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Allgemeine Encyclopädie HIS-Data
5139-1-69-340-1
Erste Section > Neunundsechzigster Theil
Werk Bearb. ⇧ 69. Th.
Artikel: GLEICHGÜLTIG
Textvorlage: Göttinger Digitalisierungszentrum
Siehe auch:
Hinweise: Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Bearbeitung
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Forts. S. 340 Sp. 1 GLEICHGÜLTIG bezeichnet solche Gegenstände oder Zustände, welche auf unser Gefühlsvermögen oder Gemüth (s. d. Art.) wenig oder keinen Eindruck in der Art machen, daß ihr Vorhanden- oder Nichtvorhandensein in uns die Gefühle der Lust oder Unlust in merklichem Grade hervorriefe. Übrigens ist dies ein sehr relativer Begriff: was einem als Kinde oder Greise „gleichgültig" erscheint, ist oft das Gegentheil im erwachsenen Alter, z. B. die Geschlechtsliebe. Unter besondern Umständen kann uns etwas sehr interessant werden, was uns sonst ganz gleichgültig ließ; z. B. der Anblick eines Landsmanns in fremden Gegenden, wie dies Goethe in der Iphigenia treffend darstellt. Schlechthin „gleichgültig" ist daher eigentlich Nichts. Vergl. den Artikel Adiaphora.
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HIS-Data 5139-1-69-0340-1: Allgemeine Encyclopädie: 1. Sect. 69. Theil: Gleichgültig HIS-Data Home
Stand: 14. November 2017 © Hans-Walter Pries