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XIV. Die Zeiten des Kurfürsten Karl Theodor vom J. 1777 bis 1799. |
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Karl Theodor von der Pfalz-Zweibrücker-Neuburg-Sulzbacher Linie (man
sehe diese Artikel) war nach den Graden der Verwandtschaft, nach den Bestimmungen des pavischen
Vertrages und andern Hausgesetzen, so wie nach dem Übereinkommen mit dem Kurfürsten Max
Joseph, nunmehr Regent von Baiern und allen damit verbundenen Ländern, und als solcher
ausgerufen. Geboren 1724, Erbe des Herzogthums |
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Sulzbach nach dem Tode seines Vaters Johann Christian, und von Bergopzoom
von seiner Mutter M. Henriette, seit dem Tode Karl Philipps im J. 1742 Kurfürst von der Pfalz,
Herzog von Neuburg, Jülich und Berg, Herr von Ravenstein, war wegen seiner klugen
Handlungsweise, wegen Vorliebe für Künste, Wissenschaften und Gewerbfleiß rühmlich bekannt.
Allein das Vertrauen der Baiern vermochte er nicht zu gewinnen, da er allzunachgiebig gegen
östreichische Ansprüche den zu Wien am 3. Jan. 1778 abgeschlossenen Tractat genehmigte.♦ |
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Kaiser Joseph II. und M. Theresie hielten mehre von der baierischen Linie
erworbene Reichslehen, dann die böhmischen Lehen in der Oberpfalz für erlediget, und machten einen
Lehenbrief geltend, den Herzog Albert von Östreich im Jahr 1426 von seinem Schwiegervater auf das
durch den Tod Herzogs Johann von Straubing-Holland erledigte Niederbaiern erhalten, aber wieder
aufgegeben hatte. Herzog Karl von Zweibrücken, als vermuthlicher Erbe von Baiern und Pfalz
wurde der Mitgenehmigung des Vertrages halber nach München beschieden; allein daselbst von der
Herzogin Maria Anna, Witwe des Herzogs Clemens von Baiern, eines Enkels von Kurf. Max
Emanuel, der 1770 gestorben war, einer statsklugen, ganz baierisch gesinnten Frau, wohl berathen,
und gestärkt durch die Versprechungen K. Friedrichs II. von Preußen, widersprach standhaft der
Zerstückelung der baierischen Länder, und rief nicht nur die Reichsstände, sondern auch die
Hauptmächte Europa's zum Schutze seiner Gerechtsame auf.♦ |
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Die baierischen Stände und Unterthanen ergriffen alle dienlichen Mittel, der
Trennung des Landes vorzubeugen. Sachsen machte seine Ansprüche auf die Allodialverlassenschaft
gegen Baiern geltend, da die Kurfürstin Witwe M. Antonia eine Schwester Max Josephs war.
Mecklenburg, Salzburg, Wirtemberg, Augsburg u. a. machten gleichfalls Ansprüche an
Baiern. Östreich hatte Niederbaiern, einen Theil der Oberpfalz, Leuchtenberg, Mindelheim und
andere baierische Herrschaften mit einem großen Heere besetzt. K. Friedrich II. ließ seine Armeen
nach Böhmen marschiren; allein eh es zu einer Hauptschlacht kam, endete der baierische
Erbfolgekrieg durch den am 13. Mai 1779 zu Teschen unter Rußlands und Frankreichs Vermittlung
geschlossenen Frieden. Östreich erhielt das Innviertel aus sieben Gerichten bestehend, Sachsen
wurde mit sechs Millionen Gulden abgefunden. Alle übrigen Besitzungen blieben bei dem Hause
Pfalzbaiern 94). |
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Das Mißtrauen der Baiern wurde im Jahr 1785 neuerdings aufgeregt, als dem
Kurfürsten von Seiten Östreichs ein Austausch von einem Theile der Nieder-
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- 94) Samlung der Stats- Hof- und Gesandtschafts-Schriften über die baier.
Erbfolge. Wien 1779; eine andere Frankf. u. Lpz. 1779. Vollständige Anzeige der Schriften in
Feßmaiers baier. Statsrechte S. 28 – 35. François de Neufchateau Histoire de l’occupation de la
Baviere 1778. Comte de E. Görz. Mémoire historique de la negociation en 1778 pour la Succession de
Bavière. Traité de paix conclu et signé à Teschen. Addition de quelques Actes connexes. J. J. Moser
Teschnerfriedensschluß mit Anmerkungen.
