Titel: |
Relegation (Academische) |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
31 Sp. 438 |
Jahr: |
1742 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 31 S. 232 |
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Relegation |
Folgender Artikel: |
Relegation (ewige) |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
Quellenangaben |
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Relegation (Academische) Relegatio Academica, ist, wenn
Studenten von einer
hohen
Schule, deren
Statuten sie nicht gemäß
gelebet,
entweder nur auf
gewisse
Jahre oder beständig
und auf Lebenslang, (in perpetuam oder ad dies vitae) und in Ansehung dieses
letztern wiederum mit Vorbehalt ihrer
Ehre oder
mit
Verlust
derselben (cum infamia) ausgeschlossen u. verbannet werden. |
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Jedoch aber ist die Academische Relegation noch lange nicht mit
demjenigen Schimpf begleitet, als die Relegatio civilis, so alle mahl durch
den Hencker oder Büttel geschiehet, es wäre denn die Relegatio cum
infamia. |
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