⇧ S. 444 Sp. 2 |
|
|
III-1 |
III. Neue Geschichte. Erster Abschnitt.
Die 7 letzten Erzbischöfe bis zum westphälischen Frieden und
der Secularisation des Erzbisthums. J. 1496 – 1648. |
|
|
Die traurigen Umstände, in welchen
Heinrich II. das Erzbisthum zurückgelassen hatte,
verursachten, daß die mehrsten Mitglieder des Domkapitels,
damit das Stift sich erholen möchte, sich nach einem reichen
und die Ruhe liebenden Nachfolger umsahen. Deswegen fielen
die meisten Wahlstimmen auf den gelehrten, frommen und
willfährigen Dompropst Johann Rode den Jüngern, |
|
S. 445 Sp. 1 |
BREMEN |
|
|
eines Rathsherrn Sohn, der damals etwa 52
Jahre alt war, und in der Reihe der bremischen Erzbischöfe 43)
Johann III. genant wird. Konnte er auch während seiner
Regirung aus mehren Ursachen nicht immer den Frieden
erhalten, so kamen doch dem Erzstifte die großen Güter sehr
zu Statten, die er von seinem Oheim, dem Dompropst Johann
Rode dem Ältern geerbt hatte; da sich aber viele vornehmere
Personen im Domkapitel befanden, die, so wie der ganze
Landadel und die Städte des Erzstifts, lieber einen Erzbischof
von noch angesehenerm Geblüte gehorcht hätten, z. B.
dem Herzog Johann von Sachsen-Lauenburg, oder Graf Otto
von Oldenburg, die sich auch beide um diese Würde
bemühten, so erweckte dies dem Erzbischof Johann Rode
gleich Anfangs vielen Verdruß.♦ |
|
|
Doch er blieb Erzbischof und nahm schon
im J. 1500 mit Genehmigung des Domkapitels den Herzog
Christoph, einen Sohn des Herzogs Heinrich von
Braunschweig, damals erst 13 bis 14 Jahre alt, zum Coadjutor
an, um durch diese mächtige Verbindung sich Beistand gegen
seine widerspänstigen Landesstände und unruhigen Nachbarn
zu verschaffen. Denn damals war er in einem bereits im J.
1499 begonnenen Kriege mit dem Herzog Magnus von
Sachsen-Lauenburg begriffen, der, unter andern Ursachen, aus
Rache, daß sein Bruder, Herzog Johann, bei der Wahl zum
Erzbischof übergangen war, von dem ihm zugehörigen Lande
Hadeln aus das zum jetzigen Herzogthum Bremen gehörende
Land Wursten erobern wollte. Verlor gleich der Herzog
Magnus jetzt einstweilen sein Land Hadeln durch das
Waffenglück der Truppen des Erzbischofs und der mit ihm
verbündeten Städte Hamburg und Bremen, so konnte sich
doch bald der Erzbischof mit seinen Bundesgenossen gegen
den Herzog nicht mehr halten, nachdem dieser nach jenem
ersten Verluste seines Landes die damals so berühmte große
oder schwarze Garde in Sold genommen hatte, welche das
Bremische, besonders die geistlichen und Klostergüter äußerst
verheerten, aber die adligen Güter der Dienstmänner der
Kirche verschonten, weil diese es gegen den Erzbischof mit
seinen Feinden hielten.♦ |
|
|
Von dem Ausgange dieses Krieges
schweigen die Geschichtschreiber, und bleiben bei dem
Untergange der Garde stehen, welche vom Könige Johann von
Dänemark und seinem Bruder, Herzog Friedrich zu Holstein,
in Sold genommen, um die aufrührerischen Ditmarsen völlig
zu unterjochen, in den Dithmarsischen Sümpfen ihr Grab fand.
