S. 17 (Forts.) |
CAP. III. |
⇦ S. 17 (Anfang) |
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Von der Arthafftigkeit und Fruchtbarkeit des Landes. |
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Innhalt. |
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Von teutschlandes fruchtbarkeit insgemein. §. 1. |
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Unterscheid eines landes vor dem andern in diesem fall. §. 2. |
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Bey beschreibung eines fürstenthums müssen die sonderbaren stücke der fruchtbarkeit
angemercket werden. §. 3. |
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§. 1 |
§. 1. |
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DIe fruchtbarkeit eines landes ergiebt sich aus der beschaffenheit des erdreichs
und der witterung des himmels, gleichwie nun das gantze teutschland dißfalls
mittelmäßiger und guter beschaffenheit ist, also sind auch alle dessen länder in gemein
von GOtt also gesegnet, daß darinnen allerhand mittel zur menschlichen nahrung wohl
aufzubringen. |
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§. 2. Gleichwohl ist auch deroselben unterschied nicht zu verleugnen, indem bald
dieses zum ackerbau, jenes zum weinwachs, eines zur viehe-zucht, |
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Teutschen Fürsten-Staats |
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ein anders zur schiffarhrt und handlung besser und bequemer gelegen ist. Es ist fast
kein land und fürstenthum, welches nicht in einem amt und bezirck anders, als in dem
andern geartet wäre.* |
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* Ja offte in einem fluhr ist die güthe des
erdbodens unterschiedlich. |
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§. 3 |
§. 3. Dannenhero ist nothwendig, und kan aus denen special-beschreibungen der
ämter, hieher kürtzlich und summarisch zum bericht angemercket werden, so wohl was
insgemein im gantzen lande am meisten zu wachsen und zu gerathen pflegt, als auch, was
von menschlichen lebens- und nahrungs-mitteln, als allerley gedreydig, wein, viehe,
wildpret, fischwerck, holtzung, an diesem oder jenem ort landes, am besten und
häuffigsten zu haben, und hingegen wo es mangelt, und von andern orten erholet werden
muß. Ingleichen, was schädliches sich darinnen befindet. So auch das land sonderbare
gewächse und natürliche gaben hat, damit es handthierungen treibt, oder was sich für
berg-arten und mineralien, saltzwercke und dergleichen, darinn ereignen, das alles kan
und muß in diesem capitel mit angeführet werden. |
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* Ein muster davon kann man in des herrn
Pufendorffs historischen einleitungen, wie auch in dem so genannten europäischen Herold
und dergleichen schrifften antreffen, und von solchen leicht die application auf die
beschreibung einzelner fürstenthümer, herrschafften und ämter
machen. |
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