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Bremen (Hamburg.) Erzbisthum. (Kirchl.
Geographie). Karl der Große theilte Sachsen, sobald er
dasselbe sich unterworfen zu haben glaubte, in Bisthümer aus.
Für Bremon an der Wirraha wurde der Britte Willehad 787
zum ersten Bischof geweiht, und der Metropole von Köln
unterworfen; aber erst der Vertrag von Salz (803) befestigte
diese Einrichtung. Für die überelbischen Sachsen wurde
sodann 811 ein Bisthum in Hamburg errichtet, dem Heridag
vorstand, von Ludwig dem Frommen 817 wieder aufgehoben
und der Sprengel unter Bremen und Verden so getheilt, daß
der Bischofssitz selbst in des letztern Loos fiel.♦ |
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Bei den Bedürfnissen des nordischen
Missionars S. Ansgarius stellte Ludwig das Stift 831 wieder
her, und setzte diesen als Erzbischof des ganzen unbekehrten
Norden ein. Die Kathedrale zerstörten 845 die normännischen
Seeräuber völlig, und daher versetzte Ludwig der Teutsche,
nach Bischof Leuderich von Bremen Tode, 847 Angar in
dieses Stift. Verden entsagte allen Ansprüchen auf den
vormaligen Antheil an der Hamburger Diöcese, und auch Köln
gab seine Metropolitanrechte über Bremen auf, und so wurde
858 aus der Bremischen und Hamburgischen Parochie ein
einziges Erzstift gebildet, (jedoch noch mancherlei
Anfechtungen ausgesetzt) dem die nordischen Bischöfe zu
Suffraganen bestimt wurden, wovon aber endlich nur die
spätern Bischöfe im überelbischen Slavenlande Lübeck,
Ratzeburg, (Mecklenburg) Schwerin gerettet wurden.♦ |
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Seit der neuen Zerstörung Hamburgs
(1072) wurde der erzbischöfliche Stuhl für immer zu Bremen
aufgeschlagen, und von dieser Kathedrale der Titel allein (seit
1223 gesetzlich) geführt. Hamburg kam bei dieser
Vereinigung in das Verhältniß einer abgesonderten Provinz,
blieb aber stets eine von Bremen geschiedene Kirche, das
fortdauernde eigene Domstift behielt auch bei der Wahl des
gemeinschaftlichen Oberhaupts Rechte.♦ |
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Dieser Zustand dauerte bis zur
Reformation und dem Osnabrücker Frieden, durch welchen
(Art. X. §. 7.) die geistliche Herrschaft ganz zerstört, und in
dessen Folge auch 1650 das Bremer Domkapitel von dem
neuen Herzog Bremens, der Krone Schweden, völlig
aufgelöset wurde, während das Hamburger bis zur
allgemeinen Verweltlichung der teutschen Stifter fortbestand,
wo dann die Stadt solches durch den §. 27. des Reichs-Deput.-
Hauptschlusses vom 25. Febr. 1803 erwarb und aussterben
ließ. |
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So theilte sich das Erzstift Bremen in zwei
ganz |
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BREMEN |
⇧ Inhalt |
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verschiedene Sprengel, den südwestwärts
der Elbe belegenen, und den nord- oder ostelbischen,
Nordalbingien im Mittelalter genant. Ersterer sollte nach
Karls des Gr. Bestimmung die Landschaften Wigmodia und
Lorgon von sächsisch teutscher Erde, Rustringen, Ostringen,
Wangia, Norden von den friesischen Fluren begreifen. Wir
haben über die Gränzen des Bremischen Sprengels, wie über
die des benachbarten Verdens eine Urkunde von Karl dem Gr.
und 788 zu Speier ausgestellt, welche zwar der Form nach
nicht echt, und worin Vieles interpolirt ist, dem Inhalte nach
aber vor der Kritik bestehen mag. Hienach lief die
Sprengelgränze des Bisthums Bremen vom Nordener
Meerbusen in Ostfriesland an, längs der Küste der Nordsee bis
zur Elbe (so daß Helgoland außerhalb dieser Linie zu
Schleswig bleibt) und in dieser herauf am Hamburger
Sprengel bis zur Lühe, wo das Verdensche Bisthum Nachbar
wird, und von diesem Fluß auf einem, im Einzelnen noch nicht
völlig aufgeklärten Wege zur Oste, Otter, Wümme (Worpe?)
zur Weser (zwischen Bremen und Verden) in dieser herauf
und wieder auf die östliche Seite herüber, einen kleinen Strich
zwischen dem Verdenschen und Mindenschen Sprengel, so
weit der Lorgoe auf dieser Seite der Weser sich ausbreitete,
einkreisend, dann wieder auf das westliche Ufer zwischen
Nienburg (Mindensch) und Bücken (Bremisch) über, etwa auf
der Gränze zwischen Ober- und Unter-Grafschaft Hoya zur
Hunte, wo sie auf die Diöcese von Osnabrück stieß, zwischen
Wartenburg, zu letzterer, und Oldenburg, zu Bremen gehörig,
über diesen Bach und von da an längs dem Münsterschen
Sprengel, auf ziemlich unerforschter Schneide nach Aurich,
diese Stadt selbst zu Münster lassend, und von da zur
Norder-Ems, so daß auch die Insel Bant münstrisch bleibt. In späterer
Zeit fand eine Abänderung Statt, indem Verden, für die
Wiederabtretung des ihm zugetheilten Striches der Hamburger
Parochie, einen Ersatz zwischen Elbe und Weser erhielt, den
man wol nur zwischen Worpe, Wümme und Kaltenbacher
Moor suchen kann. |
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Dieses Land war in 5 Archidiakonate
vertheilt: 1) den des Domdechants (wahrscheinlich blos die
Stadt und deren Weichbild begreifend), 2) des Dompropsts, 3)
des Vicedoms, von Hadeln und Wursten genant, beide im
Osten der Weser, 4) von Bücken (sächsischer) und 5)
Rustringen (friesischer Erde) im Westen des Flusses. (S. über
die Gränzen und Eintheilung des Erzbisth. Bremen von Delius.
