Titel: |
Furchtsamkeit |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
9 Sp. 2326 |
Jahr: |
1735 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 9 S. 1194 |
Vorheriger Artikel: |
Furcht, im Juristischen Verstande |
Folgender Artikel: |
Furcifer |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
Quellenangaben |
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Furchtsamkeit, oder Feigheit ist eine aus
unartiger Weichheit des
Gemüths entspringende
Scheu oder natürliche Schüchternheit vor aller
Gefahr, sie mag gleich der
Vernunfft nach zu flühen
oder nicht zu flühen seyn. |
Müller Natur- und Völcker-Recht ... |
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zu dieser Furchtsamkeit sind sonderlich die
wollistigen und
geitzigen geneigt, dahingegen ein
Ehrgeitziger mehren Theils einen Muth zu haben
pfleget. Es ist zwar allerdings
wahr, daß ein
Furchtsamer sich selten in Gefahr giebt, und also
richtig, was Cornelius Nepos Thrasistul. c. 2.
saget:
Mater timidi flere non solet: Allein eben dieses
machet, daß ein Furchtsamer sich zu Ausführung
großer
Sachen gar nicht schicket, indem er die
Zeit
mit furchtsamen Speculationen und langen Zaudern
vergeblich zu bringet. |
Wolf Gedancken von den Thun
und Laßen der Menschen ... |
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