Wahrscheinlich wurde jener Krieg bald nach dem Abzuge der
Garde in Güte beigelegt.♦ |
|
|
Die Friesen, die bald nach dem
Regirungsantritt des Erzbischofs Johann Rode ihre Freiheit
gegen ihn behaupteten, wurden im J. 1502, durch
hinzugekommene Vermittlung der Städte Bremen und
Lüneburg und der kriegerischen Wurster dahingebracht, ihn
wenigstens zum Schein für ihren Herrn anzuerkennen. –
Vertheidigten die Wurster für das Mal die weltlichen Rechte
des Erzbischofs gegen die Friesen, so wollten sie doch bald
darauf selbst im J. 1504 sich ihm in bürgerlichen
Angelegenheiten nicht unterwerfen, obgleich sie sich seiner
Aufsicht in geistlichen Angelegenheiten nicht entzogen. Dies
führte kriegerische Unruhen für den Erzbischof herbei, so wie
es auch der Fall mit seinem Nachfolger im J. 1518 war, wobei
aber am Ende nichts her- |
|
S. 445 Sp. 2 |
BREMEN |
|
|
auskam, als daß viele ihr Leben verloren,
viel Geld verschwendet, und bedeutende Strecken des Stifts
zum größten Nachtheil der Landleute verwüstet wurden. —♦ |
|
|
Andre, zum Theil kleinere, Streitigkeiten,
auch mit der Stadt Bremen, woran dieser Erzbischof Theil
nahm, übergehe ich, und bemerke nur noch, daß er bis an
seinen im J. 1511 am 4 Decbr. zu Bremervörde erfolgten Tod
in der letztern Hälfte seiner Regirung, besonders in den letzten
5 Jahren, in denen er auf dem bremischen Schlosse Hagen als
seinen Leibgedinge, ohne jedoch seinen Einfluß als Erzbischof
aufzugeben, lebte, mehr Ruhe, als in der erstern genoß, wozu
ohne Zweifel seine mächtigen politischen Verbindungen das
Meiste beitrugen. Sein ungedrucktes Registrum bonorum et
jurium ecclesiae Bremensis, aus welchen hin und wieder
Verschiedenes auch abgedruckt worden ist, ungeachtet sein
Inhalt von Stadtbremischen Schriftstellern verschiedentlich in
Anspruch genommen wird, ist für die Geschichte des Erzstifts,
und sein im J. 1511 zu Straßburg gedrucktes Missale ecclesiae
Bremensis wegen seines ehemaligen Gebrauchs und seiner
jetzigen Seltenheit wichtig 6). |
|
|
Der Nachfolger dieses Erzbischofs war
sein bisheriger Coadjutor 44) Christoph, (s. nachher). Als
Johann Rode ihn noch sehr jung zum Coadjutor angenommen,
hatte er sich ausbedungen, das Stift, so lange er wollte, selbst
zu regiren, und sein Coadjutor, dem der Antritt der
erzbischöflichen Regirung vom Papste Alexander erst mit dem
Eintritt in sein 27stes Lebensjahr zugesichert war, ob er gleich
wegen Johann Rode's Tode etwas früher erfolgte, sollte sich
nicht anders, als dazu eingeladen, in kirchliche
Angelegenheiten mischen. Johann regirte es auch wirklich bis
an seinen Tod, ungeachtet Christoph unterdessen schon im J.
1502 auch zum Bischof von Verden erkoren war, behielt sich
jedoch in den letzten Jahren seines Lebens, wie oben bemerkt
ist, nur die Burg Hagen im Bremischen zum Leibgedinge vor.
–♦ |
|
|
Die Regirung Christophs, dem die Stadt
Bremen wegen der von Erzbischof Johann Rode nicht
abgegebenen Regirung deswegen auch erst im J. 1512 gegen
die Confirmation der bis dahin von der Stadt erworbenen
Privilegien, gleichwie Stade und Buxtehude, auf die
gewöhnliche Art huldigte, war von langer Dauer, aber auch
sehr unruhig. Seine fast beständige Abwesenheit von Bremen
entfernte ihn von der Sorge um das Erzstift, wenn er anders
überhaupt dazu geneigt gewesen wäre. Die im Jahre 1517
durch ihn geschehene Einrichtung des noch zu Stade
fortdauernden Hofgerichts und einige andre gute Verfügungen,
sind gegen das Elend nicht in Anschlag zu bringen, in welches
er das Land stürzte.♦ |
|
|
Die J. 1517, 1518, 1527, 1545, 1547 und
1557 waren besonders unglückliche Kriegsjahre für das
Erzstift, und insonderheit auch für das heutige Bremische. Die
großen, zu verschiedenen Zeiten angerichteten Verheerungen
der Wrisbergischen Völker, der Soldaten des
Schmalkaldischen Bundes, der Einwohner des Landes
Wursten und der Creditoren des Erzbischofs (unter denen die
von Pentz aus Mecklenburg seiner Schulden halber das
Kloster Harsefeld unfern Stade und die um-
|
|
|
- 6) Ausführliche Nachrichten von
Johann Rode liefert Cassel Bremensis I. p. 1—92. und p.
259—341.
