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Seckendorff: Teutscher Fürsten-Staat HIS-Data
5226-3-3-5-3
Dritter Theil > Cap. 3 > Sect. 5 > §. 3
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Die art des weyd-wercks ist vielerley: und gehöret dazu sonderliche wissenschafft
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S. 440 (Forts.) §. 3. Die art der jägerey ist mannigfaltig, und erfordert eine sonderliche kunst und wissen-
S. 441 Dritter Theil. C. 3. S. 5. vom Wild-Bann etc.
  schafft darauf sich diejenige, die derselben erfahren seyn wollen, etliche jahre legen müssen, damit sie verstehen, wie sie ein thier und wildprät nach eines jeglichen art, spüren suchen, bestätigen, fangen oder fällen können: Anderst ist es vor alters, ehe die pirsch-büchsen, allerley zeug, auch neue vortheile und erfindungen auskommen, als jetzo gehalten worden, dessenthalben beziehet man sich auf die davon absonderlich geschriebene berichte, und die erfahrne des weydwercks, welche wissen das hohe wild-prät oder die hirsche mit hunden zu suchen, mit tüchern und hohen wild-garn zu umstellen, oder in der brunft-zeit zu schiessen, nach schweinen zu jagen, solche mit dem eisen auf dem lauff zu fangen, einen jeden wild zu rechter zeit mit der pirsch-büchsen nachzugehen, die hasen zu hetzen, oder im garn zu fangen, den vögeln gleichergestalt mit geschoß garnen vogel-herden, schneiden, schlingen, fallen, und dergleichen nachzustellen, oder auch mit darzu abgerichteten und abgetragenen falcken, und dergleichen raub- und vögeln, zu beitzen, darzu sonderbahre falcken-meister und falcken-häuser verordnet: Zugeschweigen, wie etliche grosse herren ihre weitläufftige thier-gärten haben, darinnen vielerley art wildprät beschlossen, zu ihrer lust und beliebung behalten werden: Ingleichen, wie man zu besserer fortstellung der jagden in wäldern, wild-hecken und hägen zu halten pfleget.
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Stand: 13. Mai 2017 © Hans-Walter Pries