Provinz Westfalen

HIS-Data 2255

Bürgermeisterei

Provinz Westfalen
Bürgermeisterei

Art:

 Staatlicher Verwaltungsbezirk -

Rechtsgrundlage:

17.02.1800 Französische Gemeindeordnung Bull. lois France 3, 1, S. 23
13.10.1807Munizipalverwaltungsordnung des Großherzogtums Berg Rhein. Bund (Winkopp) H. 12 S. 526

Beginn:

18.11.1813 Scotti 18423, S. 189 = Kohl 1966 S. 142
25.11./13.12.1813Departement der Ruhr Eine vergleichbare Organisationsanordnung für den Bereich des Ruhr-Departements ist in der Literatur nicht zu ermitteln. Die Bestimmung vom 13.12.1813 (Scotti 1842 3, S. 196) geht jedoch bereits von einer analogen Struktur aus. Die Umbenennung dürfte daher 25.11. oder kurz danach erfolgt sein.

Vorgänger:

  -

Name:

 Die während der Zugehörigkeit der westfälischen Territorien zu Frankreich bzw. dessen Satellitenstaaten zwischen 1808 und 1813 entstandenen Mairien / Mairien (Berg) wurden ab 1813 als Bürgermeistereien weitergeführt. Scotti 1842 3, S. 189 = Kohl 1966 S. 142

Zugehörigkeit:

1813-1816 Kreis (Preußen) -
1816-1827 Kreis (Preußen 1815) -
1827-1845Kreis (Westfalen) -

Umfang:

 Rechtlich ohne weitere Untergliederung. Faktisch waren die in den Mairien zusammengefassten älteren kommunalen Einheiten (z.B. Städte, Kirchspiele, aber wohl auch tlw. Bauerschaften) noch erhalten geblieben und wurden in besonderer Form weitergeführt. Leesch in Geschichtl. Handatlas Westfalen3, 6 Vorbem. Nr. 1. Leesch spricht von ehemaligen Gemeinden. Zumindest im Hochstift Münster hat es keine solchen gegeben.

Ende und Nachfolger:

ab 1831 Ausgliederung der Städte -
1843-1845Überführung in die Ämter -
Stand: 25. Juli 2016 © Hans-Walter Pries