Titel: |
Beleidiger |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
3 Sp. 1015 |
Jahr: |
1733 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd.
3 S. 523 |
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Beleidigung |
Folgender Artikel: |
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Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
Quellenangaben |
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Beleidiger, wer den andern beleidiget hatte,
muste sich vor dem grossen Versöhnungs-Tage mit
ihm versöhnen. |
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Hatte er seinem Nächsten etwas genommen,
so gab ers ihm wieder; hatte die Beleidigung in
Worten bestanden, so gieng der Beleidiger mit drey
andern dahin, und bat den Beleidigten ihm zu
verzeihen,
wollte nun dieser sich nicht vergleichen,
gieng er zum andern und dritten mahle dahin, und
nahm allezeit die Zeugen zu sich, um den
Beleidigten zu besänfftigen.
Starb aber der
Beleidigte, ehe er sich mit ihm versöhnen konte, so
gieng der Beleidiger nebst zehen andern in
desselben Grab, bat ihm die Fehler ab mit denen
Worten: Ich habe mich an dem HErrn, dem GOtt
Israel, versündiget, und gegen diesen N.N. da und
da in dieser oder jener Sache vergriffen. |
Joma … |
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