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Seckendorff: Teutscher Fürsten-Staat HIS-Data
5226-3-3-5-0
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Vom Wild-Bann, Jägerey, Fischerey und Wasser-Nutzungen
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S. 437 (Forts.) Sect. V.
  Vom Wild-Bann, Jägerey, Fischerey und Wasser-Nutzungen.
  Innhalt.
  Wie dieses regal auf die landes herren kommen. §. 1.
  Von vielerley arten der jagd. §. 2.
  Die art des weyd-wercks ist vielerley: und gehöret dazu sonderliche wissenschafft §. 3.
  Daß die jagd-gerechtigkeit eigentlich dem landes-herrn doch aber auch zuweilen denen unterthanen zustehe. §. 4
  Vom wild-bann §. 5.
  Wohin gehöret das recht, jagd-ordnungen zu machen, die aufsicht in jagd-sachen, hegung der wild-fuhr, bestraffung der jagd-verbrechen, vorzug bey der nachfolge etc. §. 6.
  Zu übung dieses rechts gehören etliche bediente §. 7.
  Als ein jäger-meister. § 8.
  Ingleichen forst- und wild-meister, oder-förster und knechte, hegereuter, jäger, läuffer etc. §. 9.
  Vom mißbrauch der jagden. §. 10.
   
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Stand: 26. Mai 2017 © Hans-Walter Pries