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Zedler: Allerheiligster Ort HIS-Data
5028-65-1095-5
Titel: Allerheiligster Ort
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: Suppl. 1 Sp. 1095
Jahr: 1751
Originaltext: Digitalisat BSB Suppl. 1 S. 559
Vorheriger Artikel: Allerheiligstes Brod
Folgender Artikel: Allerheim
Siehe auch:
Hinweise:

  Text Quellenangaben
  Allerheiligster Ort, wurde den Priestern angewiesen, die allerheiligsten Speisen zu verzehren, vermöge der ausdrücklichen Verordnung Gottes, 4 Mose XVIII, 8. 9. 10.
  Dieser allerheiligster Ort wurde ausdrücklich benennet, wenn es hieß: Im Vorhof der Hütten des Stifts, 3 Mos. VI, 26, dabei es auch nach errichtetem Tempel blieb, nur daß bessere Gemächlichkeit dazu gemachet worden war, da über denen Schwibbogen der Mitternachtsseite nach dem innern Vorhofe Eß-Sääle gebauet waren, alwo die Priester ihrer Opfer verzehreten. In dem letztern Gemach war die Kirche derer Priester, in welcher solche Sünd- und Schuldopfer gekochet wurden. Diese gieng ganz in die Höhe zum Dache hinaus, und hatte kein Dach, damit der Rauch frey hinaus steigen könnte.  
  Clericus in l.c. Levit. meynet, es sey diese Ordnung auch deßhalber ergangen, damit die Priester, ihrer leiblichen guten Nahrung halber, desto williger und häufiger im Tempel zu dessen Bedienung blieben; doch schließet er die Heiligkeit des Opfers nicht aus, dessen Verzehrung einen heiligen Ort erforderte, damit durchaus denen Menschen zu Gemüthe geführet würde, wie mit diesen Dingen was besonders, nämlich das Geheimniß Christi Jesu, und der durch sein Blut zu bewirkenden Erlösung, hauptsächlich gemeynet sey. Schneiders Bibl. Lex. Th. I.
     

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Stand: 1. Mai 2012 © Hans-Walter Pries