Provinz Westfalen: Stand der Städte

HIS-Data 2418

westlich Münsterscher Wahlbezirk

Provinz Westfalen: Stand der Städte
westlich Münsterscher Wahlbezirk

Art:

  Wahlbezirk des Provinzialstandes der Städte S. 111

Rechtsgrundlage:

13.07.1827 Verordnung wegen der nach dem Gesetze vom 27.03.1824 vorbehaltenen Bestimmungen für die Provinz Westfalen Preuß. Ges. Slg. 1827 S. 110

Gültigkeit:

  13.07.1827-31.03.1887 s. Stadt (Westfalen, Provinz)

Umfang:

  Westlich Münsterscher Wahlbezirk -

Stimmen

  Preuß. Ges. Slg. 1827 S. 112. - Auf Grund seiner geographischen Lage hätte auch Bocholt in diesen Bezirk gehört. Diese Stadt wurde aber dem östlich Münsterschen Wahlbezirk zugeteilt.
Stand: 27. Juli 2016 © Hans-Walter Pries