Titel: |
Allerheiligster Ort |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
Suppl. 1 Sp. 1095 |
Jahr: |
1751 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Suppl. 1 S. 559 |
Vorheriger Artikel: |
Allerheiligstes Brod |
Folgender Artikel: |
Allerheim |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
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Text |
Quellenangaben |
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Allerheiligster Ort, wurde den Priestern angewiesen, die
allerheiligsten Speisen zu verzehren, vermöge der ausdrücklichen Verordnung
Gottes, |
4 Mose XVIII, 8. 9. 10. |
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Dieser allerheiligster Ort wurde ausdrücklich
benennet, wenn es hieß: Im
Vorhof der Hütten des Stifts, 3 Mos. VI, 26, dabei es auch nach
errichtetem Tempel blieb, nur daß bessere Gemächlichkeit dazu gemachet worden
war, da über denen Schwibbogen der Mitternachtsseite nach dem innern Vorhofe
Eß-Sääle
gebauet waren, alwo die Priester ihrer Opfer verzehreten. In dem
letztern Gemach war die Kirche derer Priester, in welcher solche Sünd- und
Schuldopfer gekochet wurden. Diese gieng ganz in die Höhe zum Dache hinaus, und
hatte kein Dach, damit der Rauch frey hinaus steigen könnte. |
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Clericus in l.c. Levit.
meynet, es sey diese
Ordnung auch deßhalber ergangen, damit die Priester, ihrer leiblichen guten
Nahrung halber, desto williger und häufiger im Tempel zu dessen Bedienung
blieben; doch schließet er die Heiligkeit des Opfers nicht aus, dessen
Verzehrung einen heiligen Ort erforderte, damit durchaus denen
Menschen
zu
Gemüthe geführet würde, wie mit diesen
Dingen was besonders, nämlich das
Geheimniß Christi Jesu, und der durch sein Blut zu bewirkenden Erlösung,
hauptsächlich gemeynet sey. |
Schneiders Bibl. Lex. Th. I. |
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