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Forts. S. 134 Sp. 1 |
BAIERN, (Bayern; Bojoaria Bajuvaria), vormaliges Herzogthum und nachheriges
Kurfürstenthum im baierschen Kreise, gegenwärtig in der Gesamt-Vereinigung aller ältern und
neuern Gebietstheile ein souveräner monarchischer Stat, dessen König Mitglied des teutschen Bundes
ist. |
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I. Geschichte. Sie ist sehr reich an offenen Quellen 1), und hat schon sehr
viele Bearbeiter gefun-
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- 1) A. Gesetzbücher, B. Generalien, C. Landständische Akten, s. unter dem Art.
Baierisches Recht.
D. Monumenta Boica, eine von der Akademie der Wissenschaften in München
herausgegebene Urkunden-Samlung von 1764 – 1821. in 24 Bänden bisher bestehend, die bei Klöstern
und geistlichen Stiftern vorhandenen Urkunden enthaltend.
E. Urkunden zum baier. Münz-, Berg- und
Kreisrecht, dann zu einer Geschichte des Lechrains. 6 B. v. J. G. Lori.
F. Urkundenbücher zu verschiedenen Streitschriften über die Kurwürde, über die österreich. Succession 1740, über die
Grafschaft Hirschberg, die Herrschaften Sulzburg, Pyrbaum, Wörth und Donaustauf, über die
Mauteinrichtung, über das Halleinische und Berchtesgadensche Salzwesen; insbesondere üb. die baier.
Succession u. d. Teschner Frieden 1778. 79. {1}
G. Concordaten mit den benachbarten Bischöfen
1751, 1785, 1789. mit verschiedenen Schriften über die baier. Nunciatur, den Hofbischof, die
Malteser-Zunge, u. s. w.
H. Chroniken von Zeitgenossen in Oefele Scriptor. rerum
boicarum T. 2. Aug. Vind. 1763. dann in beiden Pez, Freher, Canisius, Eccard, Schilter, Mencken
etc.
I. Codices diplomatici ad Meichelbeck Histor. Frising. ad Mausoleum St. Emerami, ad. Mederer
Annales Academiae Ingolstadiensis, zu Bergmann's Geschichte von München, Fr. v. Löwenthal
Geschichte von Amberg etc. ad Tolner Hist. Palatin, etc. Cod. Dipl. Episcopatus Ratisbonensis ed.
Th. Ried. 1816 etc.
K. Verfassungsurkunde für das Königreich Baiern 1808. 1818; dann die
Protokolle des Landtages 1819. 15 Bd.
(Im Reichsarchive wird an einem pragmatischen Repertorium
aller Urkunden von 1300 gearbeitet, das in Druck erscheinen soll.) |
{1} Fußnote von Sp. 2 ergänzt |
S. 134 Sp. 2 |
BAIERN |
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den 2). Sie umfasset die Merkwürdigkeiten des baierschen Volkes bei
drittehalbtausend Jahren, so wie die Thaten seiner Regenten; allein das Land, welches das baierische
Volk unter baierischer Regirung bewohnte, war nach verschiedenen Zeitaltern in seinem Umfange
sehr verschieden, bald alle Theile des dermaligen Königreiches und noch mehr in sich fassend, bald
auf den Bezirk des Herzogthumes Baiern an den Ufern der Donau beschränkt, je nachdem günstige
Verhältnisse das Ansehen und die Kräfte der Regirung und des Volkes mehrten oder minderten. (S.
den Art. Baiern, Herzogthum) |
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Zur bessern Übersicht wird diese Geschichte hier in sechszehn Absätzen
vorgetragen. |
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I. |
I. Urgeschichte des baierischen Volkes. |
⇧ Inhalt |
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Die Erzählung des Arnpeckh, Aventin und anderer älterer Geschichtschreiber, —
daß Bojus der Sohn des alemannischen Hercules, der Stammvater des baierischen Volkes gewesen
sey, — wird längst als Fabel angesehen. Der Ursprung des baierischen Volkes verliert sich gleich dem
Entstehen anderer Völker im Dunkel der Vorzeit, uns nimmer ergründbar. Ungefähr 600 Jahre v. Chr.
fallen die ersten Strahlen historischer Kunde auf das Land an der Donau und am Rhein. Dazumal
wohnten Bojer in der Mitte von Südteutsch-
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- 2) Die hauptsächlichsten sind:
a. v. Arnpeckh Chronicon Bojoariae in B. Pez Thesaur. Anecdot. T. III.
b. J. Aventin
Annalium Bojorum Lib. VII. — ed. Ziegler, Cisner, Gundling, Schard,
auch teutsch von dem Verfasser.
c. A. Brunner
Annalium virtutis et fortunae Bojorum P. III. Mon. 1626 — 35.
d.
J. Adlzreiter Annales Boicae gentis. Monach. 1662 , 63. 3
T. f.
e. LeBlanc, Th.,
Histoire de Bavière. 4 T. Paris 1680.
f.
Statsgeschichte des Churhauses Baiern. Frankf. u. Leipz.
1743.
g. Stadler, P., Baierische Geschichte. München 1762.
h. Falkenstein, J. H. v., vollständige
Geschichte von Baiern. 3 B. Münch. 1763.
i. Westenrieder, L.,
Geschichte von Baiern für die Jugend
und das Volk. München 1786.
k. Geschichte und Erdebeschreibung von Pfalzbaiern, von den
Verfassern der Kinderakademie. 1786, 97.
l. Feßmaier, J. E.,
Geschichte von Baiern. Landshut 1803.
m. Milbiller, F., kurzgefaßte Geschichte v. Baiern. München 1806.
n. Hellersberg, K. v., Auszüge
aus den Jahrbüchern des baierischen Volkes. Landsh. 1812. München 1817.
o. Zschokke, H.,
Baierische Geschichten. 4 B. Aarau 1813 — 18.
Übersichten der baierischen Geschichte haben
geliefert: Gundling, Ludwig, Finsterwald, Pütter, Haid, Kaiser, Baumgartner, Westenrieder,
Stumpf u. a.