|
|
S. 446 Sp. 1 |
BREMEN |
⇧ Inhalt |
|
liegende Gegend durch Plünderung und
Brand verwüsteten) mußten das Land zu Grunde richten. Der
Mangel an Gerechtigkeit und Sicherheit, die Armuth des ganz
ausgesogenen Landes, die schweren Prozesse zu Rom und
Speier, und die Beeinträchtigungen von dessen Nachbarn,
vermehrten das allgemeine Unglück des Landes.♦ |
|
|
Durch des Erzbischofs unordentliche
Haushaltung, seine außerordentliche Verschwendung,
weitläufige Prozesse und vielen kostbaren Reisen wurden
Schulden auf Schulden gehäuft, so daß er in die tiefste Armuth
sank. Dies veranlaßte zunächst die Verpfändung der
Stiftsschlösser und Güter. Bei den daraus
zusammengebrachten, aber längst nicht zureichenden Summen
mußte es dem Erstern nebst sämtlichen bremischen
Landständen noch unangenehmer seyn, daß sie mit ihrem
Landesherrn zum Besten des Erzstifts und zur Bezahlung
seiner ungeheuren Schulden so viele Verträge schlossen, von
denen er keinen hielt. Dieser traurige Zustand verursachte
zuletzt, daß sein eigner Bruder, Herzog Heinrich der Jüngere
von Braunschweig, dem Kapitel den Rath gab, ihn abzusetzen,
in ein Kloster einzusperren, und die Regirung selbst zu
übernehmen, welches das Kapitel inzwischen zu thun
Bedenken trug. –♦ |
|
|
Als hierauf Erzbischof Christoph sich
vergebens auf einer Reise zum Kurfürsten Joachim II. zu
Brandenburg nach Berlin um einen Stellvertreter bemüht hatte,
der ihn gegen eine jährliche Apanage aus allen seinen
Verlegenheiten herausreißen sollte, und wobei er durch die
Vermittlung des Kurfürsten sogar zunächst auf seinen Vetter,
Herzog Franz Otto, Harburgischen Theils, mit dem er in
Feindschaft gelebt hatte, um so mehr, da er der ihm so
verhaßten Reformation ergeben war, rechnete, entging er,
wiewol er schon unter andern in den J. 1541 und 1552 wegen
seiner Rechtshändel beim kaiserl. Kammergerichte auf eine
Zeitlang suspendirt war, dem Schimpf der Absetzung durch
den auf der Rückreise zu Tangermünde am 22. Jan. 1558 im
71 J. seines Alters durch eine starke Erkältung herbeigeführten
Tod. |
|
|
Nach diesen Grundzügen des politischen
Lebens dieses Erzbischofs komme ich auf die unter seiner
Regirung begonnene, und auch im Bremischen eingeführte
Reformation, wodurch sie von einer andern Seite höchst
merkwürdig wird. Da er ein wollüstiger Mann war, der drei
öffentliche Concubinen zu Verden, Rotenburg und
Bremervörde hatte, auch fast an allen Orten, wohin er kam,
seine Beischläferinnen hielt, so hätte man glauben sollen, daß
er sich um die Religion nicht viel bekümmert habe. Doch sang
er oft im größten erzbischöflichen Ornate und in höchster
geistlicher Gravität, mit einer schönen Stimme Messe, stellte
viele Betfahrten und Kreuzumgänge an, stiftete strenge Orden,
zwang die Verdenschen Domherren zu Abschaffung ihrer
Concubinen, ein so schlechtes Beispiel er ihnen in diesem
Stücke gab, und nöthigte sie oft, des Nachts mit ihm in die
Metten zu gehen. –♦ |
|
|
Der Reformation setzte er sich durch die
grausamsten Mittel entgegen. In Verden ließ er viele Leute,
die derselben zugeneigt waren oder schienen, ums Leben
bringen. Auf sein Anstiften wurde Heinrich von Zütphen, der
seit dem J. 1522 eine Zeitlang in Bremen Luthers Lehre zuerst
gepredigt hatte, am 11. Dec. 1524 zu Heyde in Dithmaschen,
und der bremische Pre- |
|
S. 446 Sp. 2 |
BREMEN |
|
|
diger Johann Bornemacher verbrant;
ähnlicher Handlungen zu geschweigen. Insonderheit hatte er
im J. 1547 um der Religion willen gefährliche Absichten
gegen die Stadt Bremen und das ganze Erzstift, die er durch
kaiserliche Kriegsheere auszuführen gedachte. Allein er sah
bald ein, daß es ihm im Erzstifte Bremen nicht gelingen
würde, sich der Reformation, wie es von ihm im Stifte Verden
geschah, zu widersetzen, weil er sich im letztern gewöhnlich
aufhielt, und die Stände leichter unterdrücken konnte.♦ |
|
|
Die Ursachen, warum im Bremischen die
Reformation einen schnellen Fortgang gewann, scheinen
folgende zu seyn: 1) das seit dem 15. Jahrh. sehr gestiegene
Ansehn der bremischen Stände, und die durch dagegen immer
mehr eingeschränkten Kapitulationen der neu erwählten
Erzbischöfe gesunkene Gewalt der letztern; 2) des Erzbischofs
große Armuth, welche ihn außer Stand setzte, seinem Willen
durch Gewalt Nachdruck zu geben; 3) seine fast beständige
Abwesenheit aus dem Erzstift, worin deswegen das
Domkapitel und die Stände fast ganz nach ihrem Belieben
regirten; 4) Mangel an freiwilliger auswärtiger Hilfe, da er
sich sogar die ihm zunächst verwandten benachbarten Herzoge
zu Feinden gemacht hatte; 5) der allgemeine Widerwille, den
er sich durch seine landverderbliche Regirung zugezogen.