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lande unter dem Titel eines Königreiches Burgund gegen Abtretung von Baiern
angeboten; Karl Theodor war gegen dieses Anerbieten nicht aufgebracht, allein auf Anrufen des
Herzogs Karl von Zweibrücken hat K. Friedrich II. diesen Ländertausch nachdrücklich hintertrieben,
und bei dieser Gelegenheit den teutschen Fürstenbund gebildet 95). Auch im J. 1797 wollte
sich der Kurfürst nicht widersetzen, als sich Östreich im Frieden von Campo Formio den Innstrom
mit der Stadt Wasserburg zur Gränze bedungen hatte, wodurch Baiern sechs der besten Gerichte mit
allen Salinen verloren hätte 96). Ja noch in den letzten Tagen seines Lebens hatte ihn sein
geängstigtes Volk im Verdachte, er wolle das Land verlassen, und es den Östreichern, die darin in
Winterquartieren lagen, preisgeben 97). |
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Im Innern behielt Karl Theodor die alte Verfassung der Landstände bei, ließ
alljährlich mit ihren ständischen Verordneten über die Landesbedürfnisse handeln, und gab im J. 1785
eine besondere Genehmigung ihrer Gerechtsame 98). Die Landescollegien behielt er bei, gab
ihnen verbesserte Instructionen, und errichtete für Landescultur, Gewerbewesen, Handel und höhere
Polizei die obere Landesregirung 99). Für den Ackerbau, für Vermehrung des freien
Landeigenthumes, für Anbau öder Gründe, für Austrocknung des Donaumoores, für Verbesserung der
Straßen wurde vieles zweckmäßig gethan; auch das Forstwesen, der Bergbau, die Salinen wurden mit
Sorgfalt beachtet 100). Als ein besonderer Gönner der Künste und Wissenschaften vermehrte
er die Schätze der Hofbibliothek und Bildergallerie, welche er von Schleißheim nach München
versetzte; beide wurden den Studien geöfnet. Die Musikkapelle hatte kaum ihres Gleichen in der
Welt 1). |
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Des Kurfürsten liberale Denkart war bekannt; allein die Baiern glauben sie nicht
empfunden zu haben. Wer im baierischen Erbfolgekrieg mit besonderer Thätigkeit gegen Östreichs
Interesse handelte, wurde ohne gehört zu seyn, in eine Provinzialstadt verbannt, andere in der Folge in
Festungen abgeführt 2). Die Güter der Jesuiten, bisher dem Unterrichte der Jugend gewidmet,
wurden im J. 1781 zu Errichtung einer ganz überflüssigen Maltheserordens-Zunge verwendet, um
einem natürlichen Sohne Würde und Einkommen zu verschaffen; den Mönchen wurden dagegen die
Studienanstalten ausschließlich übergeben 3). Eine geheime
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- 95) Herzberg Recueil des Deductions, Manifestes, Declarations, Traités etc.
Reuß teutsche Statskanzlei. Dohm über den Fürstenbund. Betrachtung über Vertauschung teutscher
Reichslande. Geheime Aufschlüsse über den im J. 1785 negocirten Ländertausch.
- 96) Articles
secrètes et convention additionnelle du traité de Campo Formio Art. V. bei Posselt. Handbuch des
Congresses von Rastatt.
- 97) Zschokke B. IV. S. 443.
- 98) Seifried Geschichte der ständischen
Gerichtsbarkeit. B. II.
- 99) Instructionen der Hofgeistlichen Raths- und Hofkammerordnung vom 16.
Aug. 1779 in Mayer's Generalien-Samlung.
- 100) Die vielen Verordnungen in Mayer's Samlung;
dann Westenrieder's Jahrbücher, Intelligenzblätter, der baierische Landbote, Schriften über das
Donaumoos.
- 1) Akademische Reden, Westenrieder's Geschichte, Rittershausen's
Merkwürdigkeiten von München, Lipowsky's Künstler- und Musik-Lexikon.
- 2) Lori's und
Obermaier's Biographien bei Westenrieder. Zschokke B. IV.
- 3) Verhandlungen zwischen {1}
dem Kurfürsten und dem Großmeister von Malta. München 1781, Statskalender v. J. 1782.