Haupttheile davon bearbeiteten: Velser, Aettenkhofer, Lori, Mederer,
Zirngibl, Gemeiner, Lipowsky. Lang, Pallhausen, Rudhart, Eisenmann u. a. |
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S. 135 Sp. 1 |
BAIERN |
⇧ Inhalt |
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land neben den Helvetiern. Damals zogen Bojer mit andern Galliern unter
Bellowes nach Italien, bauten Lodi, Pavia, und andere Städte: Bojer fochten nachher mit den Senonen
unter Brennus, und nahmen 390 v. Chr. die Stadt Rom ein, wurden aber in der Folge von Scipio
Nasica verdrängt, zogen zu den Tauriskern zwischen den Flüssen Donau und Sau, und wurden mit
ihnen 42 J. v. Chr. von den Dakiern überfallen und größtentheils aufgerieben, daher nachher die
boische Ödung (deserta Bojorum) an dem Neusiedlersee. |
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Sigowes, ein angeblicher Bruder des Bellowes, soll zu gleicher Zeit mit einem
ansehnlichen Heere ausgezogen seyn, und sich im herkinischen Walde niedergelassen haben. Von
diesem Volke hat ein Schwarm, Tolistobojer genannt, 280 J. v. Chr. die Heimath verlassen; vereint
mit andern Galliern drangen sie unter Anführung eines andern Brennus in Macedonien ein, eroberten
Byzanz, und ließen sich in Bithynien nieder, wo sie das Reich Gallogräcia, oder Galatia stifteten, das
die Römer erst 25 J. v. Chr. in eine Provinz verwandeln konnten. |
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Auch Julius Cäsar fand die Bojer im südlichen Teutschlande wohnend, und gab
einem Schwarme davon, der 58 J. v. Chr. ausgezogen war, Noreja erobert, und sich mit den
ausziehenden Helvetiern vereiniget hatte, auf Bitten der Äduer Wohnsitze in Gallien. — Der spätere
Tacitus behauptet, das Volk der Bojer habe in dem heutigen Böhmen (Bojohemum, Heimath der
Bojer) gewohnt, und sey von den Markomannen daraus 8 J. v. Chr. vertrieben
worden 3). |
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Es ist viel über die Frage gestritten worden, ob die Bojer gallischen oder teutschen
Ursprungs gewesen, und ob ihre Wanderungen aus dem heutigen Frankreich, oder von den Küsten der
Nord- und Ostsee ausgegangen seyen 4)? Dieser Streit wird sich von selbst heben, da nun so
ziemlich ausgemacht ist, daß Gallier und Germanen lange Zeit das nämliche Volk gewesen, das die
Griechen Kelten, die Römer Gallier genannt, ohne Unterschied, ob sie an der Donau, an dem Rheine,
oder an der Elbe wohnten; ihre Sprache, die keltische, damals mit der teutschen die nämliche, soll mit
der griechischen sehr nahe verwandt gewesen
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- 3) C. Julius Caesar de bello gallico; T. Livius in Hist. Rom. L. V. c. 34, 38.
Strabo rerum geographicarum L. IV et VII. Plinius Naturae historiarum Lib. 33. C. Corn. Tacitus de
situ, moribus et populis Germaniae. Plutarchus in Camillo et Mario. Justinus in Historicis
Philippicis. Florus in Epitome rerum romanarum etc.
- 4) Der ersten Meinung sind Cäsar, Livius,
Velser, Brunner, Adlzreiter, Lori, Westenrieder, und die Verfasser der Kinderakademie;
vorzüglich aber neuerlich Pallhausen, der aus den Namen der Flüsse und andern Überresten der
keltischen Sprache in Baiern die gallische Abkunft beweisen wollte. Die gegentheilige Meinung
behaupteten Just. Dithmar in notis ad Tacitum de moribus Germanorum; Leibniz in praefatione ad
annales Adlzreiteri et Brunneri; Mart. Schookius in Historia Brandenburgensi; Nic. Hier. Gundling
im Discours über die Reichshistorie; Falkenstein in der Geschichte von Baiern; Mederer in seinen
Beiträgen, und Lipowsky in seiner baierischen Geschichte.
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S. 135 Sp. 2 |
BAIERN |
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seyn. Erst zu Cäsars Zeiten wurde der Name Gallien von Germanien getrennt, und
auf das heutige Frankreich beschränkt, und in dieser Beschränkung haben die römischen Schriftsteller
in der Folge, ganz irrig, von den ältern Galliern gesprochen 5). —♦ |
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Schwerer zu lösen ist die Frage: ob die Baiern von den Bojern
abstammen 6)? ja noch mehr, es wird sogar in Zweifel gezogen, ob die Bojer eine bestimmte
Völkerschaft unter den Galliern oder Germanen gewesen seyen, oder ob ihr Name nicht einen
besondern Ausschuß dieser Völkerschaften, allenfalls einen auserlesenen Kriegerstand (Elites)
bedeutet habe, da es sonst kaum zu erklären ist, daß ein mächtiges Volk, welches überallhin
Mannschaft zu den größten Heerzügen gegeben, auf einmal verschwunden, und Jahrhunderte lang
ungenannt geblieben seyn soll 7). Können wir aus Mangel an Urkunden diese Fragen nicht
mehr lösen, und bleibt der Ursprung der baierischen Nation zweifelhaft; so ist sie doch nicht minder
edel, da die Geschichte, so lange sie ihren Namen kennt, Großes und Herrliches von ihr zu erzählen
hat. |
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II. |
II. Urgeschichte des Landes Baiern. |
⇧ Inhalt |
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Das Land, welches die Baiern, soviel wir zuverlässig wissen, seit mehr als 1300
Jahren bewohnen, wurde den Römern zu Augustus Zeiten bekannt unter dem Namen Vindelicien. Er
sendete 15 J. v. Chr. seine Stiefsöhne Drusus und Tiberius, den ersten nach Pannonien (Ungarn) und
Norikum (Österreich), dann beide im nächsten Jahre gegen Rhätien (Tirol) und Vindelicien. Diese
Länder wurden erobert, und zu römischen Provinzen gemacht. Vindelicien wurde in der Folge das
zweite Rhätien (Rhaetia secunda) genannt 8). —♦ |
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Da die Römer bei ihren beständigen Kriegen Hilfstruppen bedurften; so ist
wahrscheinlich, daß sie die dienstfähige Mannschaft dieser Provinzen in fernen Gegenden des Reiches
gebrauchten, und deshalb wurde angenommen, daß die aus Böhmen vertriebenen Bojer in dem
entvölkerten Noricum, und nachher in Vindelicien von den Römern aufgenommen worden seyen;
einige spätere Schriftsteller weisen ihnen diese Wohnsitze an, keiner der gleichzeitigen Römer spricht
von einer solchen Einwanderung der Bojer ins römische Reich 9). — ♦ |
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Die Römer, welche diese Provinzen durch Statthalter (Praesides) beherrschen
ließen, waren vorzüglich darauf bedacht, Vertheidigungs-Anstalten gegen die Einfälle der
germanischen Völker zu errichten. Es wurden Städte gebauet, und befestiget, z. B. Augsburg
(Augusta Vindelicorum), Regensburg (Augusta Tiberii); Heerstraßen wurden von Verona bis an die
Donau, von Pannonien bis an den Rhein ange-
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- 5) C. Chr. Barth Teutschlands Urgeschichte, B. I. S. 187.
