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Seckendorff: Teutscher Fürsten-Staat HIS-Data
5226-3-3-4-2
Dritter Theil > Cap. 3 > Sect. 4 > §. 2
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Wie ein lehn-hoff zu bestellen
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S. 432 (Forts.) §. 2. Damit wir aber allhier nur dasjenige hauptsächlich berühren, was unsers zwecks ist, so wird in rechter behauptung dieses Regals in einem Lande und Fürstenthum, weil die lehen so gar unterschiedlicher arten sind, eine ausführliche Lehn-Registratur gehalten, darinnen die lehenbare stücke inner- und ausserhalb landes und die darüber ertheilte Lehen-Briefe, auch wohl hingegen die Bekäntnisse und revers der lehen-leute über die empfangene lehen, so weit solche gebräuchlich,* samt den namen der lehen-leute, und wie, auch von welchem herrn sie jederzeit belehnet worden: Ingleichen was die beamten für adeliche lehen, in der Herrschafft nahmen zu verleihen pflegen, ordentlich beschrieben: Solches zu verführen, wird ein sonderbarer Lehen-secretarius bey der Fürstlichen Cantzley gehalten, dem solche expedition aufgetragen: die direction und erkäntniß in streitigen lehn-fällen liegt zwar denen fürstlichen räthen mit einander ob, vornemlich aber einem Cantzlar oder wie es etlicher orten bräuchlich, einem Lehen-Probsten, der darzu besonders aus dem mittel der räthe bestellet ist, welcher bey dem lehns-empfängniß das wort thut, im namen des landes-fürsten, in beyseyn der andern räthe, auch wohl etlicher adels-personen von hof, das lehen ertheilet, an etlichen höfen, zu dessen anzeig, an eine taffende mit den Fürstlichen wapen gezeichnete Binde, die er auf der tafel in der lehen- oder rath-stuben legen lässet, Scan 452
S. 433 Dritter Theil. C. 3. S. 4. vom Fürstl. Lehen-Hof.
  neben dem vassallen angreiffen, und hingegen den handschlag oder angelöbniß, nach verlesung des lehen-eydes, animmet, und denn den eyd selbst durch den lehn-secretarium oder lehen-schreiber vorlesen und nachsprechen lässet, die ausfertigung der lehen-briefe, nach innhalt der alten urkunden angeordnet, und solche nebst dem Lehen-herrn mit unterschreibet.
  * Vor alters sind die reverse sehr gebräuchlich und statt der lehen-brieffe, welche hingegen erst neuerer zeiten aufkommen, gewesen, wie davon herr Schilter in J. F. Alem. lehret, und ich selbst aus dem alten Königsbergischen archiv viele nachricht bekommen
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Stand: 9. Mai 2017 © Hans-Walter Pries