S. 312 (Forts.) |
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⇦ S. 312: Innhalt |
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DIe bestellung des heiligen predig-amts, und alle
darüber vorgehende anordnung, ist eine der wichtigsten verrichtungen
der hohen landes-obrigkeit, und deroselben bestellten geistlichen
consistorii, massen wir im 11. cap. solches vor den dritten
haupt-punct der obrigkeitlichen befugniß in geistl. sachen gesetzet. Damit
aber in diesem stück nothdürfftiger und gründlicher bericht, nach
der meynung der Evangelischen kirchen, in der kürtze und einfalt
erstattet werde: So ist zu wissen, auch |
S. 313 |
Anderer Theil. Cap. 13. |
Scan 333 |
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an ietzt gedachtem ort kürtzlich angedeutet, daß
bey der bestellung der kirchen-ämter diese vier umständen der
verrichtungen wohl zu unterscheiden. |
S. 313: §. 1 ⇨ |
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[1] |
[1] |
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Wobey in acht zunehmen 1) dessen einsetzung
§.
1. |
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2) Die ordination.
§. 2. |
S. 314 |
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3) Die bestellung eines predigers, und das Jus
Patronatus. §. 3. |
S. 315 |
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4) Die confirmation.
§. 4. |
S. 319 |