Unter solchen Umständen breitete sich die Reformation also
auch im Herzogthum Bremen unter Christophs Regirung
schnell aus 7). |
|
|
Doch genug von diesem Erzbischof. Ihm
folgte sein jüngster Bruder, 45) Herzog Georg zu
Braunschweig und Lüneburg, geb. 1494, – welcher Anfangs
seit dem J. 1532 designirter Nachfolger des bremischen
Dompropstes Franz Grambke auf dessen Sterbefall, seit dem J.
1535 Dompropst des Stifts zu Köln und seit dem J. 1553
Bischof zu Minden gewesen war, – im Jahr 1560 im
verdenschen Bisthum nach († 1566). Er war dem lutherischen
Lehrbegriff zugethan. Da er indessen als ein schon ziemlich
bejahrter Mann zur erzbischöflichen Würde erhoben wurde, so
war natürlich seine Regirung nicht von langer Dauer, aber
doch friedlich. Hier stehe nur die in seine weltliche Regirung
gehörige Bemerkung, daß die Stadt Bremen ihm das Schloß
Ottersberg, 3 Meilen von gedachter Stadt, in dessen Besitz sie
sich nach der bekannten Schlacht bei Drakenburg im J. 1547
gesetzt hatte, im J. 1562 wieder abtrat, und dies Schloß nebst
dem davon genannten Amte seit jener Zeit mit dem jetzigen
Herzogthum Bremen vereinigt gewesen ist. |
|
|
Länger, wie er, regirte nach ihm 46)
Heinrich III. ein Sohn des Herzogs Franz I. von
Sachsen-Lauenburg, welcher nachmals im J. 1574 nach vielen
vorhergegangenen Wahlstreitigkeiten zugleich Bischof von
Paderborn und Osnabrück wurde, und im J. 1585 an den
Folgen eines unglücklichen Sturzes vom Pferde zu
Bremervörde sein Leben beschloß. Er war im 19. J. seines
Alters unter der ausdrücklichen Bedingung zum Bischof
erwählt worden, daß sein Vater seine Ansprüche auf das bisher
streitige Land Wursten, auf die Herrschaft Bederkese
und
|
|
|
- 7) S. Lappenberg über den Anfang
der Reformation im Stifte Bremen in Pratje’s Herzogthüm.
Bremen und Verden I. 359 fgg.
|
|
S. 447 Sp. 1 |
BREMEN |
⇧ Inhalt |
|
auf die Elmischen Güter im heutigen
Herzogthum Bremen aufgeben sollte. Dies geschah sogleich
im Jahr 1567 durch einen Rezeß, welcher auch ein
gegenseitiges Schutzbündniß enthält, und unter andern
festsetzt, daß dem Herzog Heinrich während seiner
Minorennität von dem Domkapitel, dem bis dahin die
Verwaltung des Erzstifts natürlich überlassen blieb, halbjährig
500 Joachimsthaler aus den Gütern des Erzstifts gegeben
werden sollten. –♦ |
|
|
Noch war er nicht lange zum Erzbischof
erwählt, als zu einem von den Türken gegen das römische
Reich unternommenen schweren Kriege das Erzstift zu den
Kosten 24,000 Thlr. beitragen mußte. – Unter den
ruhmwürdigen Anordnungen, welche die Regirung dieses
Erzbischofs auszeichnen, gehört die Abfassung des
bremischen Ritterrechts, welches auf einem zu Volkmarst,
nicht weit von Basdahl, dem jetzigen vieljährigen
Versammlungsorte der bremischen Ritterschaft, gehaltenen
Rittertage im J. 1577 glücklich zu Stande gebracht und im J.
1673 zuerst gedruckt wurde 8). |
|
|
Der folgende Erzbischof 47) Johann
Adolph, dritter Sohn des Herzogs Adolph, des Stammesvaters
der Herzoge zu Schleswig und Holstein Gottorp, war im J.