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{1} Fußnote ergänzt von Sp. 2 |
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Gesellschaft, die sich aus der Maurerei und dem Jesuitismus gebildet hatte, die
Illuminaten genannt, wurde aus Verdacht, im Interesse von Östreich zu seyn, angegeben, worauf
nicht nur ein Verbot dieses geheimen Treibens erschien, sondern auch lojolitischen Eifrern
Gelegenheit gegeben wurde, viele und willkürliche Verfolgung zu üben. Die Büchercensur wurde mit
finsterer Strenge geübt. Und als im J. 1789 die französische Revolution begann, und in der Folge
fruchtbar an Greuelthaten war, nahm dieser Geistesdruck immer mehr zu 4). |
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Obwol der Kurfürst Herr so vieler Länder war, so hielt er doch nicht halb so viele
Soldaten, als ehmals die baierischen Herzoge gehalten. Es wurden einige Verbesserungen gemacht,
allein nicht in Hauptsachen. Und obwol die baierischen Soldaten im Reichskriege gegen Frankreich
die alte Tapferkeit bewährten, so konnte doch der Stand der Krieger das verdiente Ansehen nicht
gewinnen. Die Anstrengungen des Reichskrieges, und der Verlust mehrer Provinzen am linken
Rheinufer nöthigte den Kurfürsten größere Foderungen an die Landstände zu machen; diese beriefen
1794 die Adjuncten ein: es wurde ein großes Beschwerdenlibell übergeben, und ein nachdrücklicher
Schriftenwechsel geführt, besonders als sich der Kurfürst eine Bulle zu Rom erwirkte, um 15
Millionen Klostergüter zu seinem Bedarfe zu verwenden 5). Diese Streitigkeiten veranlaßten
aber auch andere Schriften, in welchen die Vorrechte der Stände selbst beleuchtet und angefochten
wurden 6). |
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Der unglückliche Gang, den der Reichskrieg nahm, und die Neutralitätslinie,
welche Preußen im Basler Frieden bedungen, führte im Sommer des Jahrs 1796 zwei Armeen der
französischen Republik unter Jourdan und Moreau nach Baiern; erste vorzüglich verheerend wurde
bei Teining und Amberg am 22. u. 24. Aug. geschlagen, und letzte mußte sich zurückziehen. Der mit
großen Opfern erkaufte Waffenstillstand trat von selber ein; allein der Schaden, den Freund und Feind
anrichteten, und die Kosten betrugen mehre Millionen 7). Der Waffenstillstand zu Leoben
und der Frieden von Campo Formio sicherten zwar Baiern auf einige Zeit vor Feindesgefahr; allein
die Östreicher zogen sich mit einer zahlreichen Armee hinter den Lech zurück, und hielten Baiern über
ein Jahr lang besetzt.♦ |
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Unter diesen Verhältnissen wurde Kurfürst Karl Theodor vom Schlage gerührt,
und starb am 16. Febr. 1799 im 75. Jahre seines Alters, ohne von allen zwei Gemahlinnen, Elisabeth,
Herzogin von Pfalz-Sulzbach, und M. Maria Leopoldina, Erzherzogin von Östreich, einen Erben zu
hinterlassen. Mit ihm erlosch die Neuburg-Sulzbacher Linie. Die Herrschaften Breiteneck und
Parsberg hat er erworben; so brachte er auch
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- 4) Die Schriften gegen und für die Illuminaten machen eine zahlreiche
Samlung aus.
- 5) Über Ursprung und Umfang der ständischen Rechte. Beschwerden der Landstände.
Rudhart. Seifried.
- 6) Über den Werth und die Folgen der landständischen Freiheiten über
Laudemial und andere grundherrliche Rechte. Hellersberg über Scharwerke.
- 7) Nach den Citaten
bei Zschokke S. 420, 421, 425.
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die Administration der Salinen von Berchtesgaden an Baiern, und suchte alte
Ansprüche auf das von der Reichsstadt Nürnberg im Landshuter Erbfolgekrieg erworbene Gebiet
geltend zu machen 8). |
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XV. Baiern unter der Regirung Maximilian Joseph II. bis zur Einführung
einer neuen Verfassung; v. J. 1799 bis 1808. |
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Maximilian Joseph, geboren den 27. Mai 1756, Herzog von Pfalzzweibrücken am
1. April 1795, Kurfürst von Pfalzbaiern am 16. Febr. 1799, erschien den Baiern als ein rettender
Genius im Augenblicke, wo der Untergang drohte. Mit reger Kraft und mit reinstem Willen für das
Beste seines Volkes fing er zu wirken an, und in allen Zweigen erfolgte Verbesserung oder zeitgemäße
Umstaltung. Besonders groß war der Gedanke: Einheit in die Verwaltung zu bringen, und alle
Ländertheile, die bisher als einzelne Staten behandelt worden, in ein Ganzes zu
vereinigen.♦ |
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Es wurden daher die besondern Administrationen der Kabinetsherrschaften
aufgehoben. und alles Familienbesitzthum mit dem Statsgute, alle vorbehaltenen Gefälle mit dem
Statseinkommen zusammen geworfen, und einer gemeinsamen Verrechnung unterstellt. Ein Statsrath,
aus allen Ministern und Referendarien bestehend, übersah und berieth alle Maßregeln für das Ganze
unter der Leitung des Kurfürsten. Für die Administration wurde statt der vielen Collegien eine
General Landesdirection angeordnet (der geistliche Rath allein wurde beibehalten); so auch eine
Landesdirection der Oberpfalz zu Amberg, und nachher eine zu Neuburg. Die Justizcollegien wurden
auf ihre Sphären beschränkt. Nur tüchtige Arbeiter mit angemessenen Besoldungen wurden aus der
großen Zahl der bisherigen Räthe genommen 9).♦ |
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Das gesunkene Ansehen des Gesamtstates zu heben, mußte eine verhältnißmäßige
Militärmacht geschaffen werden; bei einem unabweislichen Andrange von außen, und bei
unzureichender Unterstützung von den Landständen mußten englische Subsidien angenommen
werden. Die Feldzüge v. 1799 und 1800 waren für die Alliirten unglücklich; ein großes französisches
Heer unter General Moreau drängte die Östreicher von dem Rheine bis gegen den Inn zurück. Sechs
Monate hielten beide Heere Baiern besetzt, bis die Schlacht von Hohenlinden am 3. Dec. 1800 den
Krieg nach Östreich führte. Der Friede von Lüneville vom 9. Febr. 1801 endete den Krieg und die
Franzosen zogen gegen Ende Aprils aus Baiern ab. Der Kurfürst hatte indessen mit einem Theile
seines Heeres in der Oberpfalz eine günstige Stellung behalten, und hiedurch eine gewisse
Selbstständigkeit behauptet. |
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In Folge des Friedens von Lüneville erschien von der Reichsdeputation, die in
Regensburg zur Ausmittlung der Entschädigungen versammelt war, am 25. Febr.
