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Zedler: Reichs-Belehnung HIS-Data
5028-31-70-8
Titel: Reichs-Belehnung
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 31 Sp. 70
Jahr: 1742
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 31 S. 48
Vorheriger Artikel: Reichs-Bedencken
Folgender Artikel: Reichs-Bürger
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Reichs-Belehnung, Infeudatio, oder Investitura Imperialis, heißt die Verleihung unmittelbarerer Reichs-Lehen, welche entweder, wenn es höhere oder grössere sind, von Sr. Kayserl. Maje-  
  {Sp. 71|S. 49}  
  stät in selbst eigener hoher Person, oder wenn es geringere anbetrifft, von dem Reichs-Hofrathe geschiehet.  
  Und ist hierbey zu mercken, daß krafft des zwischen dem Kayser Heinrichen V, und dem Pabst Calixten II, im Jahre 1122 errichteten Vergleichs, die Bischöffe und Äbte, welche zugleich unmittelbare Reichs-Fürsten und Reichs-Stände sind, ihre Belehnung durch den Ring und Stab von dem Pabste, die Verleihung derer Regalien aber durch das Scepter von dem Kayser empfangen.  
  Siehe auch Reichs-Lehns-Sachen.  
     

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Stand: 28. Dezember 2012 © Hans-Walter Pries