1575 geboren, im J. 1585 zum Erzbischof zu Bremen und im
J. 1586 zum Bischof von Lübeck erwählt. Auch folgte er in
der väterlichen Landesregirung nach des Vaters Tode und dem
unverhofften frühen Ableben seiner beiden dem Vater
succedirenden ältern Brüder im 16. J. seines Alters. Zum
Erzbischof zu Bremen war er unter der Bedingung erwählt
worden, daß er sich so lange mit einem gewissen Jahrgelde
begnügen sollte, bis die von seinen Vorfahren versetzten
erzstiftischen Güter wieder eingelöst wären.♦ |
|
|
Er verheiratete sich im J. 1596 mit
Auguste, der Schwester des Königs Christian IV. von
Dänemark, womit das Domkapitel zu Bremen unzufrieden
war, weil nach der neuern Konstitution die evangelischen
Erzbischöfe unverheiratet bleiben sollten. Dies veranlaßte ihn,
noch in demselben Jahre als bremischer Erzbischof zu
resigniren; doch blieb er Bischof zu Lübeck bis zum J. 1608,
da ihn auch hier sein jüngster Bruder Johann Friedrich wie
früherhin im Erzbisthum Bremen folgte 9). |
|
|
Eben gedachter Herzog Johann Friedrich
von Schleswig-Holstein (geb. 1579 am 31. Aug.) bestieg also
als 48) Erzbischof zu Bremen den Stuhl. Zu dieser Wahl hatte
das Kapitel die concurrirenden Stände, als die Ritterschaft
nebst den Städten Bremen, Stade und Buxtehude durch
gewöhnlichen, unterm 7. Sept. des Jahrs 1596 datirten
Anschlag an der Domkirche zu Bremen auf den
bevorstehenden 22. Okt. eingeladen. Hierüber
entstanden
|
|
|
- 8) Es wurden darin die alten Rechte,
Gewohnheiten und Privilegien, welche die erzstiftische
Ritterschaft in Ansehung der Succession in ihren Erb- und
Stammgütern und in andern Fällen von jeher gehabt hatte, in
ein gewisses System gebracht, und auf diesem Wege für die
Zukunft manchem Prozesse vorgebeugt, die Besorgniß zu
Familienzwistigkeiten auch späterhin durch eine neue
Bearbeitung des Werks, das darauf im J. 1739 zum Druck
befördert wurde, noch ungemein verringert, wenn nicht
gänzlich gehoben; s. Pratje Altes und Neues III. 8 fgg.
- 9)
Seine fernere Lebensgeschichte gehört in die holsteinische
Geschichte.
|
|
S. 447 Sp. 2 |
BREMEN |
|
|
aus einer bis jetzt unbekannten Ursache
Mishelligkeiten zwischen dem Domkapitel und den Ständen,
welche die Folge hatten, daß das Kapitel sich nach dem unweit
Stade gelegenen Kloster Harsefeld begab, und daselbst für sich
die Wahl Johann Friedrichs vollzog. Das geschah nicht ohne
Widerspruch der Ritterschaft und übrigen Stände; doch wurde
aller Streit durch die eintretende Vermittlung des Königs von
Dänemark, des Herzogs Ulrich von Mecklenburg und des
Herzogs Johann Adolph zu Holstein durch einen zu Basdahl
angefangenen, und zu Stade im J. 1597 am 6. Januar
geschlossenen Vergleich beigelegt. –♦ |
|
|
Das Wichtigste aus der Regirung dieses
Erzbischofs, der sich zwar im J. 1600 mit der ältesten Tochter
des Grafen Johann von Oldenburg verlobte, sie aber nicht
ehelichte, ist der Umstand, daß die erstere Hälfte des für ihn
und das Herzogthum Bremen so nachtheiligen 30jährigen
Kriegs in dieselbe fällt. Die Kaiserliche Armee unter dem
Grafen Tilly und das Heer des Königs Christian IV. von
Dänemark brachen in das Bremische ein. Letzterer entließ alle
Unterthanen des Erzstifts ihrer Pflichten gegen dasselbe und
gegen ihren bisherigen Herrn, entsetzte diesen seiner Würde,
und bestellte seinen Sohn, den Prinzen Friedrich, zum
Coadjutor.♦ |
|
|
Im Kriege hatte der Erzbischof Johann
Friedrich vormals dem Kaiser viele wesentliche Dienste
geleistet, konnte ihn aber nicht dazu bewegen, ihm wieder zum
Besitz seiner Länder zu verhelfen. Jene Dienste erkannte der
Kaiser zwar an, entschuldigte sich aber mit dem berüchtigten
Edikte de restituendis bonis ecclesiasticis, welches den
Erzbischof für unfähig erklärte, geistlichen Gütern
vorzustehen. Er drückte dabei seine Hoffnung aus, der
Erzbischof würde Bremen gegen die Zusicherung einer
anständigen Apanage dem Erzherzoge Leopold Wilhelm
überlassen. Die Kaiserliche Armee drang hierauf ins Erzstift
Bremen, besetzte dasselbe, und hoffte den sich widersetzenden
Erzbischof selbst in die Gewalt zu bekommen. Dieser eroberte
jedoch im J. 1631 nach der Leipziger Schlacht das Bremische
(nebst dem Verdenschen) mit Hilfe der Schweden, in deren
Händen er diese Länder ließ, als er im J. 1634 am 3. Sept. im
Altenkloster bei Buxtehude sein unruhiges Leben
beschloß.♦ |
|
|
Der unruhigen Zeiten ungeachtet
erschienen während seiner 38jährigen Regirung manche
nützliche und heilsame Verordnungen. Ausgezeichnet zu
werden verdient sein Edikt 1603 vom Prozeß in
Zaubereisachen, worin er mehr Vorsicht und glimpflichere
Behandlung gegen die der Zauberei verdächtigen Personen
ernstlich anbefahl. Auch ist seine vermuthlich bald nach dem
J. 1607 erschienene Kanzleiordnung 10), als ein
Produkt jener Zeiten für Beförderung der Rechtspflege und für
Kentniß des Geschäftsgangs ungemein wichtig. |
|
|
Die Reihe der bremischen Erzbischöfe
beschließt 49) Friedrich, zweiter Prinz des Christian IV. in
Dänemark, geboren zu Hadersleben im J. 1609 am 18. März,
ein gelehrter Fürst und großer Beförderer der Gelehrten. Er
erhielt schon im J. 1616 eine Domherrn-
|
|
|
- 10) S. von Ende und Jacobi
Samlungen für Geschichte und Statskunde aus den
braunschweig-lüneburgischen Churlanden, 1. Th. S. 27
fgg.
