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Zedler: Relegation (Academische) HIS-Data
5028-31-438-1
Titel: Relegation (Academische)
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 31 Sp. 438
Jahr: 1742
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 31 S. 232
Vorheriger Artikel: Relegation
Folgender Artikel: Relegation (ewige)
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Quellenangaben
  Relegation (Academische) Relegatio Academica, ist, wenn Studenten von einer hohen Schule, deren Statuten sie nicht gemäß gelebet, entweder nur auf gewisse Jahre oder beständig und auf Lebenslang, (in perpetuam oder ad dies vitae) und in Ansehung dieses letztern wiederum mit Vorbehalt ihrer Ehre oder mit Verlust derselben (cum infamia) ausgeschlossen u. verbannet werden.  
  Jedoch aber ist die Academische Relegation noch lange nicht mit demjenigen Schimpf begleitet, als die Relegatio civilis, so alle mahl durch den Hencker oder Büttel geschiehet, es wäre denn die Relegatio cum infamia.  

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Stand: 26. Oktober 2016 © Hans-Walter Pries