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Zedler: Furchtsamkeit HIS-Data
5028-9-2326-2
Titel: Furchtsamkeit
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 9 Sp. 2326
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 9 S. 1194
Vorheriger Artikel: Furcht, im Juristischen Verstande
Folgender Artikel: Furcifer
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Quellenangaben
  Furchtsamkeit, oder Feigheit ist eine aus unartiger Weichheit des Gemüths entspringende Scheu oder natürliche Schüchternheit vor aller Gefahr, sie mag gleich der Vernunfft nach zu flühen oder nicht zu flühen seyn. Müller Natur- und Völcker-Recht ...
  zu dieser Furchtsamkeit sind sonderlich die wollistigen und geitzigen geneigt, dahingegen ein Ehrgeitziger mehren Theils einen Muth zu haben pfleget. Es ist zwar allerdings wahr, daß ein Furchtsamer sich selten in Gefahr giebt, und also richtig, was Cornelius Nepos Thrasistul. c. 2. saget: Mater timidi flere non solet: Allein eben dieses machet, daß ein Furchtsamer sich zu Ausführung großer Sachen gar nicht schicket, indem er die Zeit mit furchtsamen Speculationen und langen Zaudern vergeblich zu bringet. Wolf Gedancken von den Thun und Laßen der Menschen ...
     

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Stand: 27. März 2013 © Hans-Walter Pries