- 6) Plato, genannt
Wild, hält sie für Longobarden, Krause für
Alemannen, Pfister und Mannert für Reste der
Heruler, Sciren, Rugier, und Turcilinger; Pallhausen
eiferte sehr gegen diese Meinungen.
- 7)
Barth a. a. O. S. 389.
- 8) Horatii
Carm. Lib. IV. Od. 4 et 24. Dio Cassius in
Hist. Romana. Strabo L. 4.
Pompon. Mela de sito orbis.
- 9) Strabo, Posidonius, Jornandes de
Getarum origine et rebus gestis. — B. Apell von der Ankunft der Bojer in Noricum und
Vindelicien.
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S. 136 Sp. 1 |
BAIERN |
⇧ Inhalt |
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legt. Mehre Standlager sind bekannt, z. B. bei Passau, Künzen, Straubing,
Regensburg, Pföring etc. (Castra Patava, quintana, Augustana, Regina vetera) etc. 10). —
♦ |
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Kaiser Adrian ließ am linken Ufer der Donau an und über der Altmühl, über
Gunzenhausen, Dinkelsbühl, und hinab an den Neckar eine Vertheidigungslinie mit Wall und Graben
(vallatum, Pfahl, Teufelsmauer) erbauen 11). —♦ |
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Diese Vertheidigungs-Anstalten hinderten weder den markomannischen Krieg
(v. J. 162 — 180), noch die Einfälle der Chatten und Alemannen (im Jahr 225), noch weniger den
Zug der Hunnen (i. J. 375), und den der Westgothen unter Alarich (i. J. 400). Am fürchterlichsten
wurden diese Länder in dem Zuge der Hunnen und ihrer Verbündeten unter Attila (i. J. 450)
verheeret.♦ |
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Bei diesen sogenannten Völkerwanderungen war die römische Herrschaft an der
Donau vernichtet, obwol erst Odoaker mit den Herulern durch Eroberung der Stadt Rom (i. J. 476)
dem abendländischen Reiche, zu dem beide Rhätien gehörten, ein Ende machte. Allein das neue Reich
wurde von Theodorich, dem Könige der Ostgothen erobert, und ein ostgothisches Reich gegründet;
dieses begriff auch beide Rhätien in sich, und er ließ sie durch einen Statthalter zu Augsburg (Dux
Rhaetiarum), regiren. Endlich, im J. 553 ward auch das gothische Reich
zertrümmert 12). |
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III. |
III. Die Baiern unter den Agilolfingern, (v. J. 554 bis 788). |
⇧ Inhalt |
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Gleich bei dem Untergange des ostgothischen Reichs findet sich im heutigen
Baiern (und zwar von der Iller bis an die Ens, von den Gränzen der Thüringer bis an den Fluß Nosius
bei Trient), das Volk der Bajuvarier, Bojoarier *) selbständig, unter
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- 10) Das Itinerarium Antonini enthält sechs Heerstraßen, die durch das heutige
Baiern führten, mit allen Hauptstationen, die sie berührten, vid. Tabula Peutingeriana, aus dem
Original der Wiener Bibliothek von Scheib herausgegeben; die k. Akademie der Wissenschaften
veranstaltet eine neue Ausgabe. Darüber, und über die vielen aufgefundenen römischen Ruinen,
Meilensteine, Inschriften, Münzen, Altäre, Bäder, Urnen, Grabhügel, Töpfereien sehe man auch
Aventin, Velser, Gewold delineatio Norici veteris — Resch Annales Sabionenses, Nachrichten von
Juvavia, (Salzburg), Limbrunn, Falkenstein, Rid, Westenrieders Geographie, Pallhausen,
Stichaner, Stark, Raiser u. a.
- 11) Aelius Spartianus in vita Hadriani Imp. — Flav.
Vopiscus in vitis Aureliani et Probi. — Döderlein, Hanselmann, Rettenbacher, und Buchner.
- 12)
Julius Capitolinus, Aelius Lampridius, Aelius Spartianus, Eutropius , Ammianus Marcellinus, S.
Hieronymus, Zosimus, Claudianus, Priscus, Idatius, Sidonius Apollinaris, Jornandes, Procopius,
Cassiodorus, Paul Warnefried de gestis Longobardorum u. a.
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- *) Bajoarier, auch Bajuvarier, und Boioarier. So hieß das Stammvolk der
heutigen Baiern, welches im ehemaligen Noricum und Vindelicien wohnte. Nach dem Zeugnisse des
Jordanes de reb. get. c. 55. war es unter diesem Namen bereits in der zweiten Hälfte des 5ten Jahrh.
bekannt. Über die Abkunft der Baioarier wird noch heut zu Tage gestritten. Gegen diejenigen, welche
sie mit dem bayrischen Geschichtschreiber Aventin durchgängig für Abkömmlinge der alten Bojer
halten, behaupten neuere Geschichtforscher mit größrer Wahrscheinlichkeit, daß die Baioarier nichts
anders als Reste verschiedener germani- {1} scher Völker waren, die bei den bekannten großen
Völkerzügen hier zurückgeblieben, daß sie nach und nach aus Alemannen, Thüringern, Herulern,
Rugiern, Sciren, Turcilingern, vereint mit einigen Überresten der alten tuskischen und gallischen
Einwohner in ein einziges Volk zusammengeschmolzen, und als Bewohner des ehemaligen
Bojerlandes, Baioarier oder Boioarier genannt worden seyen. Denn ihre Mundart zeigt rein den
altteutschen Ursprung, wenn gleich ihre Sprache mit einigen keltischen Wörtern vermischt war. Die
Römer sprachen mit keiner Sylbe von Bojern, die seit der Vertreibung derselben aus Bojenheim in
Teutschland vorhanden gewesen waren; auch Eugippus, der gleichzeitige Biograph des h. Severin,
kannte im 8ten Jahrh. keine Bojer in dieser Gegend. Mehr oder weniger ausführlich ist diese Meinung
vorgetragen in der Geschichte von Schwaben, neu untersucht und dargestellt von J. C. Pfister.
