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Zedler: Öffentliche Güter HIS-Data
5028-25-560-1
Titel: Öffentliche Güter
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 25 Sp. 560
Jahr: 1740
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 25 S. 293
Vorheriger Artikel: Öffentliche Gewalt
Folgender Artikel: Öffentliche Hure
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Öffentliche Güter, gemeine Güter, Publica bona, sind eigentlich diejenigen, welche dem gesammten Volcke oder einer gantzen Gemeine zustehen, obwohl die Nutzung und Gebrauch davon einem jeden derer darzu gehörigen Mitglieder unverwehret ist.  
  Siehe  
   
     

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Stand: 15. Februar 2014 © Hans-Walter Pries