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Zedler: Cammer-Matricel HIS-Data
5028-5-436-8
Titel: Cammer-Matricel
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 5 Sp. 436
Jahr: 1733
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 5 S. 233
Vorheriger Artikel: Cammer-Leser
Folgender Artikel: Cammer-Matten
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Cammer-Matricel, wird das Register genennt, in welchem verzeichnet ist, wie viel ein ieder Reichs-Stand zum Unterhalt des Kayserlichen und Reichs-Cammer-Gerichts zu contribuiren schuldig, und ist von der besonders also genannten Reichs-Matricel unterschieden, als worinnen enthalten, wieviel ein ieder Reichs-Stand zu denen Reichs-Kriegs-Verfassungen und Unkosten beyzutragen gehalten ist.  
  Die Ursache solches Unterschieds und warum viele Stände in der Cammer-Matricel so hoch angeleget worden, ist eigentlich diese: Als an. 1548 die Stände, so das Kayserliche und das Reichs-Cammer-Gericht unterhalten sollen, in ein Register gebracht worden, hat man damahls sich nicht nach der Wormser Matricel de an. 1521 gerichtet, sondern jeden Reichs-Stand in einen Anschlag gebracht, und darinnen manchen, zumahl aber die Reichs-Städte, ziemlich hoch angeleget. Diese matricel ist bey der Kayserlichen Cammer gebraucht, ein- und fortgeführet, und endlich auf zwey Drittheil erhöhet worden, ob sie schon viele verschiedentlich darüber beschweret.  
  An. 1648 und 1654 ist zwar eine grosse Zahl derer Cammer-Gerichtlichen Praesidenten und Adsessoren anzunehmen statuiret, und auch zu solchem Ende die Erhöhung der Cammer-Matricel resoluirt worden, allein es ist solches gleichwohl nicht geschehen; Dahero denn, und weil der alte Fuß, oder die so genannte Vsual-Matricel cum augmento zu zweyen Zielern wenig ausgeworffen, indem viele nichts gezahlet, und verschiedene gar eximiret worden, die Exsecution der resoluirten Anzahl derer 4 Herren Praesidenten und 50 Adsessoren zurücke, und das Cammer-Gericht nur mit wenigen Adsessoren, als etwan 10 biß 12 besetzt geblieben.  
  An. 1720 ist es endlich, nachdem das Kayserliche Cammer-  
  {Sp. 437|S. 234}  
  Gericht mit Ernst bey dem Reichs-Conuent die Sache gesuchet und getrieben, dahin gekommen, daß man die 2 Zieler der alten Vsual-Matricel mit 5 vermehret, und also 7 Zieler statt der bißherigen 2 Zieler zur Unterhaltung des Kayserlichen Cammer-Gerichts und Vermehrung derer Adsessorum vor alljährlich resoluiret, so lang bis durch Rectification der Vsual-Matricel der bisherige Ertrag hinlänglich erhöhet, oder andere extraordinair Mittel ausgefunden worden, wobey man aber denen praegrauirten Ständen die Nothdurfft vorbehalten, und zu deren Beobachtung gestalten Umständen nach längstens 2. Jahr gesetzet, und übrigens das salarium einer jeden Cammer-Gerichtlichen Person, z.E. eines Adsessoris auf 2000 Species-Thaler nach dem ietzigen Valor erhöhet.  
  Hierauf ist nun das Moderations Gesuch angegangen, und durch die Moderationes so viel von dem jährlichen Quanto derer 7 Zieler weggegangen, daß man zu dato nicht seinen Zweck erhalten und 25 noch viel weniger 50 Adsessores annehmen können; Dahero man denn von neuem zu deliberiren angefangen, wie der Abgang durch ein aequiualent zu ersetzen, und weil man die Zieler selbst weiter nicht vermehren wollen, auf allerhand Vorschläge verfallen, z.E. man solte das Stempel-Papier bey dem Kayserlichen Cammer-Gerichte einführen, und damit den Abgang ersetzen, die exemtos status wieder herbey ziehen, Sportulas einführen etc.  
  Die Cammer-Matricel trifft man an bey
  Diese Cammer-Matricel differiret von der Cammer-Matricel, welche die consignation dererjenigen Personen in sich enthält, welche bey dem Cammer-Gericht sich aufhalten und derselben Iurisdiction unterworffen sind. Lünigs Scripta Illustria ...
     

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Stand: 29. November 2022 © Hans-Walter Pries