Heilbrunn a. N. Erstes Buch, 1803; in der ältesten Geschichte Bajoariens und seiner Bewohner etc.
von Conr. Mannert. Nürnb. u. Sulzb. 1807. und in dem kurzen Auszuge aus den Jahrbüchern des
baierischen Volkes von K. Edlen v. Hellersberg. Landsh. 1812. Die entgegengesetzte Meinung
vertheidigte Vincenz v. Pallhausen in der Prüfung der von Mannert aus den Quellen entwickelten
Geschichte Bojoariens. München 1808, und in mehren andern Schriften. (Milbiller.)
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{1} Fußnote von Sp. 2 ergänzt. |
S. 136 Sp. 2 |
BAIERN |
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einem Herzoge aus dem Hause der Agilolfinger, in gewisser Verbindung mit den
Franken. Wahrscheinlich hatten die Franken dem baierischen Volke zur Unabhängigkeit verholfen,
und Agilolf, vielleicht mit Klodwigs Tochter vermählt, erwarb für sein Geschlecht die Regentenwürde
von Baiern 13). Die Regentenreihe war folgende |
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1. |
Garibald I. |
von 554 |
bis |
595 |
2. |
Thassilo I. |
- |
- |
609 |
3. |
Garibald II. |
- |
- |
640 ungefähr |
4. |
Theodo I. |
- |
- |
680 ungef. |
5. |
Theodo II. |
- |
- |
717 |
6. |
Theodobald |
┐
>
┘ |
gemeinschaftlich
bis ungefähr |
┌
<
└ |
|
712 |
|
Theodobert |
723 |
|
Grimoald |
729 |
7. |
Hugibert |
bis |
735 |
|
8. |
Odilo |
- |
748 |
|
9. |
Thassilo II. |
- |
788. |
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Die meisten dieser Herzoge hatten ihren Sitz in Regensburg; außer einigen Zügen
gegen die Slaven und Avaren lebten sie friedlich, im guten Einverständnisse mit den Franken und mit
den Longobarden, mit denen sie durch Garibalds Tochter, die berühmte Theodelinda, in Verbindung
kamen 15). |
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Unter Garibald II. erhielten die Baiern, glaublich mit Zuthun des Franken-Königs
Dagobert, ein geschriebenes Gesetzbuch (Leges Bajuvariorum). Hier die Hauptzüge davon: Der
Regent sey aus dem Geschlechte der Agilolfinger: die Glieder dieses Geschlechtes zu verletzen,
unterliegt der vierfachen Strafe einer Unbill gegen andere Freie. Nach ihnen reihen sich fünf edle
Geschlechter: Huosi, Drozza, Fagana,
|
|
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- 13) P. Warnefrid. — Gregor. Turonens. et Fredegar. Scholast. historiae
Regum Francorum; Chroniken und Biographien bei Duchesne, Aimoin Monach. Floriacensis.
Sigibertus Gemblacensis, Paul. Diaconus , Andreas Presbyter Ratisponensis. — Mederer in seinen
Beiträgen.
- 14) Mederer hat diese Reihe, die bei Aventin, Velser, Brunner, Adlzreiter, Hansiz
und Pez anders lautet, kritisch aufgestellt, und die Neuern sind ihm hierin gefolgt.
- 15) Pallhausen,
Garibald und Theodelinda, und die dort angeführten Quellen.
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S. 137 Sp. 1 |
BAIERN |
⇧ Inhalt |
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Hachilinga, Anniona; ihre Verletzung ist durch doppelte Buße verpönt, Dann
kamen die Freien, Freigelassenen und Leibeigenen. Der freie, des liegenden Eigenthums Besitzer und
Vertheidiger galt vorzüglich; letztere ungleich weniger; der Freie war der Vertheidiger des Landes auf
eigene Kosten; er war bei der Berathung der allgemeinen Angelegenheiten, und Beisitzer der Gerichte.
Landesversamlungen und Obergerichte hielt der Herzog: die meisten Angelegenheiten, die Heerschau,
und alles, was Grund und Boden und Freiheit betraf, that der Graf des Gaues in den öffentlichen
Versamlungen ab, die alle vierzehn Tage gehalten wurden; er war der Feldhauptmann der Freien
seines Gaues. Kleinere Händel besorgte der Centenar. Die Gesetze waren sehr einfach: meist Geld-
oder Freiheits-Strafen, bei Unfreien Leibesstrafen. Der Schirm des weiblichen Geschlechts und der
Kirchen-Sachen war besonders heilig 16). |
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Das wesentlichste Ereigniß dieser Epoche war die Einführung und Ausbreitung der
christlichen Religion in Baiern durch die Glaubensprediger Agilus, Eustasius, Haimeram, Rupert,
Corbinian s. a. den frühern Severin und Narcissus nicht zu vergessen 17). Besonders
machte sich Odilo verdient, da er im J. 739 den Grund zu den ständigen bischöflichen Sprengeln in
Baiern legte, und dieses Geschäft mittelst des h. Bonifacius mit Rom in Ordnung brachte 18).
Derselbe hat auch mehre Klöster gestiftet, die damals eigentliche Culturanstalten
waren 19). |
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Als die Franken-Könige aus dem Geschlechte der Merovinger von ihren
Hausmaiern (Ministern) beschränkt und zuletzt verdrängt wurden, mußten die ihnen verwandten
Agilolfinger bald ein Gleiches befahren. Odilo verband sich mit Chilitrud, Karl Martells Tochter;
allein ihre Brüder Pipin und Karlmann befehdeten Baiern. 743 kam es zur Schlacht: Odilo verlor sie,
mußte einen Theil des Landes an den linken Ufern des Lechs und der Donau abtreten, und den
Lehneid an die Franken-Könige leisten. Sein unmündiger Sohn Thassilo wurde an Pipins Hof erzogen,
früh in dem Kriege gegen die Longobarden gebraucht, im J. 757 zu Compiegne selbst zum
Vasalleneide vermocht. 763 entzog er sich dem Kriege gegen Aquitanien, ging nach Baiern zurück,
und trat hier auf dem Landtage zu Aschheim die Regirung des Landes an. Eben solche Landtage
wurden im J. 772 zu Dingolfing, 774 und 777 zu Neuching gehalten, denen Bischöfe, Äbte, Grafen
und Freie des Landes beiwohnten. Die darauf gemachten Satzungen in Kirchen- und politischen
Sachen werden Decreta Thassilonis genannt 20).