|
|
S. 448 Sp. 1 |
BREMEN |
⇧ Inhalt |
|
stelle in Bremen, wurde 1618 im 9. Jahre
seines Alters Coadjutor zu Verden, und 1621 Coadjutor des
Erzbisthums Bremen. Er succedirte zwar im J. 1634 gleich
nach seines Vorgängers Tode, konnte aber die kaiserliche
Confirmation nicht eher erreichen, bis sein königl. Vater, als
Herzog von Holstein, und auch er selbst in dieser Eigenschaft
nebst dem Domkapitel gleich den anderen Ständen des Reichs
sich zur Vollziehung des prager Friedensschlusses verbindlich
machten. Dieser Umstand, und die im Bremischen
fortdauernden Kriegsunruhen verzögerten die ihm zu leistende
Huldigung bis zum 22. März 1637 11). –♦ |
|
|
Während der 30jährige Krieg noch
wüthete, entstand im J. 1644 auch ein heftiger Krieg zwischen
der Königin Christine von Schweden und dem Könige
Christian IV. in Dänemark, welcher für das Erzstift Bremen
die Folge hatte, daß der schwedische General, Graf Hans
Christoph von Königsmark mit aller Macht in dasselbe
eindrang, noch in demselben Jahre das Schloß Langenwedel,
im folgenden aber die Stadt Stade nebst den Schlössern
Ottersberg und Bremervörde, welches die erzbischöfliche
Residenz war, eroberte, dadurch das Land dem Scepter seiner
Königin unterwarf, den Erzbischof vertrieb, und den
bremischen Distrikt bis zum westphälischen Frieden (1648) im
Besitz behielt, in welchem es nebst dem Bisthum Verden dem
Königreiche Schweden zur Schadloshaltung für die
aufgewandten Kriegskosten als zu secularisirende Länder
unter dem Titel von Herzogthümern überlassen und zum
Reichslehn erklärt wurde.♦ |
|
|
Inzwischen erhielt dieser Erzbischof nach
dem Tode seines königlichen Vaters im Jahr 1648, und da sein
älterer Bruder das Jahr zuvor ohne Erben gestorben war, unter
dem Namen Friedrich III. die väterliche Krone, die er bis an
seinen im J. 1670 erfolgten Tod trug. |
|
III-2 |
Neue Geschichte. Zweiter Abschnitt. Die
schwedische Regierungsperiode. J. 1648 – 1715. |
⇧ Inhalt |
|
Die nun dem schwedischen Scepter
unterworfenen Herzogthümer Bremen und Verden wurden
sofort in Regierungs-, Justiz- und Konsistorienangelegenheiten
unter eine Verwaltung gesetzt, wobei es auch bei den
nachmaligen Veränderungen der weltlichen Besitzer dieser
Länder, ungeachtet mancher im Laufe der Zeit herbeigeführten
Veränderungen in zufälligen Dingen, im Allgemeinen
unverändert blieb 12). Sämtliche höhere
Landescollegia erhielten ihren Sitz, wie es noch heutigen
Tages der Fall ist. Auch wurden den Bremer- und
Verdenschen Landesständen und der Ritterschaft bald nach
dem Anfange der schwedischen Regirung (den bremischen
Landesständen und der dasigen
|
|
|
- 11) Sie fand in der Domkirche Statt.
Diese alte, berühmte Kirche war seit dem J. 1561, da Dr.
Albert Hardenberg nach den von ihm genannten Unruhen,
aus der gedachten Stadt und dem niedersächsischen Kreise
entfernt worden war, verschlossen gewesen; Erzbischof
Friedrich aber, welcher der lutherischen Confession eifrigst
zugethan war, stellte, aller Protestationen des bremischen
Stadtmagistrats und der von demselben ergriffenen
gewaltsamen Maßregeln ungeachtet im J. 1638 am 23. Sept.
den noch daselbst fortdauernden Gottesdienst in derselben
wieder her.
