studium, Bibliotheken, Museen, Kabinette und
Gallerien, |
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6) des Religions- und Kirchenwesens, |
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7) der Schriftstellerei und Buchhandlung,
besonders mit Rücksicht auf Preßfreiheit und Censurwesen. |
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Hier scheinen sich an die politischen
Wissenschaften anzureihen |
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Pädagogik, |
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Positive Theologie und Religion. |
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Scheinen, sage ich, denn manche haben behauptet,
daß sich der Staat dabei ein Recht anmaße, welches ihm nicht
zusteht. Freilich die obere Aufsicht und Leitung, damit das
allgemeine Menschen-Recht nicht verletzt, die reine Sittlichkeit
nicht gefährdet, der wahre Zweck des Staates nicht aufgelöst,
hingegen die für die besten erkannten Mittel zu physischer,
intellektueller, moralischer, ästhetischer und religiöser
Menschenbildung zweckmäßig angewendet werden, ― diese wird dem
Staate niemand bestreiten: frei aber soll er dem Geiste Untersuchung
und Bekentniß lassen, frei dem Gewissen seine Wahl. Wenn man auch
einen Galilei ins Gefängniß wirft, geht darum doch die Erde um die
Sonne und nicht die Sonne um die Erde. Und da der Unendliche
Christen und Juden, Türken und Heiden, und alle Parteien und Sekten
unter ihnen als Menschen schuf; wie mag es da ein Staat wagen, die
Menschenrechte vom Glaubensbekentniß abhängig zu machen, und dem
Ewigen vorzugreifen in einem Richteramt, das er sich selbst
vorbehalten hat? ― Kurz, Staatserziehung und Staatsreligion sollen
keine Zwangserziehung und keine Zwangsreligion seyn, nicht Mittel zu
lediglich politischen Zwecken, oder die höheren Zwecke, welche durch
sie erreicht werden sollen, bleiben unerreicht, und die Hofnung, an
das Ziel der Humanität zu gelangen, verschwindet wie ein nichtiger
Traum. Von der Pädagogik ist alles zu erwarten, sobald sie wirklich
vom Princip der Humanität ausgeht, außerdem läßt sie den Menschen in
dem Bürger untergehen. Darum scheint die Pädagogik dem Kreise der
Politik entrissen und den philosophischen Wissenschaften zugezählt
werden zu müssen, so lange wenigstens bis die politischen
Wissenschaften selbst, statt blos positive zu seyn, – philosophische
geworden sind. |
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Hier stoßen wir aber zu gleicher Zeit auf zwei
Bedenklichkeiten: denn wer wird nicht fragen, ob jenes von der
Menschheit aufgestellte Ideal überhaupt in diesem Leben erreichbar
sey, und ob Theologie und Politik Recht haben, für das, was hier
nicht gegeben werden könne, Anweisungen auf ein künftiges Leben zu
ertheilen? Diese Fragen weisen uns auf die dritte Hauptclasse
der |
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S. XXVII |
Wissenschaften hin, und es dürfte gut seyn, von
dieser zu handeln, ehe wir über die positiven Wissenschaften uns
erklären. |
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