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- 16) Mederer zum angeführten Gesetzbuche.
- 17) Walafrid. Strabo in vita S.
Galli, Jonas Bobiens. in vita Eustasii, Aribo et Meginfried in vita S. Emmerami, vita primigenia S.
Ruperti bei Canisius. Meichelbeck. Vita Severini ap. Velser. Mederer etc.
- 18) Meichelbeck Hist.
Frising. Hund Metropolis Salisburg. Aventin, Hansiz Germania Sacra. Falkenstein für Eichstädt,
und Stein über das Bisthum Neuburg. Mederer.
- 19) Weltenburg, Weihenstephan, Ober- und
Niederaltaich, Osterhofen, Mondsee, Pfaffenmünster, Niedernburg; ebenso stifteten andere Personen
Tegernsee, Ilmmünster u. a. Monumenta Boica,
- 20) Aventin, Fürst Frobenius {1} Forster
von St. Emmeram, Harduin Acta Conc. T. III. Scholliner, Steigenberger, Wurzer, Mederer,
Winter, baier. Kirchengeschichte.
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{1} Fußnote ergänzt von Sp. 2 |
S. 137 Sp. 2 |
BAIERN |
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Thassilo wurde bis an Pipins Tod 768 in Ruhe gelassen; auch nachher hat ihn
Pipins Sohn, Karl der Große genannt, nicht beunruhiget, bis er die Unterdrückung der Kinder seines
Bruders Karlmann, seines Schwiegervaters, des longobardischen Königs Desiderius und des Herzogs
Arichis von Benevent, dessen Schwiegersohnes, vollbracht hatte. Thassilo, der Luitburg, des
Desiderius Tochter zur Ehe hatte, suchte dem Sturme auszuweichen; er gab Karln Truppen gegen die
Saracenen, und glaublich auch gegen die Longobarden; er suchte die Freundschaft der Päpste zu
gewinnen, aber umsonst. Karl ließ den Thassilo durch päpstliche Gesandte an den Vasalleneid, den er
als Knabe geleistet, erinnern, und foderte ihn nachher auf einen Reichstag nach Worms zu
Wiederholung desselben. Da Thassilo nicht erschien, zog Karl mit drei Heeren gegen Baiern; Thassilo
unterwarf sich, empfing sein Land als Lehen, und gab Geißeln.♦ |
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Der gute Thassilo war über das harte Benehmen des stolzen Emporkömmlings,
seines nahen Verwandten Karls, so entrüstet, daß er den Eingebungen seiner beleidigten Gattin
folgend, mit Arichis von Benevent ein geheimes Bündniß mit den Hunnen einging. Karl erhielt davon
Kunde, Thassilo wurde auf den Reichstag nach Ingelheim vorgeladen, als Verräther angeklagt und
zum Tode verurtheilt; allein Karl begnügte sich damit, ihn und seine ganze Familie (der älteste Sohn
Theodo war seit 777 Mitregent, und vor dem Bündnisse als Geißel in Karls Macht, also an allem
unschuldig), in Klöster einzusperren, im Jahre 788. Thassilo mußte sechs Jahre nachher auf einem
Reichstage noch einmal erscheinen, und für sich und sein Geschlecht auf das Herzogthum Baiern
verzichten 21). Unbekannt ist das weitere Schicksal dieser Familie, aber nicht unwahrscheinlich, daß
Karls menschlichere Nachfolger einen Sohn Thassilos oder andere Agilolfinger, und die Erhaltung des
Geschlechts begünstigt haben. (Man sehe den Artik. Wittelsbacher.) |
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|
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IV. |
IV. Die Baiern unter den Karlingern bis zum Vertrage von Verdün. 788 bis
843. |
⇧ Inhalt |
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Regentenreihe: |
Karl der Große |
von 788 |
bis 814 |
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Bernhard |
814 |
- 817 |
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Ludwig der Schwache |
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- 825 |
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Ludwig II. |
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- 853 |
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Baiern, nunmehr eine Provinz des fränkischen Reiches, wurde wie die übrigen
Theile desselben regirt, insbesondere aber auf einem Reichstage in Regensburg die Herzogenwürde
abgeschaft, ein Statthalter angeordnet, dann gegen die Gränzen Markgrafen mit größerer Macht
eingesetzt, und aus dem Erbgute der Agilolfinger große Vergabungen an Bischöfe und Klöster,
besonders an die Kirche in
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- 21) Aimoin, Sigebert. Gemblac. Regino, Monach. Engol., Astronom. Annal. Metens, Nazarian., Petav. Laurish. ad a. 787. 788. 794. Eginhard in vita Caroli M. Mederer.
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S. 138 Sp. 1 |
BAIERN |
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Salzburg, deren Bischof Arno 798 Erzbischof wurde, gemacht 22). |
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Auf dieser und den vielen andern Versamlungen wurden verschiedene Gesetze in
geistlichen und weltlichen Dingen gegeben, und die Macht der Bischöfe dadurch vorzüglich gehoben,
daß sie auch zu königl. Gesandten (Missi) zur Aufsicht über die Verwaltung der Provinzen ernannt
wurden 23). |
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Außerdem begann Karl mit bedeutender Macht einen eilfjährigen Krieg gegen die
Hunnen, und erweiterte Baierns östliche Gränze bis an die Raab in Ungern. Das Gebiet wurde dem
ostbaierischen Markgrafen übergeben, die kirchliche Aufsicht aber unter die Sprengel von Salzburg
und Passau vertheilet 24). |
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Karl hatte in seinem Testamente Baiern mit der Lombardei seinem Sohne Pipin,
und nach dessen Tode seinem Enkel Bernhard zugedacht; allein nach Karls Tode (im J. 814) nahm
sein Sohn Ludwig der Fromme Baiern, theilte es im J. 817 seinem Sohne Ludwig II. zu, einem
Kinde, statt dessen er die Regirung führte. Bernhard, mißvergnügt darüber, stiftet eine Verschwörung
gegen den Oheim, wird entdeckt, unterwirft sich, wird geblendet und stirbt im J. J. 818.♦ |
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Ludwig II.