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- 8) Reichshofvicariats-Conclusa v. J. 1792. Streitschriften zwischen Pfalzbaiern
und Salzburg, dann zwischen Pfalzbaiern und Nürnberg.
- 9) Münchner Intelligenzblatt vom J. 1799.
Statskalender v. J. 1800
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1803 der Receß. Dieser gab dem Kurfürsten für den Verlust von der Rheinpfalz,
Zweibrücken, Simmern, Jülich, Lautern, Veldenz, Bergopzoom, Ravensburg und der im Elsaß
und Belgien gelegenen Herrschaften den größern Theil der Bisthümer Würzburg und Passau, die
Bisthümer Bamberg, Freising und Augsburg, die Abteien Kempten, Eberach, Irsee, Wengen,
Söflingen, Elchingen, Ursberg, Roggenburg, Wettenhausen, Ottobeuern, Raisheim, und St.
Ulrich, dann die Reichsstädte Rothenburg, Weissenburg, Windsheim, Schweinfurt, Kempten,
Kaufbeuern, Memmingen, Dinkelsbühl, Nördlingen, Ulm, Bopfingen, Buchhorn, Wangen,
Leutkirch, und Ravensburg 10). |
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Baiern gewann dadurch nicht nur eine bessere Abrundung, sondern auch nach dem
von dem Kurfürsten angenommenen Grundsatze der Einheit seiner Staten eine namhafte Stärke. Für
die Besitzungen in Schwaben wurden zu Ulm, dann für jene in Franken zu Bamberg und Würzburg
Landesdirectionen angeordnet. Zu gleicher Zeit wurden alle Abteien, und andere mit Fonds versehene
Klöster (die Bettelmönche wurden ein Jahr früher des Bettelns enthoben, die nicht austreten wollten,
mit Pensionen in Centralklöster versetzt, und ihnen alle Geschäfte der Selsorge untersagt) aufgehoben,
ihre Glieder mit verhältnißmäßigen Pensionen, oder mit Stellen in der Selsorge oder beim Unterrichte
versehen; ihr Vermögen wurde mit dem Statsvermögen vereiniget, und daraus die nöthige Anzahl von
Pfarreien und Schulen dotirt. Liegende Güter, besonders Ökonomien, Brauereien, Mühlen, wurden
an Private verkauft, und dadurch das freie Eigenthum beträchtlich gemehret.♦ |
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Bei den vielen Verordnungen, welche den liberalen und für alles Gute
empfänglichen Sinn, und den offnen Gang der Regirung auszeichnen, kann hier aus Mangel des
Raumes nur an einige erinnert werden. Durch eine Domanial- und Fideicommißpragmatik, wozu im
Haus-Vertrage zu Ansbach 1796 der Grund gelegt worden, wurde die Unveräußerlichkeit des
Statsgutes erweitert, und verstärkt; durch Dienstespragmatik und Pensionsregulativ wurde der
precäre Zustand des Statsdieners und seiner Hinterlassenen, in einen gesetzmäßigen, sichern
verwandelt; durch Anordnungen besonderer Rentämter für Erhebung der Statsgefälle, durch
Einführung neuer Mauthordnungen, der Brandassecuranz, durch viele Verordnungen über Cultur,
Ablösung von lehen- und grundherrlichen Lasten, über Gewerbe und Handel, durch Abschaffung des
Bierzwanges, und geistlicher Mißbräuche, Verkündung der Toleranz, Aufstellung von bezahlten
Gerichtsärzten, allgemeine Verpflichtung zur Schutzpockenimpfung s. a. wurde das Wohl des
Ganzen, so wie der einzelnen Unterthanen vielfach befördert. Haben auch manche Einrichtungen
z. B. die Centralisirung der Administration des Stiftungs-Vermögens, die Aufhebung der
Magistrate in den Städten, den be-
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- 10) Reichsdeputationsreceß mit Anmerkungen von A. Ch. Gaspari.
