Preußen

HIS-Data 2243

Stadt (1831)

Preußen
Stadt (1831)

Status:

  Bezirk der Selbstverwaltung Präambel

Rechtsgrundlage:

17.03.1831 Revidierte Städteordnung Preuß. Ges. Slg. 1831 S. 10

Gültigkeit:

  für die Stadtgemeinen in den mit unserer Monarchie wieder und neu vereinigten Provinzen und Landesteilen . Seit 1850 nicht mehr neu eingeführt; 1856 aufgehoben. Präambel. - Preuß. Ges. Slg. 1856 S. 263 § 85

Einführung:

- Durch Einzel-Kabinetts-Order Nachweis bei den einzelnen Städten: Minden, Herford, Bielefeld, Höxter, Dortmund
18.03.1835 Auf Grund Kabinetts-Order Preuß. Ges. Slg. 1835 S. 40 in Verb. mit § 2 Verordnung vom 17.03.1831 Preuß. Ges. Slg. 1831 S. 37
31.10.1841Auf Grund Verordnung Preuß. Ges. Slg. 1841 S. 322

Zugehörigkeit:

  Alle Ortschaften, die in den Grenzen eines Kreises liegen, gehören zu demselben... Preuß. Ges. Slg. 1815 S. 91
  Die Stadt wurde in Westfalen mit der Einführung der Städteordnung aus dem Bezirk der Bürgermeisterei ausgegliedert. -

Umfang:

  Zur Stadt gehören sämtliche Grundstücke innerhalb der Stadt, der Vorstädte und der städtischen Feldmark. § 5 S. 11

Vorgänger:

  -

Nachfolger:

1850-1853 Gemeinde (Preußen 1850) Falls individuell eingeführt
1856-1933Stadt (Westfalen 1856) Preuß. Ges. Slg. 1856 S. 263 § 85

Bestand

Provinz Westfalen
1836 1837 ab 1838

Literatur

  • Conrad, Horst: Die Einführung der Revidierten Städteordnung in der Provinz Westfalen : Ein Überblick. - in: Archivpflege in Westfalen und Lippe 35 (1992) S. 8-12
  • Wex, Norbert: Staatliche Bürokratie und städtische Autonomie : Entstehung, Einführung und Rezeption der Revidierten Städteordnung von 1831 in Westfalen. - Paderborn : Schöningh, 1997. - (Forschungen zur Regionalgeschichte ; 19)
Stand: 28. Juli 2016 © Hans-Walter Pries