- 12) S. königl. schwedische Instruction vom 20.
Juli 1652 für die Bedienten bei Gouvernir- und Regirung der
Herzogthümer Bremen und Verden in Pratje’s Altes und
Neues B. 4. S. 1–98.
|
|
S. 448 Sp. 2 |
BREMEN |
|
|
Ritterschaft namentlich durch einen
allgemeinen Abschied oder Landtagsreceß d. d. Bremen
den 30. Juli 1651) ihre althergebrachten Gerechtsame
bestätigt; die vom Könige Karl XI. im J. 1692 beigefügte
s. g. Erläuterung der bestätigten Privilegien der
bremischen Stände, durch die sie bedeutend eingeschränkt
wurden, hob König Georg II. von Großbritannien, als Herzog
von Bremen, da er im J. 1732 am 30. Juli die Landesständigen
Privilegien bestätigte, gänzlich auf 13). |
|
|
So bald die Königin Christina zum Besitz
der Bremischen und Verdenschen Länder gelangt war, fing sie
auch hier an, die Domaninal- und geistlichen Güter zu
verschenken, und sie trieb dieses weiter, als irgend einer ihrer
Vorfahren. Die ansehnlichen Güter der Domkapitel, alle
Klöster im Lande, verschiedene Ämter und Flecken
u. s. w. wurden von ihr an 89 ihrer vornehmsten
Civil- und Militärbedienten, Leibärzte und andre verschenkt.
Dadurch gerieth das Finanzwesen auch in diesen Provinzen
ganz in Verfall. Nach einem frühern Versuche, den Karl X.
Gustav gleich nach Christinens Thronentsagung machte,
demselben durch ein angesetztes Reductionskollegium
aufzuhelfen, welcher aber größtentheils wegen der unruhigen
Zeiten seinen Zweck verfehlte, riß endlich das unter Karl XI.
auf einen festen Fuß gesetzte Reductionskollegium die Krone
Schweden – das Hauptland mit den Nebenländern – aus dieser
Verlegenheit. Damals wurden denn also auch die in den
Herzogthümern Bremen und Verden verschenkten Güter
wieder eingezogen 14). –♦ |
|
|
Gegen die Mitte der königl. schwedischen
Regirungsperiode trat auf eine Zeitlang eine politische
Veränderung ein. Schweden wurde im J. 1675 in die
Reichsacht erklärt, weil es mit den gegen das teutsche Reich
immer noch feindseligen Frankreich ein Bündniß geschlossen
und sich hatte verleiten lassen, dem am Oberrhein
kriegführenden Kurfürsten von Brandenburg durch einen
feindlichen Einfall in seine Länder unter dem General
Wrangel eine Diversion zu machen. Damit nun unter diesen
Umständen keine andre benachbarte Macht die Herzogthümer
besetzen möchte, vereinigten sich der Herzog Georg Wilhelm
von Celle, der Herzog Rudolph August von
Braunschweig-Wolfenbüttel, und der Bischof von Münster, Bernhard von
Galen, diese Länder bis zum Ausgang der Sache in Besitz zu
nehmen, um mögliches Unheil von sich selbst zu entfernen.
Die beiden Herzoge nahmen Stade und den größten Theil des
Herzogthums Bremen, der Bischof aber das Herzogthum
Verden und den zunächst daran gränzenden Theil des
Herzogthums Bremen ein, ohne daß eine wesentliche
Veränderung in der Landesverfassung gemacht
wurde. –♦ |
|
Diese interimistische
|
|
|
|
|
- 13) S. kurzer, aber gründlicher Bericht von den
althergebrachten und confirmirten Gerechtsamkeiten der
löblichen Landstände und Ritterschaft des Herzogth. Bremen
in Pratje’s Herzogth. Bremen u. Verden III. 197 – 402,
ingleichen: Joa. Nic. Goetze commentatio de origine, statu
hodierno juribusque praecipuis ordinum provincialium
ducatuum Bremens. et Verdensis. Goeting. 1795. 4. –
Vom bremischen Adel insonderheit, s. Pratje Altes und Neues
I. 241 fgg. II. 103 fgg. III. 1 fgg. IV. 151 fgg. V. 201 fgg. VII.
187 fgg. XI. 171 fgg.
- 14) Weitere Nachricht von der
Geschichte dieses Donationswesens s. in Pratje Herzogth.
Bremen und Verd. V. 327 fgg.
|
|
S. 449 Sp. 1 |
BREMEN |
|
|
Besetzung hörte mit dem J. 1679 auf. Karl
XI. kam zur Ruhe, entsagte weislich allen Kriegen, und dachte
nur daran, seinem durch die Kriege geschwächten Reiche eine
festere und glücklichere Verfassung zu geben, woran denn
jene Länder auch Theil nahmen. |
|
III-3 |
Neue Geschichte. Dritter Abschnitt. Die
interimistische Dänische Periode (J. 1712 – 1715) und
Großbritannisch-hannoversche Regierungszeit seit dem J.
