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§. 5. Demnach aber die zeiten und läuffte manchen
fall an den tag bringen, darauf man vorhero nicht gedacht, die
disciplin auch immer mehr und mehr fället, und falsche lehre und
meynungen fürkommen, dadurch die kirche GOttes zerrüttet wird so
pfleget der Landes-Herr mit seinem consistorio desto sorgsamer und
fleißiger zu seyn, über den alten wohlbedachten ordnungen nicht
allein zu halten, sondern auch auf fernere gute anstalten zu
gedencken da denn nach art und anleitung der alten christlichen
exempel in etlichen orten gewöhnlich, und mit nutz einzuführen, daß
die verständigsten und erfahrnesten kirchen-diener, auf verfügung
der Landes-Fürstlichen Obrigkeit zusammen gefordert, ein |
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S. 311 |
Anderer Theil. Cap. 12. |
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Synodus gehalten, mit ihnen über denen
entstandenen fällen, und bedencklichen fragen christliche
berathschlagungen vorgenommen,ein schluß gemacht, und so denn dem
Landes-Fürsten zu seiner ersehung, auch fernerer erinnerung oder
approbation, fürgetragen wird, da denn solche Synodal-Schlüsse
wenigers nicht, als andere ordnungen im lande in acht genommen
werden müssen. |
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