übernahm die Regirung von Baiern im J. 825 und nannte sich in allen Urkunden König von Baiern
(Rex Bojoariorum). Als sein Vater dem Sohne zweiter Ehe, Karl (nachher der Kahle genannt), einen
Länderbesitz zu verschaffen, dazu auch das baierische Rhäzien gab, verband sich Ludwig mit seinen
Brüdern, und kriegte gegen den Vater; in der Folge aber auch gegen die treulosen und grausamen
Brüder, bis endlich nach Pipins und des Vaters Tode sich Lothar, Ludwig und Karl zu Verdün im J.
843 über eine Ländertheilung verglichen, in welcher Ludwig nebst Baiern alle teutsche Lande bis an
den Rhein, und dazu noch die Städte Mainz, Worms und Speier erhielt 25). |
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V. |
V. Die Baiern unter den Karlingern vom Vertrage zu Verdün bis zu ihrer
Erlöschung, v. J. 843 — 911. |
⇧ Inhalt |
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Die Regentenreihe ist folgende: |
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Ludwig II. |
(v. J. |
843) |
bis |
876. |
Karlmann |
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880. |
Ludwig III. |
- |
- |
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882. |
Karl der Dicke |
- |
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887. |
Arnulph |
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899. |
Ludwig das Kind |
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911. |
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Ludwig II. der von den Geschichtschreibern der Teutsche genannt wird, nannte
sich in den Urkunden König in Ostfranken, desgleichen auch seine Nachfolger, mit Ausnahme
Karlmanns, der sich König der
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- 22) Meichelbek,
Monumenta Boica, Nachricht von Juvavia, Chronicon
S. Petr. Salisburg. Mederer.
- 23) Georgisch, Capitularia Regum Francorum,
Enhuber Concilia Ratisponensia. Alcuini
opera ed. Frobenii Principis ad S. Emmeram.
- 24) Eginhard. Alcuin.
- 25) Charta divisionis ap. Baluz. Theganus in
vita Ludovici Pii. Annales Pithoeani, Fuldenses, Bertiani, Laurisheimenses ap. Eccard.
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S. 138 Sp. 2 |
BAIERN |
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Baiern nannte 26). Alle hatten erschöpfende Kämpfe gegen die
Normänner, gegen die Slaven in Nordteutschland, gegen die Böhmen und Mähren zu bestehen, und
Ludwig das Kind erlag den wiederholten Angriffen der Ungern 27). Im Innern hatten sie
durch vernachlässigte Aufsicht über den Heerbann, durch Vergabung an die Kirchen und Bischöfe,
Enthebung derselben von den Reichslasten, durch Belehnungen und dergleichen Mißgriffe ihre eigene
Macht herabgewürdiget. Durch die Einziehung der Grafschaft Babenberg wurde das baierische
Kammergut gemehret 28). |
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VI. |
VI. Baiern unter Herzog Arnulph und seinen Söhnen, v. J. 911 bis 938. |
⇧ Inhalt |
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Als nach Erlöschung des Karlingerstammes die Rheinfranken, Sachsen und
Thüringer den Grafen Konrad von Frizlar als teutschen König anerkannten, fanden die Baiern
keinen ihrer Regirung würdiger, als ihren Herzog Arnulph, den Sohn des Markgrafen Luitpold, der
im J. 907 in einer Schlacht gegen die Ungern gefallen war. Arnulph an Leib und Sele ein statlicher
Mann, vorher schon ausgezeichnet in den Kämpfen gegen die Ungern, der abgegangenen Könige
Verwandter, wollte sich an der Spitze von Baiern behaupten; die Ungern, die den ihnen von den
Karlingern gelobten Tribut foderten, wies er männlich ab, und schlug ihren Einfall zurück (im J.
912).♦ |
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Allein König Konrad, der sich durch Schwaben verstärkt hatte, überfiel Baiern,
und brachte ihn zum Weichen. Er der Besieger der Ungern mußte zu ihnen flüchten. Nach K. Konrads
Tode im J. 917 setzte sich Arnulph wieder in Regensburg fest, entschlossen, den Angriff des neuen
Königs Heinrichs I. zu erwarten, und sich aufs Äußerste zu vertheidigen. K. Heinrich kam im J. 920
mit einem Heere vor Regensburg; allein nach vergeblicher Gewalt versuchte er den Weg der Güte, und
da er nur wünschte, daß Baiern sich nicht von Teutschland trennen möchte, so kam bald der Vergleich
zu Stande: „Arnulph und seine Nachkommen sollten Baierns Regenten bleiben, jedoch die
Lehenshoheit des Reichs anerkennen."♦ |
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Und so hat in der Folge Herzog Arnulph als Vasall des Reiches den Heerzug K.
Heinrichs gegen die Böhmen im J. 930 begleitet, und im J. 935 erschien er bei der Krönung Königs
Otto I. und verrichtete das Ceremoniel des Marschaldienstes. Allein als unabhängiger Regent machte
er einen Zug nach Italien, setzte Bischöfe ein, hielt Synoden, und übte das Münzrecht.♦ |
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Als Herzog Arnulph sein ruhmvolles Leben im J. 937 beschlossen hatte, folgten
seine Söhne Eberhard, Arnulph und Hermann in der Regirung Baierns; allein da sie innerhalb
Jahresfrist des Königs Belehnung nicht suchten, so wurden sie von demselben bekriegt, und nach
verzweifelten Kämpfen des Herzogthumes verlustig. K. Otto beraubte das Herzogthum Baiern aller
Vorzüge, und gab dasselbe wie ein Amtslehen an
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- 26) Ried Cod. Dipl. Episcop. Ratisp.
- 27) Annales Fuldenses, Regino.
Mausoleum S. Emmerami.
- 28) Mon. Boica. Hund Metropolis Salisburg. Regino.
