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Forts. S. 340 Sp. 1 |
GLEICHGÜLTIG bezeichnet solche Gegenstände oder Zustände, welche auf unser
Gefühlsvermögen oder Gemüth (s. d. Art.) wenig oder keinen Eindruck in der Art machen, daß ihr
Vorhanden- oder Nichtvorhandensein in uns die Gefühle der Lust oder Unlust in merklichem Grade
hervorriefe. Übrigens ist dies ein sehr relativer Begriff: was einem als Kinde oder Greise
„gleichgültig" erscheint, ist oft das Gegentheil im erwachsenen Alter, z. B. die Geschlechtsliebe. Unter
besondern Umständen kann uns etwas sehr interessant werden, was uns sonst ganz gleichgültig ließ;
z. B. der Anblick eines Landsmanns in fremden Gegenden, wie dies Goethe in der Iphigenia treffend
darstellt. Schlechthin „gleichgültig" ist daher eigentlich Nichts. Vergl. den Artikel Adiaphora. |
(Dr. K. H. Scheidler.) |
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