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Seckendorff: Teutscher Fürsten-Staat HIS-Data
5226-2-13-0-0
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Werk Inhalt ⇧ Cap. 13
Die bestellung des predig-amts ist eine wichtige verrichtung des landes-herrn
§. 1 ⇨

S. 312 (Forts.)   ⇦ S. 312: Innhalt
  DIe bestellung des heiligen predig-amts, und alle darüber vorgehende anordnung, ist eine der wichtigsten verrichtungen der hohen landes-obrigkeit, und deroselben bestellten geistlichen consistorii, massen wir im 11. cap. solches vor den dritten haupt-punct der obrigkeitlichen befugniß in geistl. sachen gesetzet. Damit aber in diesem stück nothdürfftiger und gründlicher bericht, nach der meynung der Evangelischen kirchen, in der kürtze und einfalt erstattet werde: So ist zu wissen, auch
S. 313 Anderer Theil. Cap. 13.
  an ietzt gedachtem ort kürtzlich angedeutet, daß bey der bestellung der kirchen-ämter diese vier umständen der verrichtungen wohl zu unterscheiden.
  [1]
  Wobey in acht zunehmen 1) dessen einsetzung §.  1.
  2) Die ordination. §. 2.
  3) Die bestellung eines predigers, und das Jus Patronatus. §. 3.
  4) Die confirmation. §. 4.

  Anmerkungen HIS-Data  
  [1] Nachfolgende Liste wiederholt aus dem Inhalt
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Stand: 6. Oktober 2017 © Hans-Walter Pries