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S. 139 Sp. 1 |
BAIERN |
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Berchtold den Bruder des Herzogs Arnulph, der bisher Markgraf im Vintschgau
gewesen 29). |
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VII. |
VII. Baiern als teutsche Provinz unter Herzogen als Kronbeamten aus
verschiedenen Häusern, v. J. 938 bis 1250. |
⇧ Inhalt |
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Während dieser Periode ist die politische Geschichte von Baiern ganz mit jener des
teutschen Reiches ver- |
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S. 139 Sp. 2 |
BAIERN |
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webt; denn die Kaiser und Könige waren die eigentlichen Regenten, und
überließen den Herzogen außer den Kriegsgeschäften der Provinz nur wenige andere, und trachteten
auch öfters, das Herzogthum Baiern in ihrem Hause zu behalten; daher verweisen wir den Leser auf
die teutsche Reichs-und Kaisergeschichte, und bemerken hier nur das, was sich eigenthümlich in der
baierischen Provinz zugetragen hat. |
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Regentenreihe |
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Teutschlands Kaiser und Könige. |
Baierns Herzoge. |
I. Otto I. bis 973. |
1) |
Berchtold, ein Baier bis 948. |
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2) |
Heinrich I. des Königs Bruder ein Sachse - 955 |
II. Otto II. bis 983. |
3) |
Heinrich II. Sohn des vorigen abgesetzt 976. |
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4) |
Otto aus Schwaben bis 982. |
III. Otto III. bis 1002. |
5) |
Heinrich III. Berchtolds Sohn, ein Baier, tritt ab 985. |
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6) |
Heinrich II. abermals bis 995. |
IV. Heinrich II. oder Heilige bis 1024. |
7) |
Heinrich IV. des vorigen Sohn (als König Heinrich II.) bis 1004. |
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8) |
Heinrich V. ein Luxenburger, abgesetzt 1008. |
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9) |
Heinrich IV. abermals, d. i. der König selbst bis 1017. |
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10) |
Heinrich V. abermals bis 1026. |
V. Konrad II. bis 1039. |
11) |
Heinrich VI. Sohn des Königs und nachmaliger Kaiser (Heinrich III.) ein Rheinfranke bis 1042. |
VI. Heinrich III. bis 1056. |
12) |
Heinrich VII. ein Luxenburger - 1047. |
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13) |
Konrad I. Graf von Zütphen, v. 1049 bis zur Absetzung 1053. |
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14) |
Heinrich VIII. des Königs Sohn (nachmals K. Heinrich IV.) bis 1055. |
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15) |
Konrad II. des vorigen Bruder, ein Kind, stirbt 1055. |
VII. Heinrich IV. bis 1107. |
16) |
Agnes, Witwe K. Heinrichs III. und Mutter K. Heinrichs IV. tritt ab 1061. |
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17) |
Otto II. von Nordheim, aus Sachsen, abgesetzt 1070. |
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18) |
Welf I. aus Schwaben, abgesetzt 1077. |
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19) |
Statthalter des Königs bis 1096. |
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20) |
Welf I. abermals bis 1101. |
VIII. Heinrich V. bis 1125. |
21) |
Welf II. bis 1120. |
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22) |
Heinrich IX. oder Schwarze, des vorigen Bruder, tritt ab 1126. |
IX. Lothar bis 1137. |
23) |
Heinrich X. oder Stolze, des vorigen Sohn, abgesetzt 1139. |
X. Konrad III. bis 1152. |
24) |
Leopold, Markgraf von Ostbaiern bis 1141. |
XI. Friedrich I. bis 1191. |
25) |
Heinrich XI. oder Jasomirgott, des vorigen Bruder, tritt 1156 das Herzogthum Baiern ab, wogegen ihm, die ostbaierische Markgrafschaft, zum Herzogthume erhoben, verliehen worden. |
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26) |
Heinrich XII. oder der Löwe, Sohn Heinrichs X. abgesetzt 1179. |
XII. Heinrich VI. bis 1198. |
27) |
Otto von Wittelsbach, Pfalzgraf von Baiern, v. 1180 bis 1183. |
XIII. Philipp bis 1208. |
28) |
Ludwig I. oder Kelheimer, des vorigen Sohn. |
XIV. Otto IV. bis 1215. |
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XV. Friedrich II. bis 1250. |
29) |
Otto der Erlauchte bis 1253. |
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- 29) Continuator Reginonis, Luitprand. Hermann. Contractus, Sig. Gembl.
Wittichind. Annal. Dittmar Merseburg.{1}Hochwart Catal. Ep. Ratisp. ap. Oefele. Agn. Candler
Arnulphus male malus cognominatus.
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{1} Fußnote von Sp. 2 ergänzt. |
S. 140 Sp. 1 |
BAIERN |
⇧ Inhalt |
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Da die Herzoge nur Kronbeamte waren, die bis gegen das Ende dieser Periode
ziemlich willkürlich ernannt und abgesetzt wurden; so war es natürlich, daß die Baiern an den
häufigen Kriegen, welche die teutschen Könige führten, Theil nehmen mußten: solche Kriege führte
man gegen die Ungern, gegen die Sarazenen, zur Behauptung der Kaiserkrone in Italien, und selbst in
Teutschland, besonders Heinrich IV. gegen die Sachsen. Das baierische Herzogthum selbst wurde
durch Erhebung von Kärnthen, Ostfranken und Östreich zu Herzogthümern, dann durch die Stiftung
des Bisthumes Bamberg sehr verkleinert.♦ |
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|
Dagegen wuchs nicht nur die Macht der Bischöfe bedeutend, sondern auch die der
Grafen vorzüglich. Diese, ehedem blos Beamte und Vorsteher ihres Gaues, machten ihr Amt erblich,
und vereinigten nicht selten durch Heirath, Belehnung und auf andern Wegen mehre Grafschaften. So
erhoben sich die Grafen von Andechs, Abensberg, Vohburg, Bogen, Ortenburg, Leuchtenberg,
Lengenfeld, Sulzbach, Hirschberg, Graisbach, Wasserburg u. a.; größer noch war das
Besitzthum der Welsen, und am vorzüglichsten das der Familie Wittelsbach. Bei dieser Familie war
fast immer die Pfalzgrafenwürde, die nächste nach dem Herzoge, bestimmt, ihn in der Abwesenheit zu
vertreten, dann des Königs Bann (Criminalrecht), und die besondern Rechte desselben auf seinen
Kammergütern und in Fiskalien zu wahren.♦ |
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|
So wie früher die Kronbeamten alle Freien auf Provinzialtagen versammelten, um
über die Landesangelegenheiten zu rathschlagen, so erschienen jetzt Bischöfe und Grafen in eigenem
Namen, und ihre Stimmen wurden um so wichtiger, als sie jetzt ihre eigenthümlichen Interessen zu
vertheidigen hatten. Allein da besonders in den Zeiten K. Heinrichs IV. die geistliche und weltliche
Herrschaft durch den sogenannten Investiturstreit entzweiet waren, da die teutschen Provinzen
besonders Sachsen und Schwaben den König selbst bekriegten: so führten Bischöfe und Grafen unter
einander Krieg, wodurch die Mindermächtigen gar oft beschädigt wurden; und da sie von dem Könige,
und den allgemeinen Rechtsinstituten keinen Schirm mehr erhalten konnten: so sahen sie sich
genöthiget, sich unter den Schutz eines mächtigen Lehen- oder Vogtherrn zu begeben, oder einer
Kirche zinsbar, oder gar leibeigen zu werden; ja selbst Bischöfe und Klöster mußten einen Vogt
annehmen, weil sie anders nicht sicher waren. So haben Sucht nach Immunitäten, das unselige
Lehensystem der Großen, und die Privatgewalt die öffentlichen Rechtsinstitute und Ordnungen in
Teutschland zerstört, und dafür eine beinahe gänzliche Vereinzelung zu Privatverbindungen
hervorgebracht, die zum Theile bis auf unsere Zeiten gedauert haben 30).). |
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Unter solchen Zeitverhältnissen wurde Heinrich der Löwe des Herzogthums Baiern
verlustig erklärt, im J.
