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Zedler: Belehnung der Lehnschafft HIS-Data
5028-3-1013-9
Titel: Belehnung der Lehnschafft
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 3 Sp. 1013
Jahr: 1733
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 3 S. 522
Vorheriger Artikel: Belehnung … in denen Bergwercken
Folgender Artikel: Belehrungs-Urteil
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Belehnung der Lehnschafft wird theils vor den Lehns-Contract, theils vor die Lehns-Empfängniß genommen, ist eine cörperliche Uberkommung zum Besitz eines Lehns, vermittelst welcher der Lehn-Mann von dem Lehn-Herrn in das Lehn-Gut eingeführet und eingeweihet wird, durch welche würckliche Belehnung das neue Dominium und Besitz des Lehns auf den Lehn-Mann gebracht wird.  
  Siehe unten Investitura.  
     

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Stand: 28. Dezember 2012 © Hans-Walter Pries