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zielten Erfolg nicht gewährt; so war die Regirung immer bereit, durch
zweckmäßigere Einrichtungen dem Übel abzuhelfen 11). |
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Für die Emporbringung der baierischen Militärmacht wurden viele Verbesserungen
getroffen, 1804 ein Übungslager bei München versammelt, 1805 durch ein Militärcantons-
Reglement die allgemeine Dienstpflichtigkeit der baierischen Jünglinge mit einigen Ausnahmen
bestimmt. Bei Wiederausbruch des Krieges im Herbste 1805 war das baierische Heer schon so kräftig,
daß das Begehren Östreichs, solches zur Untersteckung unter seine Armee hinzugeben, abgeschlagen
werden konnte, und Baiern für Frankreich als hochschätzbarer Alliirter gesucht wurde.♦ |
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Die baierischen Truppen fochten tapfer bei Kufstein, bei Lafer, bei Iglau. Dieser
Krieg wurde durch die Gefangennehmung der östreichischen Armee bei Ulm, und durch die Schlacht
bei Austerlitz in Mähren schnell geendet, und der Friede von Presburg am 26. Dec. 1805
unterzeichnet. Zufolge desselben mußte Baiern das Fürstenthum Würzburg wieder abtreten, und
erhielt dagegen die Markgrafschaft Burgau, das Fürstenthum Eichstätt, einen weitern Theil von
Passau, die Graf- und Herrschaften Tirol mit Trient und Brixen, Vorarlberg, Hohenems,
Königseck-Rothenfels, Tetnang, Argen, dann die Städte Augsburg und Lindau. Der Kurfürst wurde
als König und als Souverain aller seiner Staten anerkannt 12). |
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Nach einem weitern Vertrage mit Frankreich erhielt König Max Joseph gegen
Abtretung des Herzogthumes Berg, die Markgrafschaft Ansbach, welche von Preußen eingetauscht
worden 13). Da das teutsche Reich nach den Vorgängen, die seit 1795 Statt hatten, nicht
mehr bestehen zu können schien, so schlossen die südteutschen Fürsten, Baiern an der Spitze, mit
Frankreich zu Paris am 12. Jul. 1806 den rheinischen Bund. Nach den Bestimmungen der Bundesacte
mußte Baiern die Herrschaft Wiesensteig abtreten, und empfing die Reichsstadt Nürnberg mit ihrem
Gebiete, die teutsch-Ordens-Commenden Rohr und Waldstetten, dann die Souveränität über die
Graf- und Herrschaften Schwarzenberg, Kastell, Speckfeld, Wiesentheid, Hohenlohe
Schillingsfürst und Kirchberg, Sternstein, Öttingen, Neresheim, Edelstetten, über die Güter der
Fugger, Winterrieden, Buxheim, Thanhausen, über die eingeschlossenen reichsritterschaftlichen
Güter s. a.♦ |
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Baiern übernahm zum Schutze des Bundes die Stellung eines Contingents von
30,000 Mann 14). Über die Gerechtsame der mediatisirten Fürsten, Grafen und Herrn gab der
König am 19. März 1807 eine Declaration, welche im J. 1815 in der teutschen Bundesacte als Basis
und Norm angenommen worden 15).
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- 11) Vom Jahre 1800 an wurden alle Verordnungen der Regirung, und alle
Verfügung der Landesstellen in den allgemeinen, oder Provinzialregirungsblättern bekannt gemacht,
die fortlaufend wöchentlich erschienen.
- 12) Friedensinstrument im Regirungsblatte v. J. 1806. S. 50
— 56.
- 13) Besitzergreifungspatent v. 20. Mai 1806. Ebendas. S. 189.
- 14) Rheinbundacte im
Regirungsbl. v. 1807. S. 97 — 134.
- 15) Reggsbl. S. 465— 490. Bundesacte §. 14.
