1. Th. Cap. II
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Seckendorff: Teutscher Fürsten-Staat HIS-Data
5226-1-3
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Von der Arthafftigkeit und Fruchtbarkeit des Landes.
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S. 17 (Forts.) CAP. III. ⇦  S. 17 (Anfang)
  Von der Arthafftigkeit und Fruchtbarkeit des Landes.
  Innhalt.
  Von teutschlandes fruchtbarkeit insgemein. §. 1.
  Unterscheid eines landes vor dem andern in diesem fall. §. 2.
  Bey beschreibung eines fürstenthums müssen die sonderbaren stücke der fruchtbarkeit angemercket werden. §. 3.
   
§. 1 §. 1.
  DIe fruchtbarkeit eines landes ergiebt sich aus der beschaffenheit des erdreichs und der witterung des himmels, gleichwie nun das gantze teutschland dißfalls mittelmäßiger und guter beschaffenheit ist, also sind auch alle dessen länder in gemein von GOtt also gesegnet, daß darinnen allerhand mittel zur menschlichen nahrung wohl aufzubringen.
  §. 2. Gleichwohl ist auch deroselben unterschied nicht zu verleugnen, indem bald dieses zum ackerbau, jenes zum weinwachs, eines zur viehe-zucht,
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  ein anders zur schiffarhrt und handlung besser und bequemer gelegen ist. Es ist fast kein land und fürstenthum, welches nicht in einem amt und bezirck anders, als in dem andern geartet wäre.*
  * Ja offte in einem fluhr ist die güthe des erdbodens unterschiedlich.
§. 3 §. 3. Dannenhero ist nothwendig, und kan aus denen special-beschreibungen der ämter, hieher kürtzlich und summarisch zum bericht angemercket werden, so wohl was insgemein im gantzen lande am meisten zu wachsen und zu gerathen pflegt, als auch, was von menschlichen lebens- und nahrungs-mitteln, als allerley gedreydig, wein, viehe, wildpret, fischwerck, holtzung, an diesem oder jenem ort landes, am besten und häuffigsten zu haben, und hingegen wo es mangelt, und von andern orten erholet werden muß. Ingleichen, was schädliches sich darinnen befindet. So auch das land sonderbare gewächse und natürliche gaben hat, damit es handthierungen treibt, oder was sich für berg-arten und mineralien, saltzwercke und dergleichen, darinn ereignen, das alles kan und muß in diesem capitel mit angeführet werden.
  * Ein muster davon kann man in des herrn Pufendorffs historischen einleitungen, wie auch in dem so genannten europäischen Herold und dergleichen schrifften antreffen, und von solchen leicht die application auf die beschreibung einzelner fürstenthümer, herrschafften und ämter machen.
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Stand: 12. September 2017 © Hans-Walter Pries