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Zedler: Straffe, Strafe [Übersicht] HIS-Data
5028-40-499-3-00
Titel: Straffe, Strafe [Übersicht]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 40 Sp. 499-517
Jahr: 1744
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 40 S. 263-272
Vorheriger Artikel: Straff-Clausul
Folgender Artikel: Straff (Abfindung wegen der)
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

    Teil 1  Fortsetzung

Übersicht Die Gliederung wurde aus der Vorlage erschlossen.
 
Teil 1
  Philosophie
 
  Theorie
 
  Umstände
 
  1. Denjenigen, welcher einen andern straffet.
  2. wer gestrafft werden könne?
  3. das Verbrechen, welches bestrafft wird.
  4. Ist der Endzweck der Straffen zu erwegen.
Teil 2
 
 
  Arten
 
  göttliche
 
  ewige
  zeitliche
 
  ausdrücklich bestimmte
  nicht benannte
 
  natürliche oder willkürliche
  innerliche oder äußerliche
  menschliche
 
  Capital-Strafen und Strafen, die nicht capital sind
  Strafen der Hebräer
  Todesstrafe
Teil 3
 
  Praxis
 
  Regeln der Gerechtigkeit
 
  Annahmepflicht der Strafe
  Regeln der Klugheit
 
  Gnade und Recht zu vereinigen
  nur durchsetzbare Strafen
  Grade der Strafen
  Gattungen
  Gleichheit von Verbrechen und Strafe
  Fürst kann Strafe ändern
  Größe der Strafen
  Öffentliche Exekution
  Verkündung der Verbrechen
  Literatur
  Quelle
Teil 4
  Recht
 
  Geldstrafen ohne Verbrechen
 
  Empfänger der Strafgelder
  keine Geld-Strafen
  Einteilung der Strafen
 
  bürgerliche
 
  Ehren-Strafen
  peinliche
 
  Leibes-Strafen
 
  Plage, die überhin geht
  Plage, die beständig bleibt
  Lebens- oder Todesstrafen
  weitere Einteilung
 
  ordentliche oder außerordentliche
  weltliche oder geistliche
  gemeine oder Soldaten-Straffen (namhafte)
  Strafmilderung
  Literatur

    Teil 1  Fortsetzung

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Stand: 23. September 2013 © Hans-Walter Pries