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Während Baierns Armee nach der eingegangnen Bundespflicht im Kriege gegen
Preußen und Russen bei Breslau, Brieg, Kosel und Glatz, dann bei Pultusk rühmlich gefochten,
wurde im Lande selbst das Werk nützlicher Einrichtungen mit Eifer fortgesetzt. Mit königlicher
Freigebigkeit ward die Akademie der Wissenschaften, die bisher nur geringe Zuschüsse hatte,
ausgestattet, und im nächsten Jahre darauf ihr eine Akademie der bildenden Künste beigesellt. Die
Universität wurde bereits 1799, sowol an Zahl als Gehalt der Professoren, ansehnlich gemehrt, 1800
von Ingolstadt nach Landshut versetzt, und ihr Fond nachher mit drei Klöstern verbessert. Andre
Studienanstalten, Bibliotheken, Kunstsamlungen erhielten nicht minder reiche Begabungen. |
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Vorzüglich merkwürdig ist die Verordnung, welche der Kömg am 8. Juni 1807
gab. Sie spricht die gleiche Abgabenpflichtigkeit aller Unterthanen des Königreiches aus, und hebt
die Provincial-Landstände, die Steuerfreiheit zu behaupten suchten, aus, verspricht eine allgemeine
Steuerperäquation, und ordnet besondere Provinzialkassen und Fonds zur Schuldentilgung
an 16). Nun erst war eine vollkommene Einheit des Stats gegeben. |
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XVI. |
XVI. Baiern unter König Maximilian Joseph, von der ersten bis zur
Verwirklichung der zweiten Verfassung v. J. 1808 bis 1820. |
⇧ Inhalt |
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Maximilian Joseph gab am 1. Mai 1808 seinem Gesamtstate eine Constitution, in
welcher die Einheit desselben, die Sicherheit der Person und des Eigenthums, die Freiheit der
Gewissen für die Bürger, Adelsrechte ohne Vorrechte, die Rechte des königl. Hauses,
Reichsverwaltung, Repräsentation, Justiz- und Militärwesen in kurzen Linien verzeichnet waren. Zur
weitern Auseinandersetzung erschienen mehre Edicte über Gerichtsverfassung, Lehen, grundherrliche
Rechte, Gemeindewesen s. a.♦ |
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Der baierische Stat wurde in 15 Kreise eingetheilt, die Geschäfte der
Administration General-Kreiscommissariaten und Kreis-Finanzdirectionen übertragen; ein
Oberappellationsgericht des Reiches für die Justiz, besondere Directionen für Post-, Mauth-, Salinen-,
Berg- und Forstwesen s. a. angeordnet; die Statsministerien wurden nach bestimmten
Gegenständen in Sectionen unterabgetheilet, und ein geheimer Rath als oberste berathende, und in
administrativ streitigen Gegenständen oberstrichterliche Stelle eingesetzt. Auch wurde ein
Civilverdienstorden der baierischen Krone eingeführt 17).♦ |
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Mit regem Eifer wurde diese neue Gestaltung (mit Ausnahme der
Nationalrepräsentation) durchgeführt, Maß und Gewicht im Königreiche abgeeichet und gleichgestellt,
ein allgemeines Steuerprovisorium bearbeitet; allein ein neuer Krieg zwischen Frankreich und
Östreich, verbunden mit einem von letzterm begünstigten Aufstande in dem Inn-, Eisak- und Etsch-
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- 16) Reggsbl. S. 969 — 990 nebst einigen erläuternden Verordnungen S. 990
— 1000.
- 17) Regrgblätter v. J. 1808, 1809 und 1810.
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kreise (Tirol) und im Illerkreise (Vorarlberg) nahm die Kräfte des Landes und die
Thätigkeit der Regirung abermals in Anspruch; die baierische Armee verherrlichte ihren Ruhm in den
Tagen von Abensberg, Eckmühl und Neumarkt, sie war den Aufrührern in Tirol fürchterlich, und
trug kräftig zur Entscheidung der Schlacht bei Wagram bei, welche den Krieg endigte.♦ |
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Der Wiener Friede brachte neue Abtretungen östreichischer Besitzungen mit sich,
die abermals baierische Gebietsveränderungen zur Folge hatten. Gemäß einem zu Paris am 28. Febr.
1810 geschlossenen Vertrage mußte Baiern das südliche Tirol an Frankreich, nach einem vom 26. Mai
an das Großherzogthum Würzburg mehre Gränzorte, dann nach einem vom 18. Mai an die Krone
Wirtemberg Buchhorn, Wangen, Ravensburg, Leutkirch, Ulm, Bopfingen mit ansehnlichen
Gebietstheilen abtreten. Dafür erhielt Baiern die Markgrafschaft Baireuth, die Fürstenthümer
Regensburg, Salzburg, Berchtesgaden, das Inn- und einen Theil des
Hausruckviertels 18). |
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Diese Abtretungen und Erwerbungen hatten eine neue Eintheilung in neun Kreise
zu Folge. Es wurden eine Statsschuldenliquidations- und eine Tilgungs-Commission angeordnet,
dann ein oberster Rechnungshof und eine Statsbuchhaltung;
ferner eine Steuerkataster-Commission beauftragt,
die Landesvermessung und Abschätzung der Ertragsfähigkeit der Gründe
durchzuführen. Im Fache der Gesetzgebung wurde ein Strafgesetzbuch bearbeitet, und 1813 bekannt
gemacht; für die Verbesserung der bürgerlichen Gesetze wurden große Vorarbeiten gemacht.♦ |
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In Ansehung der Landesvertheidigung wurde durch einen Aufruf des Königs an
sein Volk vom 6. Jul. 1809 eine Nationalgarde (Landwehr) geschaffen, worin im Falle des Bedarfs
jeder waffenfähige Baier bis zum 60. Lebensjahre zu dienen hat. Ein Conscriptionsgesetz vom 29.
