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⇦ S. 84: §. 14 |
S. 84 (Forts.) |
Beym andern Theil Cap. 1. §. 1. |
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§. 15. |
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WAs allhier, wegen der eigenwilligen Herrschafft, und
deroselben anhängigen knechtischen unterthänigkeit, angezeiget wird, ist nicht
gemeynet auff diejenigen Chur- und Fürstenthümer, in welcher keine land-stände
zu finden, allermassen davon oben in den additionibus §. 6. et 7. nothdürfftige
erläuterung geschehen. Denn es kann und soll auch billich ein Herr und Regent,
wenn er gleich keine landstände hat, dennoch eine rechtmässige regierung
führen, und mit der sclaverey die seinige verschonen. Ja, es lieget ihm desto
mehr ob, je mehr er die verantwortung und gefahr alleine hat; Ist also einem
jeden Regenten nichts nützlicher als entweder von seinen ständen, oder von
treuen räthen und dienern, guten rath anzunehmen, und die liebe warheit zu
hören. Denn wo ihm solche verhalten, oder mit unnöthen falschem anstrich und
kleister vorgeführet wird, daß er deren natürliche schönheit nimmer oder selten
erkennen kan, so fället er darüber in dem eigenen willen, zu seinem und sei- |
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S. 85 |
Von der eigenwilligen Herrschafft §. 15. 16. |
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ner unterthanen höchstem unglück und schaden, lernet sich
gleichsam für einen GOtt halten, stellet alles, oder das meiste, auff seine
inclination; und zu solchen verderblichen gedancken, helffen offt geist- und
weltliche diener, und zwar zum theil wider ihr besser wissen und gewissen, auch
zu ihrem eigenen schimpf und schaden Denn sie erfahren, wie schwer hernach
diese einbildungen einem Herrn wieder abzunehmen seyen. Wo auch gleich ein
Regent öffters anläuffet, und seine selbst beliebte anschläge und einfälle ohne
nutzen und succeß findet, ja wol in vergebliche kosten und grosse gefahr
darüber geräth, so ist es doch sehr schwer, und gehöret grosse treue und
hertzhaffligkeit darzu, dem Herrn seine eitele und betrügliche gedancken und
augenscheinliche fehler fürzustellen, und ihme zu zeigen, daß er nichts
weniger, als andere menschen, gefehlet und geirret habe, und dahero weit besser
und sicherer gegangen wäre, wo er den abgott des eigenwilligen regiments aus
dem tempel seines gemüths ausgetrieben, und sich in reiffem rath durch redliche
diener und stände hätte überstimmen lassen, wie denn der löbliche Käyser
Antoninus sagte: Es sey weit besser, anständiger und verantwortlicher, daß er,
der Käyser, so vieler räthe und freunde, wie er sie nennete, rath und meynung
folgete, als daß so viel redliche leute nach seinem kopffe alleine sich richten
solten.[1] |
S. 85 §. 16 ⇨ |