HIS-Data
Seckendorff: Teutscher Fürsten-Staat HIS-Data
5226-3-3-1-10
Dritter Theil > Cap. 3 > Sect. 1 > §. 10
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Was der obrigkeit amt bey bergwercken sey
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    ⇦ S. 401: §. 9
S. 402 §. 10. [1] Dieses alles ist in den berg-ordnungen ausführlich und mit mehrern zu finden, und siehet sonst insgemein die Landes-Obrigkeit dahin, daß auf den bergwercken zucht, gottesfurcht und erbarkeit, gestifftet, fleißiges gebet bey der gefährlichen arbeit, und zu erlangung göttlichen segens, öffters vorgenommen, fluchen, sauffen, schwelgen und schlägerey, dem allen das gemeine berg-gesind sehr ergeben, abgeschaffet, sie hingegen bey allerhand freyheit, dadurch sie in ihrem schweren stande ergetzet werden, gelassen, ihnen die victualien zu wohlfeilem kauff, ohne neuerliche aufsätze und beschwerungen, verschafft, denen gewercken die holtz- und andere materialien um ein billiges gelassen, durch die berg-beamte keine parthiererey, vorkauff, und andere beschwerung, wieder die arbeiter und gewercken, getrieben, arme gewercken, und schadhafftige wassernöthige zechen, mit der Herrschafft gebühr und zehenden leidlich gehalten der vorkauff in billichem werth gethan, und also in allen die gleichheit, billigkeit und mildigkeit, angesehen, und nicht durch allzugeitzige anstalten und härtigkeit die leute unterdrückt, abgeschreckt, aus dem, was mit saurer arbeit, und darstreckung ihres vermögens erworben, neidischer weise abgetrieben, und also an statt des segens der fluch erlanget werde: Wie denn ietziger zeit zu spühren, daß fast hin und wieder bey den bergwercken kein sonderbarer eintrag mehr zu finden seyn will, sondern dieselbe aus göttlicher straffe, oder verhängniß natürlicher ursachen, fast allenthalben zu sumpff gehen. Scan 422
S. 403 Dritter Theil. C. 3. S. 1. vom Berg-Regal.
  Denn man befindet, daß wegen krieg und sterben der berg-arbeiter wenig, und nicht um billichen lohn zu haben, oder die wasser in den bergen allzu sehr überhand genommen, oder keine lufft hinein zu bringen, oder die gänge sich abgeschnitten, oder auch, wie etliche dafür halten, die mettalle über ihre zeit gestanden, und sich wieder durch die innerliche dünste der erden verzehret, und nach berg-art zu reden, verwittert und untüchtig worden.

  Anmerkungen HIS-Data  
  [1] korrigiert aus: 11
   
HIS-Data 5226-3-3-1-10: Teutscher Fürsten-Staat: Dritter Theil: Cap. 3: S. 1: §. 10 HIS-Data Home
Stand: 4. Mai 2017 © Hans-Walter Pries