Werniger. 1808. 8. und Wedekind’s Hermann Herz. von
Sachs. 1. Vorarbeit. S. 98–109 auch: Noten zu einigen
Geschichtschreibern des teutsch. Mittelalters 1. Heft S. 48 ff.
und S. 1 ff. von Limes Saxonicus im Nordosten der Elbe,
vergl. Archiv der Gesellschaft für ält. teutsche Geschichtk. 3.
B. S. 657)♦ |
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Das Hamburger Bisthum mag nach der
ersten Einrichtung wol alles Land zwischen Elbe, Eider, Bille
und Trave, oder wenigstens der sächsischen Landwehr (Limes
saxonicus) haben begreifen sollen 1; unter Otto I.
wurde dann
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- 1) Daß später der Bezirk bis zur Peene
und dem Demmin ausgedehnt wird, Helmold l. c. 2. 6. n. 1.
ed. Bangert bezieht sich auf die Zeit, wo das Bisthum
Aldenburg in Wagrien, welches für die Slawen gestiftet war,
schon untergegangen, und der {1} Anspruch auf dessen
Sprengel, oder die Reste desselben mit Hamburg vereinigt
waren. Verden muß seine früheren Rechte auf dem östlichen
Elbufer bei der Stiftung von Aldenburg mit aufgegeben haben,
denn wir finden nachher nirgends einer Erwähnung, vielmehr
wurde bei der Stiftung Ratzeburgs die Billgränze durch den
Erzbischof von Bremen-Hamburg bestimt. Urk. Heinrich d.
Löwen. 1158 bei Westphalen II. 2033.
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{1} Fußnote von Sp. 2 ergänzt. |
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952 Aldenburg für Slavien
abgeschieden 2), der stete und im Ganzen
unglückliche Kampf mit den slavischen Stämmen ließ diese
vorrücken, zerstörte Aldenburg, dessen Sprengel mit an
Hamburg fiel, es verengte diesen Raum immer mehr, so daß
der früher sächsische Antheil von Wagrien ganz verloren ging,
und auch das eigentliche Holstein sehr verkleinert, und
dadurch, bei der Wiedereroberung, Raum für den (erneuerten
Aldenbuger) Lübecker Sprengel wurde 3).♦ |
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Die Gränze, welche daher in der späteren
Zeit das überelbische Sachsenland und dessen Stift Hamburg
hatte, war folgende: Der damalige Hauptstrom der Elbe
(wahrscheinlich die jetzt sogenannte: Dove Elbe) mit den
nördlich desselben liegenden Inseln 4), namentlich
mit Einschluß von Billwerder, und der jetzt zugedeichte Arm
der Bille, welcher diese Insel von Korslach und Altengamme
trennte 5), an der Bille herauf, und dem Ratzeburger
Sprengel zu der Vereinigung der beiden Hauptarme bei
Trittow, welches Hamburgisch war. Dann die Wasserscheide
zwischen Bille, Trave, Schwentine und Schwale auf der einen,
und Alster, Bram, Stor bis zum westlichen Ufer der Eider
(nämlich der eigentlichen Quelle von Bordisholm südlich)
anderer Seits, neben Lübeck hin. Also Stormarn, Dithmarsen
und das eigentliche Holstein. In diesem ganzen Distrikt übte
der Propst des Hamburger Domstifts die Rechte des
Archidiakons, der Dechant aber die über die Stadt Hamburg
und deren Gebiet 8).
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(Delius.) |
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- 2) Adam von Bremen bei
Lindenbrog. Fabricius B. 2. K. 8. S. 18. Helmold B. 1. K.
12. Nr. 4 ff. u. K. 20. Nr. 2. S. 33. u. 60. a. a. O.,
wenn K. 79. Nr. 2. S. 157. Wagrien nicht genant wird, so liegt
wol nur ein Auslassungsverfehlen zum Grunde.
- 3) Um 1150
(Helmold (B. I. K. 24. S. 65. K. 79. S. 158) vom Erzbischof
Hartwig, bevor Heinrich der Löwe die Investitur erlangte.
- 4)
Anders lassen sich die fortwährenden Aufführungen der
Elbinseln in den spätern Diplomen, sind sie gleich aus der
Urk. von 834 geflossen: omnes quoque paludes infra sive juxta
Albiam positas – infra ejusdem terminos parochiae ponimus,
nicht wol erklären.
- 5) Wedekind Noten 1. 65. seit der
Stiftung von Ratzeburg. Urk. 1158. Westphalen 2. 2034.
- 6)
Das Verzeichniß der Benefizien der Propstei ist noch erhalten.
Staphorst Hamburg. Kirchengesch. I. 467.
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