1715. |
⇧ Inhalt |
|
Unter seinem Sohn und Nachfolger Karl
XII. erfuhren diese Herzogthümer eine doppelte neue
Veränderung der Landesherrschaft, zuerst die Dänische, und
dann die Großbritannisch-hannoversche. Die Kriege, welche
Karl XII. unaufhörlich in weit entlegenen Ländern führte, sein
dadurch geschwächtes Reich, und Umstände, die in der
Vorzeit ihren Grund hatten, veranlaßten den König Friedrich
IV. in Dänemark, im J. 1712 am 31. Juli eine Armee von
11,000 Mann in 2 Kolonnen über die Elbe zu setzen, mit
welcher er nach 5 Wochen Stade eroberte und dadurch Herr
des Bremen- und Verdenschen wurde.♦ |
|
|
Doch überließ er sie im J. 1715 am 11. Juli
dem mit ihm verbündeten Könige von Großbritannien als
Kurfürsten von Braunschweig-Lüneburg gegen 6 Tonnen
Goldes, worauf die wirkliche Cession am 15. Okt. desselben
Jahres erfolgte. Nach Karls XII. Tode (1718) entsagte auch die
Königin Ulrike Eleonore, welche die Nothwendigkeit
erkannte, ihren Ländern Frieden und Ruhe wieder zu geben,
ihren Ansprüchen auf diese Herzogthümer gegen Erlegung
von 1 Million Thlr., und 90,000 Thlr. Schadloshaltungsgelder,
über welchen letztern Punkt beide kontrahirende Theile sich
im J. 1729 am 18. Aug. zu Hamburg verglichen. –♦ |
|
|
Zu diesen angeführten Summen, welche
Hannover auf die Erwerbung der beiden Herzogthümer
verwandt hat, kommen nach andre beträchtliche Summen,
welche zur Einlösung verpfändeter Domänen erfordert
wurden. Doch schlägt Scharf 15) das Ganze, was die
Erwerbung jener Provinzen gekostet hat, mit 2½ Million Thlr.
zu hoch an, indem er das Geld, welches von Zeit zu Zeit zum
Ankauf von Privatgütern und Privatgerechtsamen im Lande,
zu großen Deichsunkosten u. s. w. verausgabt ist,
mit Unrecht zu demjenigen zählt, wofür diese Herzogthümer
ursprünglich von Hanover erworben sind, wiewol diese
Provinzen dem Könige sonst allerdings diese 2½ Millionen
und wol noch ein mehres gekostet haben. |
|
|
Unter königlich
Großbritannisch-Hannoverscher Regirung genossen die Bremen- und
Verdenschen Länder eine langjährige Ruhe, und der
Wohlstand des Landes stieg insonderheit auch durch die im J.
1750 begonnene und immer fortdauernde Moorkultur, wovon
schon die im J. 1790 in den Annalen der
braunschweig-lüneburgischen Kurlande S. 704 fgg. gegebene Übersicht
Erstaunen erregen muß. Nur der 7jährige Krieg führte
vorübergehende Übel herbei. Der Lüneviller Friede (1802)
arrondirte das kleine Gebiet der jetzigen freien Hansestadt
Bremen, und entzog zur Erreichung dieses Zwecks dem
Herzogthum Bremen die alte Metropolitankirche mit ihren
Zubehörungen
|
|
|
- 15) Annalen der braunschweig-
lüneburgischen Kurlande 6ter Jahrgang S. 305 – 322.
|
|
S. 449 Sp. 2 |
BREMEN |
|
|
und einigem angränzenden Gebiete. Gleich
darauf äußerte der große französische Revolutionskrieg auch
seine nachtheiligen Folgen auf die Bremen- und Verdenschen
Provinzen, als Napoleon dort das Statsruder führte. Die
Franzosen besetzten nebst den übrigen hannoverschen
Ländern auch diese in den J. 1803 – 1806. Die damalige
Überlassung derselben an Preußen dauerte nur bis zur Schlacht
von Jena. Um dieselbe Zeit erfolgte die französische
Wiederbesetzung.♦ |
|
|
Vieles vom Bremen- und Verdenschen
wurde darauf den im J. 1810 errichteten ephemerischen
Königreiche Westphalen zugetheilt, aber zum Theil bald
wieder von demselben durch des damaligen französischen
Machthabers Willen getrent und seinen Staten einverleibt, bis
sie durch die neusten Ereignisse wiederum ihrem
rechtmäßigen Landesherrn zufielen. |
(Schlichthorst.) |
S. 449 Sp. 2 ⇩ |
|
⇧ Inhalt |