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Schock ist ferner in
Churfürstenthum Sachsen eine gewisse
Auflage auf den
Gütern
und Häusern, nach welcher die Soldaten-Quartiere, wie auch andere
Abgaben eingetheilet und entrichtet werden,
Lat.
Calculus censualis, Ratio exigendi tributum,
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wird sonst auch ins besondere Steuer-Schock, und dieses
wiederum mit einem besondern Zusatze ein gangbares oder
Decrement-Schock genennet, nachdem nehmlich diese Auflage nach denen
Schocken von den
Häusern und Gütern würcklich entrichtet, oder wegen deren
Verringerung und Abgang nicht wohl eingetrieben werden können. |
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