Titel: |
Unterscheid der eintzelnen Dinge |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
49 Sp. 2188 |
Jahr: |
1746 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 49 S. 1109 |
Vorheriger Artikel: |
Unterscheid der Cörper |
Folgender Artikel: |
Unterscheiden |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
Quellenangaben |
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Unterscheid der eintzelnen Dinge, Differentia singularis oder individualis, ist
dasjenige, was auf
verschiedene Art
in einem Dinge sich determiniren lässet. |
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Nehmlich in einem eintzelnen
Dinge ist alles
determiniret, was sich in ihm wahrnehmen lässet, und daher hat
Wolff
gezeiget, daß das Principium individuationis, oder dasjenige, wodurch etwas zu einem
eintzelen Dinge wird, darüber die
Scholasticker so
viel
disputiret, in
einer gäntzlichen Bestimmung alles dessen, was in denen Dingen anzutreffen (omnimoda
determinatione eorum, quæ entibus insunt) bestehe, daß alles, was in einem Dinge
verschiedenes enthalten, auf
gewisse Art determiniret
wird. |
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Wenn man nun annimmt, was auf verschiedene Art in einem Dinge sich determiniren
lässet, indem die übrigen Determinationen einerley verbleiben, so macht das erste den
Unterscheid der eintzelnen Dinge (Differentiam singularem seu individualem) aus; was
aber einerley verbleibet, ist eben dasjenige, worinnen die eintzelen Dinge einander
ähnlich sind, und giebt
den Conceptum specificum, oder den
Begriff von der
Art der Dinge. |
Wolff
von GOtt, der Welt etc. II Th. §. 53. |