März 1812 regelte den Eintritt in die Armee mit gerechten bestimmten Ausnahmen 19). |
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Indessen entstand der Krieg zwischen Frankreich und Rußland. Baiern stellte sein
Contingent; die Tapfern, die in den Schlachten von Polozk, Smolensk, Borodino ruhmvoll kämpften,
unterlagen dem Mangel und der Kälte: nur wenige entronnen. Zum Ersatze machte Baiern ein Heer
von Nationalgarden beweglich, die mit den Resten der Linientruppen im Lager bei München geübt,
gegen Östreich rückten, das, wie Preußen früher, die französische Allianz verlassen hatte. Da, am
Innstrome, kam es zu keinem Gefechte, sondern da der französische Kaiser, von seinen nächsten
Verbündeten verlassen, bei dem üblen Stande der Dinge in Spanien und an der Elbe, bei sich immer
mehrenden Feinden Alles auf das Spiel zu setzen schien, fand sich der König aus Pflicht der Erhaltung
für sein Volk aufgefodert, das bisherige Verhältniß aufzugeben, und am 8. Oct. 1813 durch einen
Vertrag zu Ried ein freundliches Verhältniß mit Östreich und seinen Bundesgenossen ein-
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- 18) Vollziehungsverträge und Besitzergreifungspatente im Regrgsbl. 1810.
- 19) Regierungsblätter von den Jahren 1809, 1810, 1811, 1812.
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zugehen 20). Nachdem die Alliirten Baierns Integrität garantirt hatten,
zogen die Baiern (die mobilen Legionen bereit außer dem Lande zu dienen), mit einem Heere von
Östreichern vereint unter dem Commando des baierischen Generals Wrede an den Main, lieferten die
Schlacht bei Hanau, den Ruhm alter Tapferkeit behauptend. Dann gingen sie mit der Armee der
Alliirten über den Rhein, belagerten Hüningen, Belfort und Schlettstadt, zeichneten sich in den
Schlachten bei Brienne, Arcis sur Aube, Troyes, und auf dem Zuge gegen Paris aus. Während dieser
Zeit wurde in der Heimath die Nationalgarde überall in Bataillone gebildet, und geübt, so daß bei
400,000 M. die Waffen trugen 21). Nach eingetretenem Frieden wurden Tirol und
Vorarlberg mit Ausnahme des Amtes Weiler an den Kaiser von Östreich abgetreten; dafür erhielt
Baiern das Großherzogthum Würzburg und das Fürstenthum Aschaffenburg 22). |
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Auf dem Congresse zu Wien schloß Baiern mit den andern 37 souveränen Staten
Teutschlandes am 8. Juni 1815 den teutschen Bund, erhielt darunter den dritten Rang, mit vier
Stimmen in Hauptangelegenheiten 23). Inzwischen war die baierische Armee, bei der
Rückkehr des K. Napoleon von Elba, ansehnlich stark nach Frankreich geeilet; allein die Schlacht bei
Waterloo entschied plötzlich und endete den Krieg. Verträge der Alliirten in Paris vermochten Baiern
Salzburg, das Inn- und Hausruckviertel an Östreich abzutreten, und dafür Besitzungen auf dem
Überrhein, die fuldaischen Ämter Brückenau und Hamelburg, nebst Redwiz anzunehmen; nachher
wurde noch das Amt Steinheim zugelegt, für die bedungene Angränzung aller Entschädigungen zahlet
Östreich bis zur Ausmittlung jährlich 100000 Gulden, und hat außerdem andere heilig gemachte
Versprechen noch zu erfüllen 24). |
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Der Mißwachs im J. 1816, und die im nächsten Jahre darauf folgende Theurung
machten verschiedene ältere Verordnungen aufleben, und nahmen die Sorgfalt des Königs dergestalt
in Anspruch, daß er Getreide aus Rußland, Holland und Östreich kommen ließ. |
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Bei eingetretenem allgemeinen Frieden wurde nunmehr Baiern im J. 1817 in acht
Kreise getheilet, die bisherigen Generalcommissariate und Finanzdirectionen in eine Kreisregirung
verwandelt, jedem Kreise ein Appellationsgericht gegeben, die technischen Behörden enger
verbunden, die Ministerien und der Statsrath mit bestimmtern Wirkungskreisen versehen. Da dem k.
Prinzen Eugen das bedungene Territorium nicht ausgemittelt worden, so übernahm Baiern ihm, nebst
dem Titel eines Herzogs von Leuchtenberg, das neugebildete Fürstenthum Eichstätt käuflich zu
überlassen, und
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- 20) Baierische Armeebefehle von den Jahren 1812 und 1813. Aufgebot der
Nationalgarde v. 28. Febr. 1813. – Rieder Präliminar-Convention – in den Regrgsbl. beider Jahre.
- 21) Armeebefehle v. J. 1813. 1814.
- 22) Besitzergreifungs- und Entlassungspatente v. 19. Juni.