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- 30) Wittichind. Conrad. Ursperg. Ditmar. Herm. Contract. Chronographus
et Annalista Saxo, Lambertus Schaffnaburgensis, Gerhard in vita S. Udalrici, Adelbold in vita S.
Henrici IV. Otto Frisingensis, Berthold Constantiensis, Vita Henrici IV. Chronicon Weingartense,
Henric. Stero. Origines Guelficae etc.
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S. 140 Sp. 2 |
BAIERN |
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1179 und der baierische Pfalzgraf, Otto von Wittelsbach, um K. Friedrich I.
durch Kriegs-und Friedensthaten hoch verdient, wurde im J. 1180 damit belehnt 31). |
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Herzog Otto erhielt mit dieser Belehnung eine Amtswürde mit dem Fürstenrange,
die wol schon auf seine Nachkommen überging, und ohne schweres Verbrechen nicht entzogen
werden konnte, aber nur wenig an Gütern und Einkommen. Sein Erbgut waren die Grafschaften
Kelheim, Wartenberg und Scheiern und dazu viele einträgliche Vogteien über Hochstifter und
Klöster. Er vermehrte dieses Erbgut durch Ankauf von Allodien, als im J. 1182 der ihm verwandte
Graf von Dachau starb. Er selbst starb zu Constanz im J. 1183. |
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Sein einziger Sohn Ludwig der Kelheimer (zu Kelheim wahrscheinlich geboren,
wo er auch 1231 ermordet wurde), erweiterte durch Erbschaft, Kauf und Belehnung sein Gebiet auf
eine sehr ansehnliche Weise, da unter ihm mehre Grafengeschlechter ausstarben. So erhielt er 1185 die
Grafschaften Riedenburg, Lengenfeld und Stephaning, 1208 die von der ausgestorbenen Nebenlinie
besessene Grafschaft Wittelsbach); ferner 1210 die Markgrafschaft Kam mit der Grafschaft
Vohburg; 1219 ergaben sich ihm Stadt und Gericht Reichenhall freiwillig, 1224 erlangte er die Güter
der ausgestorbenen Grafen von Kirchberg und Eggmühl; so wie ihm 1228 die bambergischen Lehen
in der Gegend von Regensburg ertheilt wurden 32). —♦ |
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Vorzüglich merkwürdig ist der Erwerb der Pfalzgrafschaft am Rhein, womit er
von K. Friedrich II. im J. 1215 belehnt wurde, in deren ruhigen Besitz er aber erst 1227 kam, nachdem
sein Sohn die Tochter des Pfalzgrafen Heinrichs des Schönen geheirathet, und dieser gestorben
war 33). |
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Ludwigs Sohn, Herzog Otto der Erlauchte, erweiterte sein Gebiet 1240 als das
mit ihm verwandte Geschlecht der Grafen von Phalley erlosch. Im J. 1242 starb sein Stiefbruder
Albert IV. Graf von Bogen, und alle seine weitläufigen Besitzungen mit den Rechten der
Burggrafschaft Regensburg gingen an den Herzog über. Eben so erwarb derselbe die von seinem
Oheim besessene Grafschaft Wasserburg 1247, und im nächsten Jahre durch Erlöschung des
Geschlechtes der Grafen von Andechs und Diessen diese Grafschaften nebst Wolfrathshausen, Tölz
und Weilheim; Belburg und Kalmünz kamen ebenfalls an ihn, und dazu wurden ihm Floß und
Parkstein 1251 versetzt 34). —♦ |
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Durch diese Erwerbungen hatten die Herzoge ihr Erbgut außerordentlich vermehrt,
ihr Einkommen vervielfacht, und durch die Vereinigung der Grafengerichte und Vorrechte ihre Macht
und ihr Ansehen in Baiern so vergrößert, daß sie als die eigentlichen Herrn der Provinz angesehen
wurden; die
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- 31) Gemeiner Geschichte des Herzogthums Baiern unter K. Friedrich I. und
die daselbst umständlich angeführten Quellen.
- 32) Hund baierisches Stammbuch, Ättenkhofer.
Chronicon Salisburg ap. Basnage. Monumenta Boica.
- 33) Tolner Historia Palatina.
- 34) Hund,
Ättenkhofer. Farrago rerum Ratisponensium ap. Oefele.
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S. 141 Sp. 1 |
BAIERN |
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Kaiser dagegen hatten außer ihrem Ehrenvorzuge kaum mehr etwas zu genießen.
Die Urkunden K. Friedrichs II. von den Jahren 1220 und 1232, wodurch er die Gerechtsame
geistlicher und weltlicher Fürsten bestimmte, gaben diesen eigentlich nur die Anerkennung der
Regentenrechte, die sie sich im Laufe der Zeit bereits allgemein angeeignet hatten 35).
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- 35) Constitutiones Friderici II. de juribus principum in Schmauss Corp. jur.
publ. T. I. p. 3 — 8.
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S. 141 Sp. 1 ⇩ |
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