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Zedler: Regel HIS-Data
5028-30-1715-2
Titel: Regel
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 30 Sp. 1715
Jahr: 1741
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 30 S. 867
Vorheriger Artikel: Regecz
Folgender Artikel: Regel, oder Linial
Siehe auch:
Hinweise:

  Text   Quellenangaben
  Regel, Regula, heist ein Satz, welcher weiset, wie man ein gewisses Unternehmen anzufangen habe.  
  Sie ist entweder eine Würckung des Verstandes, und bestehet aus abstracten Ideen. da zu einem entweder die Erfahrung oder die Natur der Sache Anlaß gegeben, wie in mechanischen und künstlichen Sachen geschicht; oder ein Ausspruch eines andern, der zu befehlen hat, wie die moralischen Regeln beschaffen sind und zeigen, was ein Mensch thun oder lassen soll.  
  In denen Rechten sind Regeln eigentlich nichts anders, als gewisse kurtz gefaßte Sätze oder Vorschrifften, die nicht nur ein allgemeines Recht oder Gesetze enthalten, sondern auch auf alle darunter begriffene Fälle gedeutet werden könne, und wornach auch die letztern selbst ordentlicher Weise zu beurtheilen sind. l. 1. ff. de reg. jur.
  Dergleichen sonderlich die in dem angezogenen Titel befindlichen und so genannten Regulae Juris vorstellen.  
  Und ob zwar sonst überhaupt ein iedwedes Recht, oder Gesetze an und vor sich selbst schon den Namen einer Regel oder Vorschrifft verdienet, oder vielmehr in der That selber ist; so werden doch sonderlich in denen alten Römischen Rechten insgemein nur die letztern dadurch verstanden und angedeutet.
  • Oldendorp,
  • Hotomann,
  • Spiegel,
  • Pratejus.
  Siehe auch Rechts-Regel.  
     

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Stand: 11. Januar 2013 © Hans-Walter Pries