1814. Regrgsbl. S. 1257 – 1264.
- 23) Wiener Congreßacten. Regrgsbl. v. J. 1817. S. 635 – 662.
- 24)
Patente vom 30. April 1816 im Regrgsbl. S. 307 – 314, 355 – 257. Münchner Tractat zwischen Baiern
und. Östreich vom 14. Apr. 1816. Ebendas. S. 435 – 466.
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BAIERN |
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ihn und seine Nachkommen als das erste fürstliche Haus im Reiche zu
erklären 25). |
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Da der Grund aller Ordnung im Volke nur in guten Gemeindeverfassungen
gefunden werden kann, so wurde am 17. Mai 1818 eine Gemeindeordnung gegeben, und darin den
Land- und Dorfgemeinden die Verwaltung ihres Vermögens, ihrer Stiftungen und die Besorgung der
Ortspolizei überlassen 26). Am 26. Mai 1818 wurde die neue Verfassung bekannt gemacht.
Sicherheit der Thronfolge des Reichs, Freiheit der Gewissen, der Meinungen, gleiches Recht der
Eingebornen zu allen Graden des Statsdienstes, gleiche Berufung zur Pflicht und Ehre der Waffen,
Gleichheit der Gesetze, und vor dem Gesetze, Unparteilichkeit und Unaufhaltbarkeit der Rechtspflege,
Gleichheit der Belegung und der Pfiichtigkeit ihrer Leistung, Ordnung durch alle Theile des
Statshaushalts, rechtlicher Schutz des Statscredits, und gesicherte Verwendung der dafür bestimmten
Mittel, Wiederbelebung der Gemeindekörper, eine Standschaft, hervorgehend aus allen Classen der
Statsbürger mit den Rechten des Beiraths, der Zustimmung, der Willigung, der Wünsche und der
Beschwerdeführung wegen verletzter verfassungsmäßiger Rechte, berufen in öffentlichen
Versamlungen die Weisheit der Berathung zu verstärken, ohne die Kraft der Regirung zu schwächen,
endlich der Verfassung Gewähr gegen willkürlichen Wechsel, nicht hindernd das Fortschreiten zum
Bessern: — dieses sind die Grundzüge, welche in dieser Urkunde, und den sie ergänzenden Edicten
ausgesprochen wurden 27).♦ |
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Um diese Verfassung ins Leben zu rufen, wurde ihrer eigenen Bestimmung getreu,
eine Versamlung der Stände berufen, am 4. Febr. 1819 von dem Könige feierlich eröffnet, und nach
mehren Verlängerungen am 25. Jul. 1819 geschlossen. Den Ständen wurden umfassende Aufschlüsse
über den Zustand des Königreichs, über Bedarf und Einkommen, über die Statsschulden und ihre
Deckung gegeben. Das Resultat war: das sechsjährige Finanzgesetz, das Schuldentilgungsgesetz, eine
neue Zollordnung mit Ausschluß des Rheinkreises, Gesetze über Verbesserung der Gerichtsordnung,
über Umlagen für Gemeindebedürfnisse, über Peräquation der Kriegslasten 28); daneben
wurde über viele andere Gegenstände berathen, Anträge und Beschwerden wurden angebracht und
erlediget, oder doch zu künftigen Verbesserungen Veranlassung gegeben 29).♦ |
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Mit Jubel feierten die Stände am 26. und 27. Mai den Jahrestag der Verkündigung
der Verfassung, und den Geburtstag des Königs, des Gebers der Verfassung; Ihm, riefen sie,
Heil 30)! Baiern trat nun aus
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- 25) Regrgsbl. v. J. 1816, 1817.
- 26) In dem von 1818 anfangenden baier.
Gesetzblatte. S. 49 — 96; auch besonders abgedruckt.
- 27) Gesetzblatt v. 1818. S. 101 — 452. Der
Verfassungs-Urkunde ist das mit Rom geschlossene Concordat, das Religions-Edict, und die
Acceßurkunde des Kronprinzen Ludwig beigefügt, dieselbe ist auch besonders in mehren Formaten
abgedruckt.
- 28) Gesetzblatt v. J. 1819. S. 5 — 274.
- 29) Protocolle der Kammer der
Abgeordneten, 14 Bände, der Kammer der Reichsräthe, 1 Band.
- 30) Der König ließ einen
Constitutionsthaler, mit dem Würfel, als Sinnbild der Festigkeit, auf baierischem Boden prägen; die
Stände erwiederten dieses Geschenk mit einer Medaille mit der Inschrift: Dem Geber der Verfassung
Baierns dankbare Stande. XXVI. Mai 18l9.
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dem Zustande der bisherigen geheimen Verwaltung in den einer öffentlichen,
controlirten über; es entstand ein öffentliches Leben; allgemein sprießen Vertrauen, Credit,
Anhänglichkeit und Interesse für die Sache des Vaterlandes. |
(Fessmaier.) |
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